Afrikanische Schweinepest

Die ASP zählt zu den gravierendsten Tierkrankheiten in der Schweinehaltung: Sie verläuft in der Regel tödlich, verursacht erhebliche wirtschaftliche Schäden und bringt strenge behördliche Maßnahmen mit sich. Sie befürchten, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) Ihren Schweine-Bestand bedrohen könnte? Gab es Fälle in der Region oder haben Sie ungewöhnliche Symptome bei Ihren Tieren beobachtet? Ein Grund mehr, die Krankheit, ihre Übertragungswege, typische Anzeichen und Schweinepest-Symptome genau zu kennen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Die beruhigende Seite: Mit klaren Hygieneregeln, dem Einhalten von Biosicherheitsmaßnahmen und einem strukturierten Notfallplan lässt sich das Einschleppungsrisiko deutlich verringern. Wir zeigen Ihnen, wie sich die Afrikanische Schweinepest verbreitet, welche Schweinepest Symptome bei Schweinen typisch sind, welche rechtlichen Pflichten im Verdachtsfall gelten und welche vorbeugenden Maßnahmen Sie in Ihrem Betrieb umsetzen können.

Inhaltsverzeichnis

Unsere besten Services rund um die Schweinehaltung

Unsere Experten für Schweinehaltung begleiten Sie mit Fachwissen und viel Stallpraxis. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir individuelle Betriebsstrategien, von der Planung tiergerechter Ställe mit Auslaufbereichen über die Auswahl eines passenden Fütterungskonzepts bis hin zur optimalen Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten.

Sie erreichen uns unkompliziert per E-Mail, über das Kontaktformular oder direkt vor Ort an unseren BayWa-Standorten. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Fragen zu Tiergesundheit und Biosicherheitskonzepten, zur Auswahl des geeigneten Bio-Labels, zu Audit- und Zertifizierungsabläufen sowie zur Vermarktung Ihrer Bio-Schweine zur Seite. Unser Ziel ist es, Sie langfristig und persönlich auf dem Weg zu einer wirtschaftlich erfolgreichen Schweinehaltung zu unterstützen.

Auf einen Blick – Checkliste bei Afrikanischer Schweinepest*

Symptome Vorbeugen Handeln im Verdachtsfall

Frühe Anzeichen im Bestand:

 

✔ einzelne Tiere fressen schlecht oder gar nicht

✔ Fieber (oft > 40,5 °C)

✔ Apathie, Mattigkeit, Aufstehen nur widerwillig

✔ teilweise gerötete Haut an Ohren, Bauch, Innenschenkeln

✔ auffällige Todesfälle: Bei Fallwild in der Umgebung oder plötzlichen Verlusten im Stall ist höchste Vorsicht geboten.

 

Typische klinische Symptome bei Afrikanischer Schweinepest:

 

✔ hohes Fieber, stark reduziertes Allgemeinbefinden

✔ bläulich‑rote Verfärbungen der Haut v.a. an Ohren, Rute, Bauch

✔ Atemnot, schnelle Atmung, gelegentlich Husten

✔ Erbrechen, Durchfall oder Verstopfung

✔ unsicherer Gang, Schwäche, Festliegen

✔ Aborte, tote Ferkel, Sauen mit fehlender Milchleistung

 

Fortgeschrittenes/akutes Geschehen im Bestand:

 

✔ plötzliche, gehäufte Todesfälle innerhalb kurzer Zeit

✔ teilweise blutiger Ausfluss aus Nase/Maul

✔ stark geschwollene Lymphknoten und Milz (nur im Sektionsbefund – NICHT selbst öffnen!)

 

Bestandsbezogene Hinweise:

 

✔ mehrere Altersgruppen betroffen

✔ Auffälligkeiten sowohl bei Mastschweinen als auch bei Sauen/Ferkeln

✔ Herdenleistung bricht plötzlich ein (Tageszunahmen, Futteraufnahme, Fruchtbarkeit)

 

Wichtiger Hinweis:

Die ASP Schweinepest Symptome können anderen Erkrankungen ähneln (zum Beispiel Klassische Schweinepest, PRRS, bakterielle Infektionen). Eine sichere Diagnose ist nur im Labor durch Virus‑ bzw. Antigennachweis möglich.

Biosicherheit im Stall:

 

✔ klare Hygieneschleuse (Schuhwechsel, Schutzkleidung, Händewaschen/Desinfektion)

✔ stalleigene Arbeitskleidung und -schuhe, keine Straßenschuhe im Stall

✔ Besucherbuch führen und Zutritt auf notwendige Personen beschränken

 

Kontakt zu Wildschweinen verhindern:

 

✔ Schweinebestände wildschweinsicher einzäunen

✔ kein Futter, Einstreu oder Wasser zugänglich für Wildschweine lagern

✔ Weidehaltung in wildschweinreichen Gebieten besonders kritisch prüfen

 

Fütterung & Futterhygiene:

 

✔ kein Küchen‑ oder Speiseabfall an Schweine verfüttern

✔ keine Produkte, die Schweinefleisch oder Rohwurst enthalten

✔ Futtermittel, Stroh und Heu vor Wildschweinen und Schadnagern schützen

 

Personen- & Fahrzeugverkehr steuern:

 

✔ Transportfahrzeuge nur gereinigt und desinfiziert auf den Hof lassen

✔ Fahrer nach Möglichkeit nicht in den Stall lassen

✔ Jäger, Jagdhunde und Jagdausrüstung strikt vom Schweinebestand fernhalten

 

Mitarbeiter schulen:

 

✔ regelmäßige Unterweisungen zu ASP‑Symptomen und Meldepflicht

✔ klare innerbetriebliche Anweisung: “Was tun bei Verdacht?” schriftlich festhalten

Sofort Tierarzt informieren:  

 

✔ bei jedem Verdacht auf ASP bei Schweinen unverzüglich Tierarzt hinzuziehen

✔ Verdacht gemeinsam mit dem Tierarzt dem Veterinäramt melden (ASP ist anzeigepflichtige Tierseuche)

 

Bestand sofort einfrieren:

 

✔ kein Tierverkehr (keine Zu‑ oder Abgänge)

✔ keine Schlacht‑ oder Ferkellieferungen, bis Behörden entschieden haben

✔ Tierbewegungen der letzten Wochen dokumentieren und bereithalten

 

Keine Eigenbehandlung / Sektion:

 

✔ kranke oder verendete Tiere NICHT eigenständig sezieren oder probebehandeln

✔ Kadaver im Stall bzw. in einer separaten Bucht belassen und kennzeichnen

✔ bis zur Freigabe durch die Behörde nicht abfahren oder entsorgen

 

Hygienemaßnahmen verschärfen:

 

✔ provisorische Desinfektionsmatten/Kalkbarrieren einrichten

✔ strikter Kleiderwechsel, Einmalhandschuhe nutzen

✔ Mitarbeiter über Verdacht informieren und auf Hygieneregeln verpflichten

 

Behördliche Anordnungen befolgen:

 

✔ Probenahmen durch Tierarzt/Behörde ermöglichen

✔ Sperr‑ und Reinigungsmaßnahmen umsetzen

✔ Dokumentation aller Schritte für Versicherung und Behörden führen

 

* Haftungsausschluss: Diese Inhalte ersetzen weder eine tierärztliche Untersuchung noch eine fachliche Diagnose, Beratung oder Behandlung durch einen Tierarzt. Trotz sorgfältiger Recherche und Aufbereitung können wir keine Garantie für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen und schließen jegliche Haftungsansprüche daraus aus.

Warum die Afrikanische Schweinepest jeden Schweinehalter betrifft

Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine hoch ansteckende, meist tödlich verlaufende Viruskrankheit bei Haus- und Wildschweinen. Sie ist für den Menschen zwar ungefährlich, birgt aber enorme wirtschaftliche Folgen für den Schweinebetrieb.

Seit 2014 breitet sich die Afrikanische Schweinepest in der EU aus, seit 2020 gibt es Nachweise in deutschen Wildschweinbeständen und einigen Hausschweinehaltungen.

Warum das Thema für jeden Betrieb relevant ist: Schon ein Verdachtsfall führt zu massiven Einschränkungen. Eine aktuelle Risikobewertung ↗ zeigt, dass bereits die Nähe zu einem Fundort infizierter Tiere weitreichende Konsequenzen für den Handel hat. Es kommt zu Sperrbezirken, Keulungen, Vermarktungsverboten und einem Imageverlust der Region. All das sind die klassischen Folgen einer Schweinepest-Epidemie.

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Grundlagen für die Praxis

Das Afrikanische Schweinepestvirus (ASFV) ist ein großes DNA-Virus aus der Familie Asfarviridae. Es ist durch eine hohe Umweltstabilität gekennzeichnet und bleibt lange infektiös in Blut, Schlachtabfällen, Fleisch und Wurstwaren, vor allem in gekühlten und gefrosteten Produkten. Das Wirtsspektrum betrifft ausschließlich Haus- und Wildschweine (Suidae). Das Virus stellt keine Gefahr für den Menschen dar. Somit liegt das Hauptaugenmerk im Veterinärwesen auf der Tiergesundheit und Seuchenprävention.

Ursprünglich kommt das Virus aus Afrika, wie der Name vermuten lässt, wo es an Warzenschweinen und Weichzecken gefunden wurde. Hier liegt folglich der Ursprung der Schweinepest. Seit 2007 hat sich das Virus massiv ausgebreitet, von Georgien über Osteuropa Richtung Westen. In Mitteleuropa spielt der Zeckenzyklus praktisch keine Rolle, Haupttreiber sind hier Wildschweine und menschliche Aktivitäten (Transport, Lebensmittel, Fahrzeuge).

Die Afrikanische Schweinepest gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen nach EU-Tiergesundheitsrecht. Daher besteht eine Meldepflicht für Tierärzte und Tierhalter an die zuständigen Veterinärbehörden. In betroffenen Regionen greifen nationale Bekämpfungspläne und Zonierungen (Sperrzone, Überwachungszone etc.). Sobald ein Kerngebiet durch die Behörden definiert wurde, gelten dort verschärfte Regeln für die Landwirtschaft und den Personenverkehr.

Ursachen & Übertragungswege

Wie kommt die Afrikanische Schweinepest in den Bestand?

a) Direkte Übertragung zwischen Schweinen

Wenn Schweine Kontakt zu anderen infizierten Haus- oder Wildschweinen haben, ist die Ansteckungsgefahr groß. Gefährlich sind vor allem der Nasen-Rüssel-Kontakt, Bisse und Körperflüssigkeiten (Blut, Speichel, Kot, Urin). Hier spricht man von direkter Afrikanischer Schweinepest-Übertragung innerhalb des Bestandes.

Die Inkubationszeit liegt in der Regel bei 4 bis 19 Tagen, bei hoch akuten Verläufen können klinische Symptome schon nach wenigen Tagen auftreten.

b) Indirekte ASP Übertragung (Fomites)

Als Fomites werden unbelebte Überträger bezeichnet. Das sind häufig kontaminierte Gegenstände wie Transportfahrzeuge, Anhänger, Kisten, Gerätschaften, Stiefel, Kleidung und Werkzeuge.

Ein hohes Risiko stellen auch infektiöse Nebenprodukte aus der Schlachtung oder Speisereste dar. Das Virus überlebt extrem lange in Rohwurst oder gepökeltem Fleisch. Somit besteht eine Gefahr durch Speisereste wie zum Beispiel weggeworfene Wurstbrote an Autobahnraststätten oder Baustellen.

Aber auch Menschen können das Virus verbreiten. Verunreinigte Schuhe, Kleidung, Werkzeug von Besuchern, Handwerkern, Jägern und Lkw-Fahrern können zu Infektionen führen. Insbesondere unzureichend gereinigte Schweinetransporter zählen zu den wichtigsten Risikofaktoren.

c) Rolle der Wildschweine

Wildschweine stellen eine besondere Gefährdung dar, weil sie ein dauerhaftes Virusreservoir in Europa darstellen. Infizierte Tiere, Fallwild, Kadaver und eine kontaminierte Umwelt (Blutreste, Knochen) halten das Virus im Bestand. Die Zusammenarbeit mit der örtlichen Jägerschaft ist hierbei essenziell, um Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen.

Aber auch über Hausschweine ist eine ASP-Infektion möglich, beispielsweise durch unzureichend gesicherte Weiden. Das Virus kann indirekt über kontaminierte Feldränder, Erntegut oder Jagdausrüstung verbreitet werden.

d) Besondere Risikosituationen in der Praxis

Kleine Backyard- und Hobby-Haltungen bergen laut EFSA (europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) ein erhöhtes Risikopotenzial, weil sie häufig eine geringere Biosicherheit aufweisen (zum Beispiel Fütterung von Speiseabfällen) und gleichzeitig mehr Personenverkehr herrscht.

Auch bei Freiland- und Auslaufhaltungen muss man vorsichtig sein, denn hier besteht ein erhöhtes Risiko durch Wildschweinkontakt. Eine konsequente Zäunung ist hier besonders wichtig, ebenso wie die Einhaltung strikter Hygienemaßnahmen.

Vorsicht ist ebenfalls bei Reiserückkehrern und Saisonalarbeitskräften geboten, vor allem bei mitgebrachten Lebensmitteln aus betroffenen Ländern sollte man aufpassen.

Symptome: Wie äußert sich die Afrikanische Schweinepest?

Das Krankheitsbild der ASP-Schweinepest variiert je nach Virusstamm, Dosis und Haltungsform. In Europa dominiert zur Zeit eine hochvirulente Form mit meist schweren, oft tödlichen Verläufen.

1) Akute/perakute Form (häufig in Europa)

Die Inkubationszeit beträgt bei der akuten Form der Afrikanischen Schweinepest meist wenige Tage bis circa zwei Wochen. Typische klinische Anzeichen sind:

  • hohes Fieber (> 40,5 °C), plötzlich einsetzende Apathie und Fressunlust
  • Mattigkeit, liegende Tiere, langsame Bewegungen
  • rötlich-bläuliche Verfärbungen von Ohren, Rute, Unterbauch (Hautblutungen)
  • Atemnot, schnelle Atmung, gelegentlich Husten
  • Erbrechen, Durchfall (auch blutig) oder Verstopfung
  • trächtige Sauen: Aborte, totgeborene Ferkel, Milchmangel

Die Sterblichkeitsrate liegt häufig zwischen 90 und 100 Prozent im Bestand. Meist schon wenige Tage nach den ersten Symptomen treten die ersten Todesfälle ein – ein Bild, das in vielen Berichten zur ASP Schweinepest aktuell eindrücklich beschrieben wird.

2) Subakute/chronische Verläufe

Bei weniger virulenten Stämmen oder teilweiser Immunität sind auch subakute beziehungsweise chronische Verläufe möglich. Das kennzeichnet sich durch ein längeres Krankheitsgeschehen mit wechselhaften Symptomen, wie zum Beispiel Abmagerung, Leistungseinbruch, Gelenkprobleme und Hautveränderungen. In Europa sind chronische Verläufe derzeit seltener, aber wichtig für das Verständnis von Langzeitgeschehen in Wildschweinpopulationen.

3) Bestandsbild aus Landwirts-Sicht

Im Stall weisen auffällige Merkmale darauf hin, dass ein Befall mit Afrikanischer Schweinepest vorliegen könnte:

  • plötzlicher Abfall der Futteraufnahme in einer Gruppe
  • viele fieberhafte, apathische Tiere
  • unerklärliche Todesfälle innerhalb kurzer Zeit ("auf einen Schlag mehrere Tiere tot”)

Wichtig: Auch wenn nur der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest besteht, ist es wichtig, dass Sie sofort den Tierarzt informieren und nicht abwarten, bis es eventuell von selbst besser wird. In der Praxis ist es besser, einmal zu viel eine mögliche Schweinepest abklären zu lassen.

Verwechslungsgefahren: Welche Krankheiten sind ähnlich?

Wichtige Differenzialdiagnosen

a) Klassische Schweinepest (KSP, Hog Cholera):

  • sehr ähnliches klinisches Bild mit Fieber, Blutungen und hohen Verlusten
  • serologisch und virologisch vom Labor unterscheidbar

b) PRRS (Porzines Reproduktives und Respiratorisches Syndrom, vor allem hochvirulente Formen):

  • Es treten Fieber, Atemwegsprobleme und Aborte auf.

c) Schweinerotlauf (Erysipelothrix rhusiopathiae):

  • Typisch sind Fieber, Hautveränderungen und plötzliche Todesfälle.
  • Die Hautveränderungen kennzeichnen sich durch typische Brennessel-artige Hautflecken und Gelenkbeteiligung.

d) Septikämische Salmonellose:

  • klassische Symptome sind Fieber, Durchfall und Blutvergiftungszeichen

e) Weitere Infektionskrankheiten beim Schwein:

  • Schweineinfluenza, Pasteurellose, Streptokokkeninfektionen, PDNS (Porcine Dermatitis und Nephropathy Syndrome), Leptospirose, Circovirus-assoziierte Erkrankungen

f) Nichtinfektiöse Ursachen:

  • Vergiftungen (zum Beispiel Antikoagulanzien/Rattengift, Hitzestress, Futterfehler)

Warum ohne Labor keine sichere Diagnose möglich ist

Bei vielen Erkrankungen treten ähnliche Allgemeinsymptome auf wie Fieber, Apathie oder Blutungen. Eine sichere Unterscheidung, woran die Schweine erkrankt sind, ist nur durch einen Virusnachweis möglich, beispielsweise durch einen PCR-Test oder gegebenenfalls eine Virusisolierung. Auch Antigen- oder Antikörpertests in zugelassenen Laboren können Klarheit bringen.

Weisen die Tiere Symptome auf, die typisch für die Afrikanische Schweinepest sind, sollte die Erkrankung stets als mögliche Ursache berücksichtigt werden. Verzichten Sie außerdem auf Eigenbehandlungen und Obduktionen im Stall. Das Infektionsrisiko ist zu groß und das Seuchengeschehen könnte verfälscht werden.

Diagnose & Meldepflicht der Afrikanischen Schweinepest: Was ist rechtlich vorgeschrieben?

Für die Afrikanische Schweinepest besteht eine Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass jeder Verdacht unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden muss, entweder direkt oder über den Tierarzt.

Der Tierarzt untersucht das Tier klinisch und bewertet den Verdacht. Es findet eine Probenentnahme (zum Beispiel Blut oder aus den Organen verendeter Tiere) unter Schutzmaßnahmen statt. Diese Proben werden an Referenzlabore gesendet, beispielsweise an das Friedrich-Loeffler-Institut. Die offizielle Bekanntmachung eines Ausbruchs erfolgt nach der Bestätigung durch das Referenzlabor.

In Deutschland gilt der PCR-Test als Standardmethode, um Viren nachzuweisen. Je nach Fragestellung können weitere virologische und serologische Tests durchgeführt werden.

Und wie sollte sich der Landwirt verhalten, bis klar ist, ob seine Tiere an der Afrikanischen Schweinepest erkrankt sind? Er sollte auf jeden Fall auf Tierbewegungen verzichten, also keine Verkäufe oder Zukäufe durchführen. Außerdem ist es ratsam, den Besucher- und Fahrzeugverkehr zu minimieren und verdächtige Tiere zu separieren, aber im Stall zu belassen (kein Transport zum Schlachthof).

Maßnahmen & Behandlung

Was passiert nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest?

Es gibt keine Therapie

Leider steht bisher keine wirksame Behandlung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung. In der EU ist, nach heutigem Stand, keine allgemein verfügbare Afrikanische Schweinepest-Impfung zugelassen. Es gibt also keinen marktreifen Impfstoff gegen Schweinepest und damit auch keine routinemäßige Impfung gegen Schweinepest für Haus- und Wildschweine. Die Bekämpfung basiert alleine auf der Stamping-Out-Strategie, also der Keulung. Forschungsprojekte zu einer möglichen ASP Schweinepest Impfung laufen zwar, sind aber noch nicht in der Fläche angekommen.

Amtliche Maßnahmen im Ausbruchsfall

Ist die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen, muss der gesamte Bestand im Seuchenbetrieb getötet werden (Keulung). Das übernehmen Behörden oder beauftragte Teams.

Zusätzlich legen die Behörden per Bekanntmachung spezifische Restriktionszonen fest, die sich nach dem EU-Recht in drei Kategorien unterteilen:

  • Sperrzone I: fungiert als Pufferzone um infizierte Gebiete
  • Sperrzone II: wird eingerichtet, wenn ASP bei Wildschweinen im Kerngebiet bestätigt wurde
  • Sperrzone III: die Zone mit den strengsten Restriktionen, wenn Hausschweinbestände betroffen sind

Um den betroffenen Betrieb herum gelten strikte Sperrbezirke mit Verkehrs- und Vermarktungsbeschränkungen.

Ebenfalls sehr wichtig sind die gründliche Reinigung und Desinfektion aller Stallteile, der Ausrüstung und Güllekanäle. Hierbei werden zugelassene, gegen Afrikanische Schweinepest wirksame Desinfektionsmittel verwendet, gegebenenfalls ist auch eine mehrmalige Behandlung nötig.

Bei der Kadaver- und Abfallentsorgung muss auf bestimmte Maßnahmen geachtet werden. Die Beseitigung muss fachgerecht stattfinden, beispielsweise durch eine Tierkörperbeseitigungsanlage, unter Aufsicht der Behörde.

Betroffene Landwirte erhalten eine staatliche Entschädigung für gekeulte Tiere und bestimmte Folgekosten, sofern die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden. Wie hoch die Entschädigungssumme ausfällt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Die Dokumentation und Mitwirkung des Landwirts im Fall einer Infektion ist hierfür jedoch Pflicht.

Rolle des Landwirts im Ausbruchsfall

Landwirte sind im Ausbruchsfall angehalten, eng mit dem Veterinäramt und Tierarzt zu kooperieren und alle Anweisungen zu befolgen. Tierbewegungen sollten sie strikt unterlassen, auch keine Notverkäufe tätigen. Es ist wichtig, alle Mitarbeiter zu informieren, aber dabei keine Panik zu verbreiten, sondern stattdessen klare Zuständigkeiten festzulegen.

Dokumentieren Sie außerdem alle Tierbewegungen und Besucher und halten Sie die Lieferungen der letzten Wochen bereit. Das hilft bei der Rückverfolgung des Eintragswegs und beim Schutz anderer Betriebe.

Vorbeugung: wirksame Biosicherheit im Alltag

Grundprinzipien der Biosicherheit

Das aktuelle EU-Tiergesundheitsrecht und die zuständigen Veterinärämter fordern von jedem Betrieb ein schriftlich fixiertes Biosicherheitskonzept. Führende wissenschaftliche Einrichtungen wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) haben die Standards dafür mitentwickelt und betonen die absolute Notwendigkeit. Aber was genau ist Biosicherheit? Biosicherheit verfolgt durch präventive Maßnahmen das Ziel, Eintrag und Verschleppung von Schweinepest Erregern zu verhindern. Dazu zählen:

a) Personenhygiene & Stallzugang

Damit die Personenhygiene eingehalten wird, sind feste Hygieneschleusen mit Umkleidemöglichkeiten zum Stiefel- und Kleiderwechsel wichtig. Auch auf das regelmäßige Händewaschen und Desinfizieren sollte geachtet werden.

Nutzen Sie für den Stall nur stallinterne Kleidung und Schuhe (keine Straßenschuhe im Stall).

Führen Sie zudem ein Besucherbuch und lassen Sie betriebsfremde Personen nur wenn nötig hinein. Vor allem Jäger, Bauarbeiter und Handwerker sollten besonders sensibilisiert werden, beispielsweise durch Hinweisschilder.

b) Fahrzeuge & Material

Lassen Sie nur gereinigte und desinfizierte Schweinetransporter an die Rampe und verlangen Sie eine Dokumentation der Reinigungen.

Achten Sie bei Ihren hofeigenen Maschinen darauf, Ihre Geräte für Außenarbeiten von den Geräten, die in Kontakt mit den Schweinen kommen, zu trennen. Lagern Sie außerdem keine Jagdausrüstung oder Waldgeräte im Schweinebereich.

c) Futter, Einstreu & Speisereste

Es ist wichtig, dass Sie keine Küchen- oder Speiseabfälle an Schweine verfüttern. In vielen Ländern ist das sogar gesetzlich verboten. Schweinefleisch- oder Wurstprodukte haben im Stall nichts zu suchen.

Lagern Sie Futter, Stroh und Heu so, dass Wildschweine keinen Zugang haben.

d) Schutz vor Wildschweinkontakt

Es ist ratsam, wildschweinsichere Zäune um Ausläufe und Weiden zu stellen. Halten Sie dabei eine ausreichende Höhe ein und setzen Sie gegebenenfalls auf zusätzlichen Elektrodraht.

Achten Sie zudem darauf, Erntegut nicht direkt am Waldrand zu platzieren.

Sollten Sie Kadaver finden, melden Sie sie sofort bei den Jagdpächtern und lagern Sie keine Aufbrüche oder Reste in Stallnähe.

e) Spezielle Empfehlungen für verschiedene Betriebstypen

Für Großbetriebe werden formale Biosicherheitspläne empfohlen, zusammen mit regelmäßigen Audits und Schulungen des Personals.

In Kleinbetrieben und Hobbyhaltungen ist es ausreichend, einfache aber konsequente Regeln einzuhalten (zum Beispiel feste Stallschuhe, keine Speisereste, keine Stallbesichtigung für Freunde).

Bei Freiland-Schweinehaltung und Bio-Schweinehaltung sollten Sie einen verstärkten Fokus auf Zäunung und Überwachung der Flächen legen.

Falls das Risiko in Ihrer Region ansteigt, ist eine gute Kommunikation mit den Behörden das A und O, unabhängig von Ihrem Betriebstyp.

Notfallplan für den Ernstfall

Es ist ratsam, für den Ernstfall einen Notfallplan zu entwickeln. Halten Sie in diesem fest, wen Sie zuerst anrufen (Tierarzt, Veterinäramt, Erzeugergemeinschaft), sollte es zu einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest kommen.

Schreiben Sie außerdem auf, wer die Mitarbeiter informiert, wer die Zufahrt sperrt und wer sich um die Dokumente kümmert.

So sind alle wichtigen Aufgaben klar verteilt und jeder kennt seine Zuständigkeit. Überprüfen Sie Ihren Notfallplan regelmäßig (zum Beispiel jährlich) und nehmen Sie Anpassungen vor, sollte sich etwas in Ihrem Betrieb ändern.

ASP bei Wildschweinen

Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe

Auch in europäischen Wildschweinpopulationen tritt die Afrikanische Schweinepest auf. Die Ausbreitung findet zwar nur langsam statt, dafür aber stetig. Vor allem infizierte Kadaver im Wald haben eine hohe Bedeutung, weil sie zur Ausbreitung der Krankheit beitragen können.

Folgende Maßnahmen können im Jagd- und Forstbereich eingesetzt werden:

  • intensivierte Kadaversuche
  • Probenahmen
  • Bejagungskonzepte
  • Sensibilisierung der Jäger für Biosicherheit (zum Beispiel Fahrzeug- und Hunde-Hygiene)

Für Hausschweinehalter bedeutet das, dass Zonierungen die Vermarktung beeinflussen und dass auf bestimmte Dinge geachtet werden muss, wenn es um Tierbewegungen und Stallumbauten geht. Es ist wichtig, frühzeitige Informationen durch das Veterinäramt oder die Landwirtschaftskammer ernst zu nehmen und für den eigenen Betrieb zu nutzen.

Fazit: Was Landwirte jetzt konkret tun können

Auch wenn die Afrikanische Schweinepest für Menschen ungefährlich ist, ist sie für Schweine meist tödlich und wirtschaftlich verheerend. In Deutschland stellen menschliche Aktivitäten und Wildschweinpopulationen das Hauptrisiko dar. Wer aufmerksam auf auftretende ASP Schweinepest Symptome achtet, kann die Afrikanische Schweinepest frühzeitig erkennen. In einem Infektionsfall ist eine sofortige Meldung bei den Behörden entscheidend. Am Ende stellt eine konsequente Biosicherheit den größten Hebel dar, um eine Infektion zu vermeiden. Sie bietet den besten Schutz, unabhängig von der Betriebsgröße.

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