Bei jeder Anlieferung von Holzpellets erheben wir eine sogenannte Abschlauchpauschale. Sie deckt die Zusatzkosten für die Dienstleistung am Pellets Bunker-Lager des Kunden. Der Service beinhaltet unter anderem die Begutachtung und Prüfung des Lagers vor dem Befüllen, den Schlauchauf- bzw. -abbau, die Anbringung der Staubabsaugung, die Überwachung des Befüllvorgangs sowie das Erstellen des Lieferprotokolls.
In der GGVS (Gefahr-Gut-Verordnung-Straße) verpflichtet der Gesetzgeber den Beförderer von Gefahrgut (z. B. Heizöl, Diesel oder Kraftstoffe) verschiedenste Sicherheitsauflagen zu erfüllen. Dadurch entstehen dem Beförderer von Gefahrgut, also der BayWa, deutlich höhere Kosten. BayWa weist diese Kosten als GGVS-Pauschale gesondert auf der Rechnung für den Kunden aus.