STIHL Akku-Adapter für Akku-Geräte des STIHL AP-Systems, 4850 440 0505
Artikelnr.: 11642531- Akku-Adapter für Akku-Geräte des STIHL AP-Systems
- Reduziert Gewicht für ermüdungsfreies Arbeiten
- Schont Hände und Schultern
Produktvorteile
- Akku-Adapter für Akku-Geräte des STIHL AP-Systems
- Reduziert Gewicht für ermüdungsfreies Arbeiten
- Schont Hände und Schultern
Produktdetails
| Akku-System | STIHL AP |
|---|
Kurzbeschreibung
Passend für
Marke

Produktbeschreibung
- Über Akku-Gürtel und Akku-Tasche "AP" mit Anschlussleitung
- Über das Akku-Rucksacksystem "AR" und der Anschlussleitung "AR L"
Dadurch entlasten Sie Hände und Schultern und ermöglichen so ein ermüdungsfreies und langes Arbeiten.
Für den Betrieb wird die Akku-Gürteltasche AP mit Anschlussleitung oder ein Akku-Rucksack "AR" und die Anschlussleitung "AR L" benötigt.
Hinweis zur Altgeräte-Rücknahme

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind einer getrennten Sammlung zuzuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin.
Wir sind verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät gleicher Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, kostenfrei am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu zurückzunehmen. Sie können Altgeräte wie folgt zurückgeben:
- Rückgabe durch Versand an uns (Annahme per Postversand)
- Rückgabe in geeigneten Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Rückgabe in unseren Betriebsstätten
Für Altgeräte der „Kategorie Kleingeräte“ (≤ 25 cm Kantenlänge), erfolgt die oben beschriebene Rücknahme auch ohne Neukauf. Die Rücknahme ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Bitte löschen Sie personenbezogene Daten auf Altgeräten eigenverantwortlich, bevor Sie diese zurückgeben.
Altgeräte, die Batterien oder Lampen enthalten, müssen – sofern technisch möglich – vor der Abgabe entnommen werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass das Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Es muss einer separaten Erfassung zugeführt werden.