KULAP Bayern 2026

Alle Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms

Stand 09.02.2026*

Vielfältige Fruchtfolgen, Blühflächen und Schutzstreifen oder der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel … Alle Vorgaben des Kulturlandschaftsprogramms KULAP zahlen in die großen Gesamtziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ein.

Förderungen für insgesamt 39 Maßnahmen im Grünland und Ackerland, aber auch für Landschaftselemente sowie kleine Strukturen und Feldstücke stehen zur Verfügung. Wenn Sie in der Förderperiode von 2026 bis 2030 in Bayern davon profitieren möchten, sollten Sie sich auskennen und wissen, was zu beachten ist. Bei uns finden Sie alle wichtigen Informationen – kompakt und übersichtlich!

Unsere Inhalte rund um KULAP

Sie haben jede Menge Fragen zum Kulturlandschaftsprogramm und der Förderung in Bayern? Bei uns erhalten Sie einen praktischen Überblick über alle KULAP-Maßnahmen und Kombinationsmöglichkeiten. Darüber hinaus finden Sie professionelle Tipps und Produktempfehlungen unserer Pflanzenbau-Beraterinnen und Berater.

BayWa-Services für Ihre KULAP-Maßnahmen

Die BayWa ist Ihr Partner für die Landwirtschaft und blickt stolz auf hundert Jahre Erfahrung zurück. Wir bieten Ihnen nicht nur kompetente Beratung, sondern auch einen umfassenden Service, der individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail oder unser Kontaktformular. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen gern bei allen Themen rund um die GAP-Reform zur Seite und unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der KULAP-Maßnahmen.

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Markus Steinheber
Experte für Pflanzenbauberatung
Blühstreifen

KULAP einfach erklärt

Das Kulturlandschaftsprogramm – kurz KULAP – gehört zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) aus der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. KULAP regelt, unter welchen Voraussetzungen Landwirte einen Antrag auf die zusätzlichen Förderungen stellen können – sofern sie ihren Betrieb über das von der GAP vorgegebene, obligatorische Minimum hinaus auf umweltschonende Weise bewirtschaften.

Wie alle Agrarumweltmaßnahmen und Klimamaßnahmen ist auch KULAP …

  • länderspezifisch. Das Förderprogramm zum Schutz von Artenvielfalt und Natur ist in Thüringen und Brandenburg, vor allem jedoch in Bayern verfügbar. Das Land Bayern, in dem es KULAP bereits seit 1988 gibt, stellt zusammen mit der EU und dem Bund die Gelder für die geförderten KULAP Maßnahmen zur Verfügung.
  • freiwillig. Durch die Umsetzung der KULAP-Vorgaben können Landwirte zusätzlich zu den obligatorischen Regelungen der GAP Förderungen beantragen.
  • befristet. Die Antragstellung für das Kulturlandschaftsprogramm kann im jeweiligen Förderjahr nur bis Ende Februar beantragt werden. Der Verpflichtungszeitraum beträgt maximal fünf Jahre. Die Prämien werden jährlich in Form von Ausgleichszahlungen gegen Ende des Antragsjahrs ausgegeben.
  • teilweise kombinierbar. Viele der KULAP-Maßnahmen können untereinander oder aber mit den Öko-Regelungen (Eco-Schemes) kombiniert werden.

Das Programm in Bayern enthält für die Förderperiode 2026 bis 2030 Maßnahmen zum Schutz von Umwelt, Klima und Boden sowie zur Erhaltung der Biodiversität und der Wasserqualität. Außerdem sollen die typisch alpenländischen und voralpenländischen Kulturlandschaften erhalten und gepflegt werden. Im Rahmen von KULAP 2026 wird auch die nachhaltigere Bewirtschaftung von kleinen Strukturen belohnt.

KULAP Maßnahmenübersicht

Die förderungsfähigen Maßnahmen von KULAP umfassen im Verpflichtungszeitraum ein breites Spektrum, das unterteilt wird in …

  • flächenbezogene Maßnahmen (K) auf Grünland, Ackerland und in Sonderbereichen. Sie umfassen insgesamt 34 Einzelmaßnahmen, die 5 Kategorien zugeordnet sind.
  • investive Maßnahmen (I). Die fünf investiven Maßnahmen umfassen die Erneuerung oder Einrichtung von landschaftsgestaltenden Elementen. Hier wird nach Quadratmeter, nach Baum oder auch prozentual nach den zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet.

Hinweis: Bei der Ausarbeitung wurde das aktuelle KULAP 2026–2030 berücksichtigt. Die Ausarbeitung verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über mögliche Fördersätze. Änderungen vorbehalten! Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Länderbestimmungen.

Grünland

Bei den flächenbezogenen Maßnahmen für Grünland können Sie im Verpflichtungszeitraum der KULAP 2026 bis 2030 Zahlungen je Hektar erhalten, die sich je nach der Form der Bewirtschaftung unterscheiden. Von 60 Euro bis 650 Euro je Hektar variiert die Förderhöhe.

K10 Extensive Grünlandnutzung (1,00 GV/ha HFF)
125 €/ha
K12 Heumilch – extensive Futtergewinnung
100 €/ha
K14 Insektenschonende Mahd
60 €/ha
K16 Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt 15. Juni
320 €/ha
K17 Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt 01. Juli
370 €/ha
K18 Extensive Grünlandnutzung in sensiblen Gebieten
350 €/ha
K20 Mahd von Steilhangwiesen

Stufe 1: 450 €/ha

Stufe 2: 650 €/ha
K22 Bewirtschaftung von Almen und Alpen
80 €/ha

 

Ackerland

Auch in der Ackerland-Bewirtschaftung finden sich unterschiedlich hohe Fördermöglichkeiten, je nach gewählter Maßnahme. Hier reichen die Fördersätze von 45 Euro je Hektar bis zu 800 Euro. Bei mehrjährigen Blühflächen wird die Förderung abhängig von der einzelflächenbezogenen Ertragsmesszahl (EMZ) berechnet.

Vielfältige Fruchtfolgen

2026 ausgesetzt! K30 Mit großkörnigen Leguminosen

45 €/ha

2026 ausgesetzt! K31 Mit alten Kulturen

70 €/ha

K32 Mit blühenden Kulturen

100 €/ha

2026 ausgesetzt! K33 Zum Humuserhalt

325 €/ha

2026 ausgesetzt! K34 Zur Verbesserung der Bodenstruktur

80 €/ha

BayWa-Experten-Tipps für vielfältige Fruchtfolgen

Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (PSM)

K40 Herbizidverzicht bei Wintergetreide/Winterraps

100 €/ha

K42 Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei Wintergetreide/Winterraps

200 €/ha

K44 Verzicht auf Intensivkulturen

250 €/ha

K46 Konservierende Saatverfahren

80 €/ha

K48 Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten

80 €/ha

BayWa-Experten-Tipps

Streifenmaßnahmen

K50 Erosionsschutzstreifen

800 €/ha

K51 Biodiversitätsstreifen

800 €/ha

BayWa-Experten-Tipps zu Streifenmaßnahmen

K52 Wildpflanzenmischungen

450 €/ha

K54 Einsatz von Trichogramma bei Mais

50 €/ha

K56 Mehrjährige Blühflächen

Ertragsmesszahl (EMZ)

< 3.500: 400 €/ha

3.501–4.500: 550 €/ha

4.501–5.500: 700 €/ha

5.501–6.500: 900 €/ha

> 6.500: 1.100 €/ha

K58 Umwandlung von Acker in Grünland

400 €/ha

BayWa-Experten-Tipps zu Wildpflanzenmischungen und mehrjährigen Blühflächen

Maßnahmen für Vögel der Agrarlandschaft

K60 Feldvogelinseln

680 €/ha

K61 Verspätete Aussaat

500 €/ha

Sonderbereiche

In diesem Bereich von KULAP 2026 werden spezielle Maßnahmen für den Wein- und Hopfenanbau, die Teichwirtschaft oder Streuobstwiesen geregelt. Hier sind Zahlungen zwischen 90 Euro und 4.000 Euro je Hektar vorgesehen. Erschwerte Bewirtschaftung etwa bei Streuobst wird je Baum berechnet.

K70 Herbizidverzicht im Hopfen

150 €/ha

K72 Herbizidverzicht im Wein

420 €/ha

K74 Weinbau in Steil- und Terrassenlagen

Stufe 1: 4.000 €/ha

Stufe 2: 2.500 €/ha

Stufe 3: 1.500 €/ha

Stufe 4: 1.000 €/ha

K75 Extensive Teichwirtschaft mit Amphibienschutz

Teiche <= 0,5 ha: 530 €/ha

Teiche > 0,5 ha: 470 €/ha

K76 Extensive Teichwirtschaft

Teiche <= 0,5 ha: 440 €/ha

Teiche > 0,5 ha: 380 €/ha

K78 Streuobst – Erschwerte Bewirtschaftung

12 €/Baum

Struktur- und Landschaftselemente (Flächenbereitstellung)

K88 Struktur- und Landschaftselemente (Flächenbereitstellung)

40 €/ar

Förderung kleiner Strukturen

K99 Feldstücke

0,01–0,5 ha: 60 €/ha

0,51–1 ha: 30 €/ha

Investive Maßnahmen (I)

Die fünf investiven Maßnahmen umfassen die Erneuerung oder Einrichtung von landschaftsgestaltenden Elementen. Hier wird nach Quadratmeter, nach Baum oder auch prozentual nach den zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet.

I80 Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen

3,80 €/m2

I82 Streuobstpflege

Erziehungsschnitt: 25 €/Baum

Entwicklungspflege: 50 €/Baum

Unterhaltungspflege: 120 €/Baum

I84 Einrichtung von Agroforstsystemen

65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Anlage Kurzumtriebsplantage (KUP): max. 1.566 €/ha

Anlage Sträucher: max. 4.138 €/ha

Anlage Nutz-/Wertholz: max. 5.271 €/ha

I86 Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen

100 €/m2 Mauer

100 €/laufender m Treppe

I88 Struktur- und Landschaftselemente (Anlage)

80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

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Markus Steinheber
Experte für Pflanzenbauberatung

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