Zwischenfrüchte 2022

Zwischenfrüchte zeitig säen

Die frühe Ernte wird eine gute, rechtzeitige Bestellung von Zwischenfrüchten zulassen. Zwischenfrüchte bzw. Zwischenfruchtmischungen sind zwischenzeitlich aus folgenden Gründen fast zwangsläufig feste Bestandteile einer Fruchtfolge: * Letztmalige Greeningverpflichtung aufgrund ökologischer Vorrangfläche (Düngung nur mit organischen Düngemitteln erlaubt).

  • Möglichkeit der Ausbringung von organischem Dünger im Herbst nach der Ernte (nicht im Roten Gebiet (=Nitratgebiet). Zulässig (ohne Antragstellung) ist das Aufbringen von bis zu 30 kg Ammonium N oder 60 kg Gesamt N je ha bei entsprechendem N Düngebedarf bis zum 1. Oktober zu Zwischenfrüchten (Standzeit mind. 6 Wochen), Winterraps oder Feldfutter (Aussaat bis zum 15. September) und zu Wintergerste nach Getreide (Aussaat bis zum 1. Oktober). Die Aufbringung sollte im Idealfall vor bzw. zur Saat erfolgen, immer aber spätestens bis zum 1. Oktober.
  • Zwingende Voraussetzungen für eine Düngungsmaßnahme zu den genannten Kulturen:
    • Es muss ein N-Düngebedarf bestehen.
    • Bei einer Düngung mit mineralischen N-Düngern (keine ÖVF!) sind 30 kg Ammonium-N oder 60 kg Gesamt-N je ha (einschl. Nitrat-N), bei entsprechendem N-Düngebedarf zulässig.
  • Zwischenfruchtmischungen, bei denen Leguminosen überwiegen (größer 75 % Samenanteil der Leguminosen), haben keinen N-Düngebedarf.
  • In Roten Gebieten ist zwangsläufig eine Zwischenfrucht (ohne Düngung) vorgeschrieben, wenn Folgekultur im nächsten Jahr gedüngt werden soll und wenn die Ernte der Hauptfrucht vor dem 01.10. erfolgte. Ausnahme: Flächen mit einem langjährigen Niederschlagsmittel unter 550 mm

 
Mögliche Zwischenfruchtmischungen:

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Zwischenfruchtmischungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Beachten Sie in der Tabelle auch die Eignung der Mischungen für Ihre Fruchtfolge um Probleme wie Bodenmüdigkeit oder Krankheiten wie z.B. Sklerotinia auszuschließen. Alle Mischungen (Ausnahme Erbsen-Wicken-Gemenge), liegen im Samenanteil unter 75 % Leguminosenanteil und haben daher bei rechtzeitiger Aussaat auch als ÖVF einen Düngebedarf, welcher sich bei hohem Strohanfall noch zusätzlich erhöht.
 
Zu beachten ist in diesem Jahr, dass Zwischenfrüchte als ÖVF in diesem Herbst zu Futterzwecken genutzt werden dürfen: Besonders eignen sich dafür die Planterra ZWH 4010 Landsberger Gemenge oder die GreenTrip
Futter.
Die weiteren Vorgaben zu den ÖVF-Standard sind dennoch einzuhalten: z.B. dass 2023 eine andere Hauptkultur folgen muss.
Wichtig: neben der reinen Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Greening leisten Zwischenfruchtmischungen einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Böden. In den Fokus rücken auch immer stärker die Unkrautunterdrückung und die Verbesserung des Wasserhaushalts. Aktuelle Untersuchungen zeigen einen positiven Effekt der Zwischenfrucht auf die nachfolgende Kultur, speziell Mais. Geeignet wäre hierzu die Mischung ZWH 4022 MAISter. Für eine gute Unkrautunterdrückung ist ein zeitiger Saattermin wichtig. Das Abfrierverhalten kann im Herbst/Winter durch Walzen nochmals positiv beeinflusst werden.