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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BayWa AG

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BayWa AG („Unternehmen“) sind Bestandteil aller Verträge. Für Verträge im Fernabsatz bzw. Online-Handel gelten ergänzend die Besonderen Geschäftsbedingungen für die Geschäftsabwicklung im E-Commerce.

Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners („Kunden") gelten nicht, auch wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Bedingungen des Unternehmens gelten auch für nachfolgende Lieferungen aufgrund schriftlicher oder mündlicher Bestellungen.

1. Preiserhöhung. Eine nach Vertragsschluss erfolgte Erhöhung von Arbeitskosten, Materialkosten oder Umsatzsteuer wird in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet, wenn die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Bei einer Preissteigerung von mehr als fünf Prozent kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

2. Lieferung, Fracht, Verpackung, Paletten. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbstständige Lieferungen. Verpackung und Paletten werden handelsüblich berechnet. Rücknahme von Paletten durch den liefernden Unternehmens-Betrieb erfolgt nur in mangelfreiem Zustand und unter Abzug angemessener Abwicklungs- und Verschleißkosten. Transportverluste oder -beschädigungen sind vom Kunden beim Transporteur zu reklamieren und vor Übernahme der Ware bescheinigen zu lassen. Bei vereinbarter direkter Belieferung des Kunden tritt Erfüllung der vertraglichen Lieferverpflichtungen mit Übergabe der Ware und Bestätigung der Übergabe durch Unterschrift des Kunden auf dem Lieferschein ein. Ziffer 7 ist anwendbar.

3. Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Zufahrtsstraße und die Baustelle mindestens mit einem 40t-Lkw (Gesamtgewicht des Lastzugs) befahrbar ist. Das Abladen ist Sache des Kunden und erfolgt auf seine Gefahr. Bei Zustellung mit Kranfahrzeug werden die üblichen Abladekosten berechnet. Mehrkosten wegen fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle gehen zu Lasten des Kunden.

4. Lieferung von Kraft- und Schmierstoffen, Heizöl und festen Brennstoffen. Dem vereinbarten Preis liegt die Bestellmenge zugrunde. Bei niedrigeren oder höheren Liefermengen erhöht oder ermäßigt sich der Preis nach den jeweils am Tage der Bestellung geltenden Staffelpreisen des Unternehmens. Für bestimmte Temperaturen der Ware wird nicht gehaftet.

Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechende Angebote kann sich der Kunde in der öffentlich geführten Anbieterliste der Bundesstelle für Energieeffizienz informieren.

5. Lieferfrist. Ereignisse aller Art, die vom Unternehmen nicht verschuldet sind (Arbeitseinstellungen, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Liefersperren usw.), entbinden das Unternehmen von der Lieferpflicht für die Dauer der Behinderung. Ist der Kunde Verbraucher, wird die rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten, wenn die Belieferung des Unternehmens ohne dessen Verschulden nicht erfolgt. Bei Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öff.-rechtl. Sondervermögen wird die rechtzeitige Selbstbelieferung generell vorbehalten.

6. Gewährleistung, Verjährung. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öff.-rechtl. Sondervermögen, kann er als Nacherfüllung Beseitigung des Mangels verlangen. Schlägt diese fehl, bestimmen sich seine Rechte nach § 437 Nr. 2 und 3 BGB; der Anspruch auf Nachlieferung ist ausgeschlossen. Bei Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öff.-rechtl. Sondervermögen sind Mängelansprüche ausgeschlossen.

Bei Verkauf von neuen beweglichen Sachen an Unternehmer sowie beim Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an Verbraucher verjähren die Mängelansprüche in einem Jahr. §§ 438 Abs. 1 Nr.2, 479 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben unberührt.

7. Mängelrügen. Mängel sind in Textform (schriftlich oder per E-Mail) anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch acht Werktage nach Übergabe der Ware zu rügen. Aus dem Lieferschein ersichtliche Abweichungen der gelieferten von der bestellten Menge oder Art der Ware sind offensichtliche Mängel. Bei Transportbeton-Anlieferungen hat der Kunde offensichtliche Mängel - unverzüglich noch vor Abladung - telefonisch des Unternehmens anzuzeigen. Waren mit offensichtlichen Mängeln dürfen nicht eingebaut und nicht mit beweglichen Sachen verbunden, vermengt oder vermischt werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung oder Kenntniserlangung zur rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.

8. Haftung. Das Unternehmen haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder von wesentlichen Vertragspflichten haftet das Unternehmen darüber hinaus bereits für jede Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht.

9. Zahlungen haben, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort bei Übergabe der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen. Das Unternehmen behält sich die Ablehnung von Schecks und anderen unbaren Zahlungsmitteln vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben. Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen.

10. Ankündigungsfrist für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Nimmt der Kunde am SEPA-Lastschriftverfahren teil, wird ihm der Bankeinzug einen Werktag vorher angekündigt. Der Einzug wiederkehrender Zahlungen mit gleichen Beträgen wird einmal jährlich angekündigt.

11. Warenrücksendung und Rückgabe. Rückgaben bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. Nur mangelfreie Lagerware kann bei frachtfreier Rückgabe an den Lieferbetrieb und Rechnungsvorlage abzüglich einer Bearbeitungspauschale von mindestens fünfzehn Prozent ihres Wertes gutgeschrieben werden. Sonderanfertigungen und Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurde (Kommissionsware), sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.

12. Aufbewahrungspflicht. Bezieht der Kunde eine Werkleistung oder sonstige Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück und ist er nicht Unternehmer oder verwendet er diese als Unternehmer für seinen nichtunternehmerischen Bereich, ist er nach § 14b Abs.1 Satz 5 UStG verpflichtet, die Rechnungen bis zum Ende des übernächsten Jahres aufzubewahren.

13. Lieferdatum. Das Lieferdatum entspricht dem Rechnungsdatum, soweit in der Rechnung nicht anders angegeben.

14. Abtretung. Die Abtretung von Rechten an Dritte ist dem Kunden ohne Zustimmung des Unternehmens nicht gestattet.

15. Aufrechnung. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche des Unternehmens nur dann aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

16. Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen ist der Sitz des Betriebes, von dem aus das Unternehmen die Leistung erbringt.

17. Montage. Soweit nicht anders vereinbart, sind Aufstellung und Montage, z.B. von Geräten und Maschinen, im Preis nicht enthalten.

18. Datenschutz. Personenbezogene Daten werden gemäß § 28 BDSG erfasst, gespeichert und verarbeitet. Dies erfasst auch die Übermittlung dieser Daten zur Kreditprüfung und -überwachung an Wirtschaftsauskunfteien. Die personenbezogenen Daten des Kunden (Name, Anschrift und Geburtsdatum) werden zur Bonitätsprüfung an die Firmen SCHUFA AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden und infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, übermittelt. Das Unternehmen wird die Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftsdaten beziehen. Der Kunde kann bei diesen Firmen kostenfrei Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.

19. Eigentumsvorbehalt
19.1.
Das Unternehmen behält sich sein Eigentum bis zur vollständigen Vertragserfüllung vor, im Verkehr mit Unternehmern bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereits entstandenen Forderungen oder im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Nebenforderungen (Nutzungszinsen, Verzugsschaden etc.). Bei Geschäften gegen laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt auch als Sicherung der Saldoforderung des Unternehmens. Die Be- oder Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von Vorbehaltsware gilt als im Auftrag des Unternehmens erfolgt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen („Fremdware“) vermischt, verbunden oder vermengt, so tritt der Kunde seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an das annehmende Unternehmen ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für das Unternehmen auf.

19.2. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware allein oder zusammen mit Fremdware, so tritt er schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an das die Abtretung annehmende Unternehmen ab. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Unternehmens zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von achtunddreißig Prozent. In gleicher Weise abgetreten werden sämtliche Forderungen des Kunden, die ihm aus Verträgen im Zusammenhang mit der Verarbeitung bzw. dem Einbau der Vorbehaltsware entstehen, sowie Forderungen, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit dem Grundstück eines Dritten erwachsen. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf eine etwaige Saldoforderung.

19.3. Baut der Kunde Vorbehaltsware als wesentlichen Bestandteil in ein eigenes Grundstück ein, so tritt er schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (einschließlich des Sicherheitsaufschlages von 38%) mit allen Nebenrechten an das die Abtretung annehmende Unternehmen ab. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf eine etwaige Saldoforderung.

19.4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen im Sinne der vorstehenden Ziffern tatsächlich auf das Unternehmen übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde darf mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbaren.

19.5. Das Unternehmen ermächtigt den Kunden widerruflich zur Einziehung der gemäß vorstehenden Ziffern abgetretenen Forderungen. Das Unternehmen wird von der Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Unternehmens hat der Kunde den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und umfassend Auskunft zu erteilen – wobei es nicht ausreicht, dem Unternehmen Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren – und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung erlöschen die Rechte des Kunden zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.

19.6. Der Kunde hat das Unternehmen unverzüglich unter Übergabe der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen über Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die (voraus-) abgetretenen Forderungen zu unterrichten.

19.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Unternehmen zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach einmaliger Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde räumt dem Unternehmen das Recht zum Betreten seines Geländes, zur Kennzeichnung oder Wegnahme der gelieferten Ware ein. Die Kosten für die Rücknahme trägt der Kunde.

19.8. Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als achtunddreißig Prozent, so ist das Unternehmen insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe auf Verlangen des Kunden verpflichtet.

20. Geltendes Recht. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Von dieser Rechtswahl ausgenommen ist zwingend außerhalb Deutschlands anwendbares Verbraucherschutzrecht. Vertragssprache ist deutsch.

Stand 05/2013

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
 
Der Widerruf unter Angabe der Bezugsstelle (Sparte Baustoffe, Sparte Energie, Sparte Technik) ist zu richten an:
 
BayWa AG
Sparte Baustoffe
Herr Jürgen Marzog
Bühlstraße 14
95463 Bindlach
Telefon  +49 9208-690-44
Telefax  +49 9208-690-40
E-Mail   juergen.marzog(at)baywa.de
Home   www.baywa.de
 
BayWa AG
Sparte Energie
Herr Emil Sopper
Arabellastraße 4
81925 München
Telefon  +49 9222-3259
Telefax  +49 9212-3259
E-Mail  emil.sopper(at)baywa.de
Home   www.baywa.de
 
BayWa AG
Sparte Technik
Frau Edelgard Merz
Hafenstr. 22
97424 Schweinfurt
Telefon  +49 9721-7708-51
Telefax  +49 9721-7708-97
E-Mail   edelgard.merz(at)baywa.de
Home    www.baywa.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
 
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Informationen unserer Kunden

Informationen, die wir von Ihnen bekommen, helfen uns, Ihr Einkaufserlebnis in einem der eShops des BayWa Konzerns individuell zu gestalten und stetig zu verbessern. Wir nutzen diese Informationen für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie die Abwicklung der Zahlung (bei Rechnungskauf auch für erforderliche Prüfungen). 

Wir verwenden Ihre Informationen auch, um mit Ihnen über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Marketingangebote zu kommunizieren sowie dazu, unsere Datensätze zu aktualisieren und Ihre Kundenkonten bei uns zu unterhalten und zu pflegen sowie dazu, Inhalte wie z. B. Wunschzettel oder in Zukunft mögliche Kundenrezensionen abzubilden und Ihnen Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die Sie interessieren könnten. Wir nutzen Ihre Informationen auch dazu, unsere Betriebsstätten und unsere Plattform zu verbessern, einem Missbrauch unserer Website vorzubeugen, Missbrauch  zu ermitteln oder Dritten die Durchführung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen in unserem Auftrag zu ermöglichen.

Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch die BayWa-Unternehmensgruppe befinden sich in der Datenschutzerklärung.

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