1. Die BayWa-Card ermöglicht es privaten Verbrauchern beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen Rabattgutschriften in Form von Bonuspunkten entsprechend Abschnitt II dieser Bedingungen zu erhalten.
2. Jeder Privat-Kunde im geschäftsfähigen Alter kann eine BayWa-Card beantragen. Die Beantragung erfolgt schriftlich durch Zusendung eines Antrags oder einer Registrierung. Formlose oder mündliche Anträge können nur für Partnerkarten durch den Hauptkarteninhaber nach vorheriger Identifizierung entgegen genommen werden. Die BayWa ist berechtigt, Antrag oder Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Erhalt der BayWa-Card besteht nicht. Die Karte bleibt im Eigentum der BayWa.
3. Die BayWa nimmt den Antrag des Kunden mit Zugang der Registrierung an oder indem sie dem Kunden eine BayWa-Card zuschickt.
4. Der Kunde kann die BayWa-Card jederzeit schriftlich oder telefonisch beim BayWa-Card Service (Postfach 50 02 52, 22702 Hamburg, Telefon 01805 002539 (Mo. - Fr. 08.00 - 18.00 Uhr , Sa. 08.00 - 14.00 Uhr; 0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 EUR/Min. aus dem Mobilfunknetz) oder E-Mail an baywa-card.service@baywa.de, ohne Angabe von Gründen kündigen. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung verfallen alle bis dato angesammelten Bonuspunkte. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Die Tankfunktion darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Anspruch genommen werden.
5. Änderungen des Namens oder der Anschrift sind dem BayWa-Card Service (siehe Abschnitt I, Abs. 4.) unverzüglich mitzuteilen.
6. Die BayWa-Card ist nicht auf Dritte übertragbar. Ansprüche aus der Karte sind nicht abtretbar. Auf Wunsch erhält der Kunde maximal eine Partnerkarte.
7. Bei festgestelltem Verlust oder Missbrauch einer BayWa-Card ist der Karteninhaber verpflichtet, unverzüglich den BayWa-Card Service zu informieren.
8. Die BayWa ist berechtigt, sich zur Abwicklung dieses Vertrages oder der hieraus resultierenden Pflichten Dritter zu bedienen.
9. Die BayWa ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen des BayWa-Card Programms jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuellste Fassung der Nutzungsbedingungen für die BayWa-Card kann jederzeit beim BayWa-Card Service, in jeder BayWa Filiale oder im Internet unter www.baywa-card.de eingesehen werden.
10. Der Kunde stimmt mit der Beantragung der "Tankfunktion" (Abschnitt III) zu, dass die BayWa bei der genannten Bank bankübliche Auskünfte einholt und an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung übliche Kreditabwicklungsdaten übermittelt.
II. Bonusfunktion
1. Der Bonus-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, er endet automatisch mit der Verjährung des letzten Bonuspunktes. Siehe Abschnitt II, Abs. 5.
2. Die Bonusfunktion der BayWa-Card berechtigt private Endverbraucher beim Kauf in ausgewählten Betrieben der BayWa, Rabattgutschriften in Form von Bonuspunkten zu erhalten. Zu den Bonus gewährenden Betrieben zählen alle Betriebsstätten der BayWa Verkaufssparten Agrar, Baustoffe, Bau & Gartenmarkt und Technik sowie weitere Programmpartner - jedoch nicht mit allen Sortimenten (siehe Abschnitt II, Abs. 3.).
3. Bonuspunkte werden auf Brutto-Umsätze aus ausgewählten Waren- und Dienstleistungsgruppen vergeben.
4. Über die aktuellen Konditionen kann sich der Kunde in den Filialen der BayWa, über das Internet unter www.baywa-card.de oder über den BayWa-Card Service informieren. Die BayWa behält sich das Recht vor, die Gewährung von Bonuspunkten einzuschränken bzw. auszuweiten, z. B. bei Sonderaktionen.
5. Ein Bonuspunkt hat einen Gegenwert von 0,01 Euro und bleibt 36 Monate ab Vergabe gültig.
6. Die über eine Partnerkarte erworbenen Bonuspunkte werden dem Inhaber der Hauptkarte gutgeschrieben. Haupt- oder Partnerkarteninhaber können alle gesammelten Bonuspunkte einlösen, sobald der Kontostand die jeweils gültige Einlösegrenze erreicht hat. Die BayWa behält sich das Recht vor, die Einlösegrenze im Zeitablauf zu variieren.
7. Der Bonuspunktestand kann jederzeit in den Filialen der BayWa, über das Internet unter www.baywa-card.de oder beim BayWa-Card Service erfragt werden.
8. Bei Rückgabe oder Umtausch der Ware, die im Zusammenhang mit der BayWa-Card erworben wurde, werden die hierfür gewährten Bonuspunkte vom Bonuspunktekonto des Kunden wieder abgezogen.
9. Die Einlösung von Bonuspunkten erfolgt gegen Vorlage eines Gutscheins, der bei Erreichen der Mindesteinlösesumme von Bonuspunkten über die gewünschte Anzahl an Bonuspunkten dem Kunden ausgehändigt wird. Der Euro-Gegenwert des Gutscheins kann beim nächsten Einkauf verrechnet werden; eine Barauszahlung ist nicht möglich, ebenso nicht die Teilverrechnung des Gutscheins. Der Gutschein kann nur in der Filiale eingelöst werden, die den Gutschein ausgestellt hat.
III. Tankfunktion
1. Für die Tankfunktion gelten ergänzend die Bedingungen für die Nutzung der BayWa Tank-Card. Die Tankfunktion berechtigt den Kunden - im Umfang seines Verfügungsrahmens - zum bargeldlosen Bezug von Kraftstoff durch Selbstbedienung über ein automatisches Tanksystem. Die BayWa behält sich das Recht vor, die Gesamtabgabe im Abrechnungszeitraum zu limitieren.
2. Die BayWa ist berechtigt, die Bedingungen für die Nutzung der BayWa Tank-Card zu ändern. Die jeweils aktuellste Fassung kann in jedem BayWa-Betrieb abgerufen oder im Internet unter www.baywa.de eingesehen werden.
3. Der Kunde erhält zeitversetzt zu der BayWa-Card einen PIN-Code. Die BayWa-Card und der dazugehörige PIN-Code sind zur eigenen Sicherheit des Kunden von diesem jederzeit getrennt und Dritten unzugänglich aufzubewahren. Die Geheimzahl (PIN) muss geheim gehalten werden. Sie darf nicht gemeinsam mit der BayWa-Card aufbewahrt oder auf dieser notiert werden. Die BayWa-Card ist sofort nach Erhalt zu unterzeichnen.
4. Der Kunde haftet für jeden Missbrauch, der durch die unbefugte Nutzung der BayWa-Card mit Tankfunktion entsteht. Ihm obliegt die Beweislast für eine unbefugte Nutzung.
5. Der Kaufpreis für die Kraftstoffbezüge ist an der Zapfsäule angegeben und auf dem ausgegebenen Verkaufsbeleg ausgewiesen. Die Berechnung erfolgt halbmonatlich über Bankeinzug vom angegebenen Bankkonto des Kunden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass auf seinem Bankkonto die jeweils fällige Summe zur Verfügung steht.
6. Die mit einer Partnerkarte getätigten Umsätze werden dem Bankkonto des Inhabers der Hauptkarte belastet. Dieser haftet für die Partnerkarten im Rahmen dieser Bedingungen und ist für den Ausgleich der entsprechenden Umsätze verantwortlich.
7. Eine Vereinbarung über eine BayWa-Card mit Tankfunktion kann vom Kunden jederzeit und von der BayWa mit einer Frist von einem Monat ordentlich schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt der BayWa vorbehalten. Die BayWa wird in jedem Fall von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn Hinweise auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, z. B. Nicht-Einlösen des Bankeinzugs, vorliegen oder wenn der Kunde den Bankeinzug widerruft.
IV. Datenspeicherung und -nutzung
1. Sicherheit. Die BayWa erklärt sich gegenüber dem BayWa-Card-Inhaber verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Fragen, Anregungen und/oder Kritik in Bezug auf den Datenschutz im Zusammenhang mit der BayWa-Card können jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten gerichtet werden: BayWa AG, Datenschutzbeauftragter, Postfach 810108, 81901 München.
2. Verwendung personenbezogener Daten. Soweit uns personenbezogene Daten ausschließlich für das BayWa-Card-Programm zur Verfügung gestellt worden sind, verarbeiten und nutzen wir personenbezogene Daten nur innerhalb des BayWa-Card-Programms. Um den Teilnehmer eindeutig identifizieren und kontaktieren zu können, verwenden wir die persönlichen Daten wie Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum. Nur bei Vorliegen einer Datennutzungserklärung (in Antrag oder Registrierung anzugeben - jederzeit widerrufbar) werden darüber hinaus persönliche Daten auch zum Zwecke der Zusendung von Werbung über die jeweils freigegebenen Kontaktkanäle verwendet.
3. Verwendung nutzungsbezogener Daten. Die Gutschrift erworbener Bonuspunkte erfolgt auf Basis der getätigten Umsätze gemäß Abschnitt II. Diese so genannten Programmdaten aus Transaktionen werden für die Durchführung des oben beschriebenen Zwecks (Bonuspunktegutschrift) innerhalb des Programms erfasst, gesammelt und gespeichert.
4. Keine Weitergabe von Daten an Dritte. Personenbezogene und nutzungsbezogene Daten (siehe Abschnitt IV, Abs. 2. und 3.) werden nicht an Dritte weitergegeben.
5. Sicherheit im Umgang mit Daten. Im Bereich des Internet-Datenaustausch werden Datenverarbeitung und Übermittlung verschlüsselt auf Basis des SSL(Secure Socket Layer)-Verfahrens durchgeführt.
6. Löschung der Daten bei Beendigung der Teilnahme. Bei Beendigung der Teilnahme werden sämtliche Daten sofort für jegliche Verwendung gleich welcher Art gesperrt und nur noch soweit verwahrt, als wir hierzu nach handelsrechtlichen Grundsätzen verpflichtet sind. Die Löschung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Stand: November 2010