1 von 1

cit® Insektenpulver "Larvanon 50" für alle Fliegenlarven in Rinder-, Schweine- und Geflügelställen

  • Ungezieferpulver geeignet für alle Fliegenlarven in Rinder-, Schweine- und Geflügelställen
  • Sehr ergiebig - 1 g/m²
  • Auch im belegten Stall anwendbar
Produktdetails anzeigen
mehrere Varianten verfügbarab 51,99 € / Stück

Produktvorteile

  1. Ungezieferpulver geeignet für alle Fliegenlarven in Rinder-, Schweine- und Geflügelställen
  2. Sehr ergiebig - 1 g/m²
  3. Auch im belegten Stall anwendbar
  4. Nicht für die Bekämpfung ausgewachsener Fliegen

Produktdetails

WirkstoffCyromazin

Kurzbeschreibung

Anwendung

  • Spritzverfahren – 10 g "Larvanon 50" in 3 – 4 l Wasser auflösen. Anschließend mit der Rückenspritze ausbringen.

  • Gießkanne – 10 g "Larvanon 50" mit 10 l Wasser vermischen und mit der Gießkanne ausbringen.

  • Behandlung alle 2 – 6 Wochen, je nach Fliegendruck

  • Anwendung auch in belegten Ställen möglich.

Geeignet für

alle Fliegenlarven in Rinder-, Schweine- und Geflügelställen

Nicht geeignet für

die Bekämpfung erwachsener Fliegen

Marke

cit® Logo
cit® | Zum cit® Shop auf baywa.de

Produktbeschreibung

Das "Larvanon 50" von cit® ist ein wasserlösliches Insektenpulver, welches dank eines Wachstumsdisruptor gegen alle Fliegenlarven in Rinder-, Schweine- und Geflügelställen wirksam ist.

"Larvanon 50" kann entweder mit der Gießkanne oder mit Hilfe einer Rückenspritze ausgebracht werden.


Es ist nur 1 g des Insektenpulvers für 1 m² Brutfläche erforderlich.

Achtung

  • Gefahrenstoffsymbol

Gefahrenhinweise

  1. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

  1. P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  2. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  3. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
  4. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  5. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
  6. P501 Inhalt/ Behälter einer zugelassenen Entsorgungsanlage gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Bestimmungen zuführen.