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Bayer Roundup REKORD 10 kg Sack
Artikelnr.: 480929- Struktur
- Granulat
- Marke
- Bayer
- Anwendungszeitraum
- Ganzjahr
174,80 € / Stück|inkl. MwSt.
Grundpreis: 17,48 € / Kilogramm
zzgl. 6,99 € Versandkosten
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Produktdetails
| Struktur | Granulat |
|---|---|
| Marke | Bayer |
| Anwendungszeitraum | Ganzjahr |
| Kulturen | Sonstige Mittel |
| Verpackung | Sack |
| Anwendungsgruppe | Herbizide |
| Wirkstoff | Glyphosat-Salz |
| Zulassungs-Nr. | 007525-60 |
Kurzbeschreibung
Wirkstoffe
720 g/kg Glyphosat-Salz
Einsatzgebiet
Herbizid gegen Unkräuter (im Getreide)
Anwendungsempfehlung
gegen Unkräuter und Ungräser
in Acker- und Gemüsebaukulturen, Stilllegungsflächen, Senf-Arten, Lein, Ackerbohnen, Futtererbsen, Lupine-Arten, Wiesen, Weiden, Nichtkulturland ohne Holzgewächs, Kernobst, Steinobst, Weinreben, Zierpflanzen, Rasen, Getreide, Brassica-Arten: 2,5 kg/ha
in Acker- und Gemüsebaukulturen, Stilllegungsflächen, Senf-Arten, Lein, Ackerbohnen, Futtererbsen, Lupine-Arten, Wiesen, Weiden, Nichtkulturland ohne Holzgewächs, Kernobst, Steinobst, Weinreben, Zierpflanzen, Rasen, Getreide, Brassica-Arten: 2,5 kg/ha
Hinweis zur Bienengefährdung
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
Anwendungsbestimmungen für glyphosathaltige Produkte
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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PAMIRA Rücknahmeaktion
Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern können kostenlos an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA abgegeben werden. Zurückgenommen werden Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke. Die Verpackungen müssen restlos entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA-Logo versehen sein. Die Deckel und sonstigen Verpackungen sind getrennt abzugeben. Behälter über 50 Liter müssen durchtrennt sein. Die Sauberkeit der Verpackungen wird bei der Annahme kontrolliert.
Termine finden sie hier.
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Hinweis
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Marke

Bayer | Zum Bayer Shop auf baywa.de
Produktbeschreibung
Roundup REKORD ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mithilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. Daher werden neben einjährigen auch mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft.
Gefahrenhinweise
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
- P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
- P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
- P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
- P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/ nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Gefahrenmerkmale
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.