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Produktdetails

Länge 1.400 – 1.500 mm

Marke

TRAILER POOL | Zum TRAILER POOL Shop auf baywa.de

Kurzbeschreibung

Ausführung:
mit Ring
Passend für:
PKW-Anhänger Bremsgestänge universal

Produktbeschreibung

Unser Tipp aus der Praxis:
In Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich gelten unterschiedliche Vorschriften für die Sicherung von Anhängern. Um zum Teil hohe Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie sich an die Regelungen halten.

Deutschland:
Für ungebremste Anhänger muss kein Sicherungsseil angebracht werden. Anhänger über 750 kg sind gebremste Anhänger und müssen mit Sicherungsseil gesichert werden. Idealerweise wird das Sicherungsseil durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung befestigt. Auch Abschlepp-Ösen sind für die Befestigung geeignet, falls sie mittig an der Fahrzeugrückseite angebracht sind. Der Karabinerhaken des Sicherungsseils wird in diesem Fall in die vormontierte Öse an der Karosserie eingehakt. Wenn dies nicht möglich ist, ist es auch ausreichend, das Sicherungsseil als Schlaufe um die den Kugelhals der Anhängerkupplung zu legen.

Österreich:
Alle Anhänger, also auch Anhänger unter 750 kg benötigen ein Sicherungsseil (bzw. Sicherungskette), das mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Genauere Bestimmungen zur Befestigung der Sicherungsverbindung gibt es nicht. Im Allgemeinen reicht es aus, das Sicherungsseil über die Anhängerkupplung zu legen. Bei Nichtbeachtung droht in Österreich ein Bußgeld von bis zu 100 Euro, das nicht nur dem Fahrzeugführer, sondern auch der Fahrzeughalter droht.

Schweiz:
In der Schweiz ist ein Sicherungsseil ebenfalls für alle Anhänger vorgeschrieben. Es gibt es keine konkreten gesetzlichen Bestimmungen über die Anbringung, allerdings wird die Befestigung mit Ösen oder speziellen Befestigungsöffnungen empfohlen. Ein einfaches Überlegen des Sicherungsseils über den Kugelhals der Anhängerkupplung ist nicht ausreichend. Die Geldstrafe liegt bei 500 Schweizer Franken.

Niederlande:
Alle Anhänger müssen mit einem Sicherungsseil gesichert werden. Dieses muss in jedem Fall mit einer speziellen Öse oder einem Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sein. Es genügt nicht, das Seil um den Kugelhals zu legen. Weitere Informationen bietet die Internetseite dies Niederländischen Automobilclubs ANWB. Die Geldbuße bei Nichtbeachtung liegt bei 230 Euro.

(Quelle: www.adac.de)

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