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Nestle Messkluppe "Waldmeister" Messbereich 600 mm

Artikelnr.: 1162426
  • Messkuppe mit beidseitiger Maßeinteilung in cm
  • Ziffern der Maßeinteilung oberflächenbündig, abriebsfest und schwarz gedruckt
  • Goldeloxierte Oberfläche
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nicht lieferbar

Produktvorteile

  1. Messkuppe mit beidseitiger Maßeinteilung in cm
  2. Ziffern der Maßeinteilung oberflächenbündig, abriebsfest und schwarz gedruckt
  3. Goldeloxierte Oberfläche
  4. Schieber aus schlagfestem Polyamid mit Alu-Schnabel

Produktdetails

Messbereich600 mm
MaterialAluminium
Oberflächegoldeloxiert

Marke

Nestle | Zum Nestle Shop auf baywa.de

Produktbeschreibung

Bei dieser Nestle Messkluppe "Waldmeister" handelt es sich um eine geeichte Messschiene bestehend aus Aluminium-Hohl-Ovalprofil. Sie zeichnet sich durch eine beidseitige Maßeinteilung in Zentimetern aus.

Die Ziffern auf der Messkluppe sind oberflächenbündig, sowie abriebfest und schwarz aufgedruckt. Der bewegbare Schieber ist aus schlagfestem Polyamid und der Schnäbel aus einem Aluminium-Profil.

Konformitätsbewertung ersetzt Eichung
Die seit Jahren praktizierte Eichung von Messwerkzeugen in der Forstwirtschaft gehört seit dem 01.01.2015 der Vergangenheit an. An deren Stelle tritt eine Konformitätsbewertung nach EU-Richtlinie. Diese bezeichnet einen Überbegriff für Tätigkeiten des Auswählens und Ermittelns von Eigenschaften, das Bewerten, ob vorgegebene oder allgemeine Anforderungen eingehalten worden sind und letzten Endes die Bestätigung, dass ein Produkt bestimmte Normen in der Produktion einhält entweder durch Erklärung des Herstellers oder durch das Zertifikat einer Zertifizierungsstelle.

Die sonst sichtbare, in das Messwerkzeug eingeschlagene „Eichfahne“/“Eichstempel“ wird heute ersetzt durch ein standardisiertes Signum: DE-M 15 0111. Dahinter verbirgt sich verschlüsselt, dass es sich um ein konformitätsbewertetes Produkt handelt, welches im Jahr 2015 von der Konformitätsbewertungsstelle 0111 (hier: das MEN Hannover) begutachtet und als „konform“ bewertet wurde und zu bestimmungsmäßigem Zweck in Verkehr gebracht werden darf. Ein solch gekennzeichnetes Werkzeug ist dem vormals „geeichten“ gleichwertig.