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Nufarm Kyleo 640 l Container
Artikelnr.: 1627352- Struktur
- flüssig
- Marke
- Nufarm
- Anwendungszeitraum
- Ganzjahr
nicht lieferbar
Produktdetails
| Struktur | flüssig |
|---|---|
| Marke | Nufarm |
| Anwendungszeitraum | Ganzjahr |
| Kulturen | Sonstige Mittel |
| Verpackung | Container |
| Anwendungsgruppe | Herbizide |
| Wirkstoff | Glyphosat; 2,4-D |
| Zulassungs-Nr. | 007200-00 |
Kurzbeschreibung
Wirkstoffe
240 g/l Glyphosat
160 g/l 2,4-D
160 g/l 2,4-D
Einsatzgebiet
Herbizid gegen Unkräuter (im Getreide)
Anwendungsempfehlung
gegen Unkräuter und Ungräser
in Ackerbaukulturen zur Stoppelbehandlung: 5,0 l/ha
in Getreide, Mais und Sorghum: 5,0 l/ha vor der Aussaat
auf Nichtkulturland ohne Holzgewächse: 5,0 l/ha im Frühjahr/Sommer
in Kern- und Steinobst: 5,0 l/ha im Frühjahr/Sommer sowie nach der Ernte
in Ackerbaukulturen zur Stoppelbehandlung: 5,0 l/ha
in Getreide, Mais und Sorghum: 5,0 l/ha vor der Aussaat
auf Nichtkulturland ohne Holzgewächse: 5,0 l/ha im Frühjahr/Sommer
in Kern- und Steinobst: 5,0 l/ha im Frühjahr/Sommer sowie nach der Ernte
Hinweis zur Bienengefährdung
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
Anwendungsbestimmungen für glyphosathaltige Produkte
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
PAMIRA Rücknahmeaktion
Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern können kostenlos an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA abgegeben werden. Zurückgenommen werden Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke. Die Verpackungen müssen restlos entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA-Logo versehen sein. Die Deckel und sonstigen Verpackungen sind getrennt abzugeben. Behälter über 50 Liter müssen durchtrennt sein. Die Sauberkeit der Verpackungen wird bei der Annahme kontrolliert.
Termine finden sie hier.
Termine finden sie hier.
Hinweis
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Marke
Nufarm | Zum Nufarm Shop auf baywa.de
Produktbeschreibung
Kyleo® ist ein Totalherbizid mit schneller Wirkung für den Einsatz vor der Saat und zur Stoppelbehandlung gegen Gräser und Quecke, ein- und mehrjährige Unkräuter inklusive ausdauernder Wurzelunkräuter.
Achtung
Gefahrenhinweise
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
- P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
- P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
- P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
- P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
- P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/ nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Gefahrenmerkmale
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- EUH208 Enthält 2-4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.