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CORTEVA Vivolt 5 l Kanister
Artikelnr.: 1993373- Struktur
- flüssig
- Marke
- CORTEVA
- Anwendungszeitraum
- Ganzjahr
92,75 € / Stück|inkl. MwSt.
Grundpreis: 18,55 € / Liter
zzgl. 6,99 € Versandkosten
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Produktdetails
| Struktur | flüssig |
|---|---|
| Marke | CORTEVA |
| Anwendungszeitraum | Ganzjahr |
| Verpackung | Kanister |
| Anwendungsgruppe | Netz- & Haftmittel |
| Wirkstoff | Isodecylalkoholethoxylat; Isodecylalkoholethoxylat |
| Zulassungs-Nr. | 00A741-00 |
Kurzbeschreibung
Wirkstoffe
90% Isodecylalkoholethoxylat
Einsatzgebiet
Netz- und Haftmittel
Anwendungsempfehlung
Flüssiges Netzmittel 0,1 %ig (100 ml Vivolt pro 100 l Spritzbrühe); max. Aufwandmenge 500 ml/ha
Anwendungsbestimmungen für glyphosathaltige Produkte
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
PAMIRA Rücknahmeaktion
Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern können kostenlos an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA abgegeben werden. Zurückgenommen werden Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke. Die Verpackungen müssen restlos entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA-Logo versehen sein. Die Deckel und sonstigen Verpackungen sind getrennt abzugeben. Behälter über 50 Liter müssen durchtrennt sein. Die Sauberkeit der Verpackungen wird bei der Annahme kontrolliert.
Termine finden sie hier.
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Marke
CORTEVA | Zum CORTEVA Shop auf baywa.de
Produktbeschreibung
Sehr hohe Wirkungsverbesserung für die Herbizidanwendungen
Flexible Aufwandmenge je nach Anwendungsbedingungen
Sehr gute Pflanzenverträglichkeit
Flexible Aufwandmenge je nach Anwendungsbedingungen
Sehr gute Pflanzenverträglichkeit
Gefahr
Gefahrenhinweise
- H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
- P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
- P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
- P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
- P308 BEI Exposition oder falls betroffen:
- P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
- P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/ nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Gefahrenmerkmale
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.