Energiekostenzuschuss für Holzpellets

Informationen zum Energiekostenzuschuss

Bund und Länder haben einen Energiekostenzuschuss für nicht leitungsgebundene Energieträger beschlossen. Hierzu zählen auch Holzpellets. Sie erhalten einen Anspruch auf eine Härtefallhilfe, unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Mieterinnen und Mieter eines Privathaushalts sind. Im Falle einer Feuerstätte für mehrere Haushalte erhalten Sie eine Antragsberechtigung als Vermieterinnen und Vermieter oder als eine Wohnungseigentumsgemeinschaft. Die Härtefallhilfen muss in diesem Fall an die Privathaushalte weitergeben werden.
     
  • Sie haben im Jahr 2022 den doppelten Preis im Vergleich zum Referenzpreis (2021) gezahlt.
     
  • Sie können entsprechende Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 vorweisen. Bitte beachten Sie, dass es in jedem Land Unterschiede in der Handhabung des Lieferdatums geben kann.

Pro Feuerstelle müssen Sie einen einzelnen Antrag stellen. Bezuschusst bekommen Sie 80% der Mehrkosten, welche über dem doppelten Preis liegen.

Aufgrund von Abweichungen zwischen Bundesländern bei der Härtefallregelung, beachten Sie bitte die folgenden Links. Alle Angaben sind ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Alle Bundesländer (bis auf Bayern, NRW, Berlin): Online-Portal Antrag Brennstoffhilfe