Tierwohlgerechte Fütterung beim Schwein

Beschäftigungsmaterial und Raufutter für die Initiative Tierwohl (ITW)

Das Thema Tierwohl nimmt immer breiteren Raum in der öffentlichen Diskussion ein. Gemäß der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) muss jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial haben, das vom Schwein

  • untersucht und bewegt werden kann und
  • veränderbar ist und damit seinem Erkundungsverhalten dient.

Als Beschäftigungsmaterial kann insbesondere Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung dieser Materialien verwendet werden. Des Weiteren kann auch Beschäftigungsfutter als Beschäftigungsmaterial in diesem Sinne eingesetzt werden. 

Wie kann der ständige Zugang gewährleistet werden – „jedes Schwein jederzeit“?

  • Für alle Schweine einer Gruppe einfach und von mehreren Seiten zugänglich
  • Objekte müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein und regelmäßig ausgetauscht und erneuert werden
  • Raufen und Spender sind jederzeit gefüllt
  • Angebotenes Material muss einfach herausgearbeitet werden können

Beschäftigungsmaterial soll das Interesse der Schweine wecken

  • Neuheitswert fördert das Erkundungsverhalten
  • Objekte müssen auf die Größe bzw. das Alter der Schweine abgestimmt sein
  • Beschäftigungsmaterial muss:
    • mit dem Maul bewegt und bearbeitet werden können
    • das Wühlverhalten der Schweine fördern
    • auf dem Boden, mit Bodenkontakt oder zumindest bodennah (bspw. separate Platten, Tröge, Automaten auf dem Boden) angeboten werden
    • zudem gesundheitlich unbedenklich und sauber sein

Detaillierte Ausführungshinweise zu Beschäftigungsmaterialien finden Sie auf der Infoseite des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Nierdersachsen.

Infoseite der LAVES
Schweine
Schweine

Staatliche Förderung zur Initiative Tierwohl (ITW)

Tierhalter, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, müssen bestimmte Tierwohlkriterien umsetzen. Die Zulassung zur ITW und der damit verbundene Anspruch auf das Tierwohlentgelt erfolgt mit Freigabe des Programmaudits. Die Tierwohlkriterien liegen alle über den gesetzlichen Standards. Für die Umsetzung der Maßnahmen erhält der Landwirt ein bestimmtes Tierwohlentgelt, mit dem sein Mehraufwand kompensiert wird. Die Einhaltung der Kriterien wird von unabhängigen Kontrolleuren zweimal im Jahr überprüft. Ein wichtiger Baustein im Kriterienkatalog der ITW ist die Gabe von Raufutter.

Sie wollen mehr über die Intitiative Tierwohl erfahren? Besuchen Sie die offiziell dafür eingerichtete Webseite: Hier finden Sie unter anderem alle relevanten Informationen für Tierhalter, Partner und Teilnehmer, Verbraucher sowie Innovationsförderungen.

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Was wollen die Schweine?

Was wollen die Schweine?

  • Ein Schwein will erkunden, optimal hierfür sind technische Einrichtung für Raufutter
  • Nach dem Fressen, Stehen und Laufen beschäftigen sich Schweine am liebsten mit den Artgenossen und übertreiben diese Beschäftigung gerne, deshalb ist Ablenkung notwendig
  • Beschäftigung durch Technik und Futter ist gut, wenn:
    • sie gemeinsam möglich
    • Bewegung bzw. Manipulation am Boden möglich ist
    • das Futteraufnahmeverhalten angesprochen ist
  • Das Schwein muss eine Wahl haben (bezogen auf die Haltung als auch auf das Futter) 
  • Beschäftigungsfutter sollte die Tiere „länger“ nicht „häufiger“ beschäftigen
Zum Beschäftigungsfutter
Welche Futtermittel eignen sich?

Welche Futtermittel eignen sich?

Bei Raufutter handelt es sich um rohfaserreiche, strukturreiche Futtermittel. Es muss fressbar, kaubar, untersuchbar sowie beweg- und bearbeitbar sein (Auswahl lt. ITW).
Hierzu zählen (nicht abgeschlossene Liste):

 

  • Stroh und Heu in Lang-, Kurz- und Pelletform
  • Silagen (Mais-, Gras- und Lieschkolbensilage)
  • Trockenschnitzel
  • Luzerne und Luzernepellets
  • Erbsen-, Sonnenblumen- und Sojaschalen
  • Trester und Treber
  • Getreidekleien (auch Getreideschälkleien)
  • Getreidespelzen
  • Grünmehle und Grünmehlpellets
  • Stroh-Pressformen und Stroh/Melasse-Pressformen
  • Miscanthus
  • Torf (Einzelfuttermittel)
  • Beschäftigungs(rau)futter (mit Rohfasergehalt ab 20 %)

Nicht als Raufutter anerkannt werden CCM, Extraktionsschrote, Getreide, Getreideschrote, Grießkleien, Körnermais, Holz, Hanfseile, Jutesäcke, Naturkautschuk (z. B. Beißrolle), Melasseblöcke oder Mineral-Lecksteine (nicht abgeschlossene Aufzählung).

Zum Schweinefutter
Welche technischen Einrichtungen nutzen?

Welche technischen Einrichtungen nutzen?

Die Vorlage von Beschäftigungsmaterial und Raufutter ist über verschiedene technische Einrichtungen möglich:

 

  • Raufen
  • Zusätzliche Futtertröge 
  • Knabberrohre
  • Bodenplatten

 

In den Ausführungshinweisen nach gesetzlicher Vorgabe (siehe Ausführungshinweise LAVES Niedersachsen) und den Handbüchern Kriterienkatalog Landwirtschaft (siehe offizielle Webseite zur Initiative Tierwohl) sind die Anforderungen an die maximale Tierzahl pro technischer Einrichtung ausgewiesen.

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