Bei Raufutter handelt es sich um rohfaserreiche, strukturreiche Futtermittel. Es muss fressbar, kaubar, untersuchbar sowie beweg- und bearbeitbar sein (Auswahl lt. ITW).
Hierzu zählen (nicht abgeschlossene Liste):
- Stroh und Heu in Lang-, Kurz- und Pelletform
- Silagen (Mais-, Gras- und Lieschkolbensilage)
- Trockenschnitzel
- Luzerne und Luzernepellets
- Erbsen-, Sonnenblumen- und Sojaschalen
- Trester und Treber
- Getreidekleien (auch Getreideschälkleien)
- Getreidespelzen
- Grünmehle und Grünmehlpellets
- Stroh-Pressformen und Stroh/Melasse-Pressformen
- Miscanthus
- Torf (Einzelfuttermittel)
- Beschäftigungs(rau)futter (mit Rohfasergehalt ab 20 %)
Nicht als Raufutter anerkannt werden CCM, Extraktionsschrote, Getreide, Getreideschrote, Grießkleien, Körnermais, Holz, Hanfseile, Jutesäcke, Naturkautschuk (z. B. Beißrolle), Melasseblöcke oder Mineral-Lecksteine (nicht abgeschlossene Aufzählung).