Grünland
Acht Maßnahmen von K10 bis K22 unter anderem zu:
- Extensiver Grünlandnutzung
- Heumilch
- Mahd
- Almen und Alpen

Stand 09.02.2026*
Vielfältige Fruchtfolgen, Blühflächen und Schutzstreifen oder der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel … Alle Vorgaben des Kulturlandschaftsprogramms KULAP zahlen in die großen Gesamtziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ein.
Förderungen für insgesamt 39 Maßnahmen im Grünland und Ackerland, aber auch für Landschaftselemente sowie kleine Strukturen und Feldstücke stehen zur Verfügung. Wenn Sie in der Förderperiode von 2026 bis 2030 in Bayern davon profitieren möchten, sollten Sie sich auskennen und wissen, was zu beachten ist. Bei uns finden Sie alle wichtigen Informationen – kompakt und übersichtlich!
Sie haben jede Menge Fragen zum Kulturlandschaftsprogramm und der Förderung in Bayern? Bei uns erhalten Sie einen praktischen Überblick über alle KULAP-Maßnahmen und Kombinationsmöglichkeiten. Darüber hinaus finden Sie professionelle Tipps und Produktempfehlungen unserer Pflanzenbau-Beraterinnen und Berater.
Die BayWa ist Ihr Partner für die Landwirtschaft und blickt stolz auf hundert Jahre Erfahrung zurück. Wir bieten Ihnen nicht nur kompetente Beratung, sondern auch einen umfassenden Service, der individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail oder unser Kontaktformular. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen gern bei allen Themen rund um die GAP-Reform zur Seite und unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der KULAP-Maßnahmen.
Das Kulturlandschaftsprogramm – kurz KULAP – gehört zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) aus der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. KULAP regelt, unter welchen Voraussetzungen Landwirte einen Antrag auf die zusätzlichen Förderungen stellen können – sofern sie ihren Betrieb über das von der GAP vorgegebene, obligatorische Minimum hinaus auf umweltschonende Weise bewirtschaften.
Das Programm in Bayern enthält für die Förderperiode 2026 bis 2030 Maßnahmen zum Schutz von Umwelt, Klima und Boden sowie zur Erhaltung der Biodiversität und der Wasserqualität. Außerdem sollen die typisch alpenländischen und voralpenländischen Kulturlandschaften erhalten und gepflegt werden. Im Rahmen von KULAP 2026 wird auch die nachhaltigere Bewirtschaftung von kleinen Strukturen belohnt.
Die förderungsfähigen Maßnahmen von KULAP umfassen im Verpflichtungszeitraum ein breites Spektrum, das unterteilt wird in …
Hinweis: Bei der Ausarbeitung wurde das aktuelle KULAP 2026–2030 berücksichtigt. Die Ausarbeitung verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über mögliche Fördersätze. Änderungen vorbehalten! Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Länderbestimmungen.
Bei den flächenbezogenen Maßnahmen für Grünland können Sie im Verpflichtungszeitraum der KULAP 2026 bis 2030 Zahlungen je Hektar erhalten, die sich je nach der Form der Bewirtschaftung unterscheiden. Von 60 Euro bis 650 Euro je Hektar variiert die Förderhöhe.
| K10 Extensive Grünlandnutzung (1,00 GV/ha HFF) | 125 €/ha |
| K12 Heumilch – extensive Futtergewinnung | 100 €/ha |
| K14 Insektenschonende Mahd | 60 €/ha |
| K16 Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt 15. Juni | 320 €/ha |
| K17 Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt 01. Juli | 370 €/ha |
| K18 Extensive Grünlandnutzung in sensiblen Gebieten | 350 €/ha |
| K20 Mahd von Steilhangwiesen | Stufe 1: 450 €/ha Stufe 2: 650 €/ha |
| K22 Bewirtschaftung von Almen und Alpen | 80 €/ha |
| K10 Extensive Grünlandnutzung (1,00 GV/ha HFF) |
| 125 €/ha |
| K12 Heumilch – extensive Futtergewinnung |
| 100 €/ha |
| K14 Insektenschonende Mahd |
| 60 €/ha |
| K16 Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt 15. Juni |
| 320 €/ha |
| K17 Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt 01. Juli |
| 370 €/ha |
| K18 Extensive Grünlandnutzung in sensiblen Gebieten |
| 350 €/ha |
| K20 Mahd von Steilhangwiesen |
Stufe 1: 450 €/ha Stufe 2: 650 €/ha |
| K22 Bewirtschaftung von Almen und Alpen |
| 80 €/ha |
Auch in der Ackerland-Bewirtschaftung finden sich unterschiedlich hohe Fördermöglichkeiten, je nach gewählter Maßnahme. Hier reichen die Fördersätze von 45 Euro je Hektar bis zu 800 Euro. Bei mehrjährigen Blühflächen wird die Förderung abhängig von der einzelflächenbezogenen Ertragsmesszahl (EMZ) berechnet.
2026 ausgesetzt! K30 Mit großkörnigen Leguminosen | 45 €/ha |
2026 ausgesetzt! K31 Mit alten Kulturen | 70 €/ha |
K32 Mit blühenden Kulturen | 100 €/ha |
2026 ausgesetzt! K33 Zum Humuserhalt | 325 €/ha |
2026 ausgesetzt! K34 Zur Verbesserung der Bodenstruktur | 80 €/ha |
2026 ausgesetzt! K30 Mit großkörnigen Leguminosen |
45 €/ha |
2026 ausgesetzt! K31 Mit alten Kulturen |
70 €/ha |
K32 Mit blühenden Kulturen |
100 €/ha |
2026 ausgesetzt! K33 Zum Humuserhalt |
325 €/ha |
2026 ausgesetzt! K34 Zur Verbesserung der Bodenstruktur |
80 €/ha |
K40 Herbizidverzicht bei Wintergetreide/Winterraps | 100 €/ha |
K42 Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei Wintergetreide/Winterraps | 200 €/ha |
K40 Herbizidverzicht bei Wintergetreide/Winterraps |
100 €/ha |
K42 Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei Wintergetreide/Winterraps |
200 €/ha |
K44 Verzicht auf Intensivkulturen | 250 €/ha |
K46 Konservierende Saatverfahren | 80 €/ha |
K48 Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten | 80 €/ha |
K44 Verzicht auf Intensivkulturen |
250 €/ha |
K46 Konservierende Saatverfahren |
80 €/ha |
K48 Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten |
80 €/ha |
K50 Erosionsschutzstreifen | 800 €/ha |
K51 Biodiversitätsstreifen | 800 €/ha |
K50 Erosionsschutzstreifen |
800 €/ha |
K51 Biodiversitätsstreifen |
800 €/ha |
K52 Wildpflanzenmischungen | 450 €/ha |
K54 Einsatz von Trichogramma bei Mais | 50 €/ha |
K56 Mehrjährige Blühflächen | Ertragsmesszahl (EMZ) < 3.500: 400 €/ha 3.501–4.500: 550 €/ha 4.501–5.500: 700 €/ha 5.501–6.500: 900 €/ha > 6.500: 1.100 €/ha |
K58 Umwandlung von Acker in Grünland | 400 €/ha |
K52 Wildpflanzenmischungen |
450 €/ha |
K54 Einsatz von Trichogramma bei Mais |
50 €/ha |
K56 Mehrjährige Blühflächen |
Ertragsmesszahl (EMZ) < 3.500: 400 €/ha 3.501–4.500: 550 €/ha 4.501–5.500: 700 €/ha 5.501–6.500: 900 €/ha > 6.500: 1.100 €/ha |
K58 Umwandlung von Acker in Grünland |
400 €/ha |
K60 Feldvogelinseln | 680 €/ha |
K61 Verspätete Aussaat | 500 €/ha |
K60 Feldvogelinseln |
680 €/ha |
K61 Verspätete Aussaat |
500 €/ha |
In diesem Bereich von KULAP 2026 werden spezielle Maßnahmen für den Wein- und Hopfenanbau, die Teichwirtschaft oder Streuobstwiesen geregelt. Hier sind Zahlungen zwischen 90 Euro und 4.000 Euro je Hektar vorgesehen. Erschwerte Bewirtschaftung etwa bei Streuobst wird je Baum berechnet.
K70 Herbizidverzicht im Hopfen | 150 €/ha |
K72 Herbizidverzicht im Wein | 420 €/ha |
K74 Weinbau in Steil- und Terrassenlagen | Stufe 1: 4.000 €/ha Stufe 2: 2.500 €/ha Stufe 3: 1.500 €/ha Stufe 4: 1.000 €/ha |
K75 Extensive Teichwirtschaft mit Amphibienschutz | Teiche <= 0,5 ha: 530 €/ha Teiche > 0,5 ha: 470 €/ha |
K76 Extensive Teichwirtschaft | Teiche <= 0,5 ha: 440 €/ha Teiche > 0,5 ha: 380 €/ha |
K78 Streuobst – Erschwerte Bewirtschaftung | 12 €/Baum |
K70 Herbizidverzicht im Hopfen |
150 €/ha |
K72 Herbizidverzicht im Wein |
420 €/ha |
K74 Weinbau in Steil- und Terrassenlagen |
Stufe 1: 4.000 €/ha Stufe 2: 2.500 €/ha Stufe 3: 1.500 €/ha Stufe 4: 1.000 €/ha |
K75 Extensive Teichwirtschaft mit Amphibienschutz |
Teiche <= 0,5 ha: 530 €/ha Teiche > 0,5 ha: 470 €/ha |
K76 Extensive Teichwirtschaft |
Teiche <= 0,5 ha: 440 €/ha Teiche > 0,5 ha: 380 €/ha |
K78 Streuobst – Erschwerte Bewirtschaftung |
12 €/Baum |
K88 Struktur- und Landschaftselemente (Flächenbereitstellung) | 40 €/ar |
K88 Struktur- und Landschaftselemente (Flächenbereitstellung) |
40 €/ar |
K99 Feldstücke | 0,01–0,5 ha: 60 €/ha 0,51–1 ha: 30 €/ha |
K99 Feldstücke |
0,01–0,5 ha: 60 €/ha 0,51–1 ha: 30 €/ha |
Die fünf investiven Maßnahmen umfassen die Erneuerung oder Einrichtung von landschaftsgestaltenden Elementen. Hier wird nach Quadratmeter, nach Baum oder auch prozentual nach den zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet.
I80 Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen | 3,80 €/m2 |
I82 Streuobstpflege | Erziehungsschnitt: 25 €/Baum Entwicklungspflege: 50 €/Baum Unterhaltungspflege: 120 €/Baum |
I84 Einrichtung von Agroforstsystemen | 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben Anlage Kurzumtriebsplantage (KUP): max. 1.566 €/ha Anlage Sträucher: max. 4.138 €/ha Anlage Nutz-/Wertholz: max. 5.271 €/ha |
I86 Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen | 100 €/m2 Mauer 100 €/laufender m Treppe |
I88 Struktur- und Landschaftselemente (Anlage) | 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben |
I80 Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen |
3,80 €/m2 |
I82 Streuobstpflege |
Erziehungsschnitt: 25 €/Baum Entwicklungspflege: 50 €/Baum Unterhaltungspflege: 120 €/Baum |
I84 Einrichtung von Agroforstsystemen |
65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben Anlage Kurzumtriebsplantage (KUP): max. 1.566 €/ha Anlage Sträucher: max. 4.138 €/ha Anlage Nutz-/Wertholz: max. 5.271 €/ha |
I86 Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen |
100 €/m2 Mauer 100 €/laufender m Treppe |
I88 Struktur- und Landschaftselemente (Anlage) |
80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben |
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