Verschiebung der Sperrfrist

Verschiebung auf den Zeitraum 15. November 2020 bis einschließlich 14. Februar 2021

Die Sperrfrist für Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis spätestens 15. Mai 2020) wird für die Landkreise, Stadt und Landkreis Roth, Kreisfreie Stadt Schwabach, Landkreis Neustadt/A.-Bad Windsheim, Stadt Nürnberg (inkl. Nürnberg-Süd), Stadt und Landkreis Ansbach, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, Stadt und Landkreis Fürth und Stadt Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadtauf den Zeitraum 15. November 2020 bis einschließlich 14. Februar 2021 verschoben.

 

Diese Verschiebung gilt für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte.