Rapsglanzkäfer im Auge behalten
Ansteigende Temperaturen fördern den Zuflug
Die Stängelschädlingsbekämpfung sollte bereits abgeschlossen sein. Falls noch eine Bekämpfung nötig ist, sollte bei der nächsten Warmphase 200 ml/ha Trebon zum Einsatz kommen. Der Raps beginnt nun deutlich mit der Streckung. Falls noch nicht geschehen, sollte bei wärmeren Temperaturen das Wachstum (v.a. des Haupttriebs) abgebremst werden, damit die Entwicklung der einzelnen Triebe beieinander bleibt und damit Blüte, Abreife und Ernte homogener ablaufen können. Zum Einsatz können, je nach Entwicklungsstadium, z.B. 0,5 – 1,0 l/ha Folicur/Horizin/Orius/Tilmor oder 1,0 – 1,5 l/ha Ampera kommen. Durch den Frost der vergangenen Tage sind vermehrt kleine Frostrisse am Stängel entstanden. Aufgrund des frühen Entwicklungsstadiums vom Raps ist dies jedoch nur von geringer Bedeutung. Stängelschädlinge sind/waren im Zuflug sehr unterschiedlich zu verzeichnen. Auffällig ist die hohe Anzahl an Rapsglanzkäfern, die in den Gelbschalen gefunden wurden. Wenn sich die Blütenanlagen offen zeigen, rückt hier die Bekämpfung in den Vordergrund. Ob der Bekämpfungsrichtwert für den Rapsglanzkäfer erreicht ist und ob wirtschaftlich bedeutende Schäden an den Ertragsanlagen entstehen, kann nur die Kontrolle der Knospen am Haupttrieb klären. Klopfen Sie dazu die Triebe in eine Schale/Hand aus. In einem gut entwickelten Raps gilt der Bekämpfungsrichtwert von zehn Rapsglanzkäfern pro Haupttrieb. In schwachen Beständen sollten Sie ab fünf Rapsglanzkäfern pro Haupttrieb den Bestand behandeln.
Zur Bekämpfung von Rapsglanzkäfern stehen aktuell
- Trebon 200 ml/ha (B2)
- Mavrik Vita/Evure 200 ml/ha (B4)
- Avaunt 170 ml/ha (Aufbrauchfrist 19.09.2022) B1!
- Mospilan SG 200 g/ha
zur Verfügung.
Trebon hat eine zusätzliche Wirkung auf Stängelschädlinge. Avaunt ist bei wärmeren Temperaturen möglich, vorausgesetzt dass weder Raps noch Unkräuter blühen (B1)!
Achtung: Mospilan SG wird in Mischung mit Azol-Fungiziden zu B1! Trebon solo und Mavrik Vita in Mischung mit Azol-Fungiziden dürfen bei blühenden Unkräutern oder ersten blühenden Rapspflanzen im Bestand nur nach dem täglichen Bienenflug ausgebracht werden (B2!). Mospilan darf nicht mehr ausgebracht, sobald erste Rapspflanzen blühen.