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Husqvarna® Akku-Laubbläser "530iBX" Luftdurchsatz 744 m³/h, ohne Akku/Ladegerät, ohne Gurt, 9679414-06

Artikelnr.: 2101622
  • Akku-Laubbläser für professionelle Einsätze
  • Boost-Modus – für extra Leistung
  • Tempomat
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Produktvorteile

  1. Akku-Laubbläser für professionelle Einsätze
  2. Boost-Modus – für extra Leistung
  3. Tempomat
  4. Geradliniger Luftauslass – für einfache Handhabung
  5. Intuitives Bedienfeld
  6. Ergonomisch geformter Griff
  7. Elektromotorlüfter für effiziente Blasleistung
  8. Sehr leicht, gut ausbalanciert
  9. Geringer Wartungsaufwand
  10. Spritzwasserschutz IP X4 – witterungsunabhängig einsetzbar
  11. Ein-Akku-System – passend für viele Husqvarna®-Geräte
  12. Betrieb nur mit rückentragbaren Akkus oder Akkugürtel Flexi (Wechselakkus)

Produktdetails

Versionohne Akku/Ladegerät, ohne Gurt
Blaskraft12 N; 16 N
Luftgeschwindigkeit49.6 m/s; 56.2 m/s
Luftdurchsatz744 m³/h
Saugfunktion
Empfohlener AkkuBLi200; BLi200X; BLi300; BLi950X
MotorBLDC (bürstenlos)
SchutzartIP X4
Vibrationswert0.0 m/s²; 0.4 m/s²
Schalldruckpegel77,6 dB(A)
Schallleistungspegel91 dB(A)
Gewicht ohne Akku2,9 kg
L x B x H570 x 155 x 270 mm
Einsatzmöglichkeitenprofessionelle Einsätze

Kurzbeschreibung

Lieferumfang

  • Akku-Laubbläser "530iBX"

  • Hüftplatte

Hinweis

Wechselakkus nur in Verbindung mit einem Akku-Gürtel Flexi mit Anschlussvorrichtung verwendbar!

Angabe Blaskraft und Luftgeschwindigkeit Standard-/Boost-Modus.

Als autorisierter Husqvarna-Fachhändler mit eigener Werkstatt führt BayWa für Sie eine Auslieferungsinspektion (PDI - pre-delivery inspection) für Akku-Laubbläser durch.

Diese Auslieferungsinspektion umfasst folgende Leistungen:

  • Einstellung des Blasrohrs

  • Kontrolle von Batterie und Ladegerät

  • Aktualisierung auf neueste Firmware

  • Überprüfung des Motors

  • Kontrolle der Funktion des Stoppschalters

  • Kontrolle des Gurtes (sofern vorhanden)


Dieser Service ist bereits in unseren Online-Preisen enthalten.

Marke

Husqvarna® Logo
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Produktbeschreibung

Der Akku-Laubbläser "530iBX" von Husqvarna® wurde für den professionellen Vollzeiteinsatz konzipiert.

Durch seine kompakte Bauweise und sein geringes Gewicht ist er auch an langen Arbeitstagen angenehm zu handhaben.
Betrieben wird der Akku-Laubbläser mit rückentragbaren Akkus oder dem Akku-Gürtel "Flexi" (Wechselakkus).
Auf diese Weise wird das Gewicht, das man in der Hand halten muss, zusätzlich reduziert.

Mit einem Luftdurchsatz von 744 m³/h ermöglicht der "530iBX" effizientes Arbeiten.
Die Boost-Funktion sorgt für eine temporäre Steigerung des Luftdurchsatzes auf 846 m³/h, sodass sich auch schwierige Situationen mühelos bewältigen lassen.
Die Bedienung ist einfach und intuitiv gestaltet.
Dank Schutzart IP X4 ist der Akku-Laubbläser für den Allwetter-Einsatz geeignet.

Hinweis zur Altgeräte-Rücknahme

Symbol: Durchgestrichene Mülltonne – Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind einer getrennten Sammlung zuzuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin.

Wir sind verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät gleicher Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, kostenfrei am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu zurückzunehmen. Sie können Altgeräte wie folgt zurückgeben:

  • Rückgabe durch Versand an uns (Annahme per Postversand)
  • Rückgabe in geeigneten Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • Rückgabe in unseren Betriebsstätten

Für Altgeräte der „Kategorie Kleingeräte“ (≤ 25 cm Kantenlänge), erfolgt die oben beschriebene Rücknahme auch ohne Neukauf. Die Rücknahme ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Bitte löschen Sie personenbezogene Daten auf Altgeräten eigenverantwortlich, bevor Sie diese zurückgeben.

Altgeräte, die Batterien oder Lampen enthalten, müssen – sofern technisch möglich – vor der Abgabe entnommen werden.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass das Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Es muss einer separaten Erfassung zugeführt werden.