KERBL Gehörschutz "Noise-Cancelling", elektronisch, pegelabhängig, 34490
Artikelnr.: 1598843- Von den Berufsgenossenschaften empfohlen
- Pegelabhängiger Gehörschutz
- Kann als normaler Kapselgehörschutz verwendet werden
Produktvorteile
- Von den Berufsgenossenschaften empfohlen
- Pegelabhängiger Gehörschutz
- Kann als normaler Kapselgehörschutz verwendet werden
- Dämmwert SNR 31 dB
- Batterien im Lieferumfang enthalten
Produktdetails
| Dämmwert | SNR 31 dB |
|---|---|
| Batterietyp | 2 x 1,5 V Mignon AA |
| Norm | EN 352-1:2002; EN 352-4:2001 |
Kurzbeschreibung
Lieferumfang
Geeignet für
Marke

Produktbeschreibung
Er ist elektronisch geregelt und dämpft den Lärmpegel automatisch auf 80 dB ab. Über das Mikrofon ist eine Kommunikation mit der Umgebung möglich, ohne ihn absetzen zu müssen. Er lässt sich auch als normaler Gehörschutz mit einem Dämmwert von SNR 31 dB verwenden.
Gepolsterte Dichtringe und ein gepolsterter Kopfbügel sorgen für ein angenehmes Tragegefühl.
Geliefert wird der Gehörschutz inkl. 2 x AA-Batterien (1,5 V).
Hinweis zur Altgeräte-Rücknahme

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind einer getrennten Sammlung zuzuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin.
Wir sind verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät gleicher Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, kostenfrei am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu zurückzunehmen. Sie können Altgeräte wie folgt zurückgeben:
- Rückgabe durch Versand an uns (Annahme per Postversand)
- Rückgabe in geeigneten Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Rückgabe in unseren Betriebsstätten
Für Altgeräte der „Kategorie Kleingeräte“ (≤ 25 cm Kantenlänge), erfolgt die oben beschriebene Rücknahme auch ohne Neukauf. Die Rücknahme ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Bitte löschen Sie personenbezogene Daten auf Altgeräten eigenverantwortlich, bevor Sie diese zurückgeben.
Altgeräte, die Batterien oder Lampen enthalten, müssen – sofern technisch möglich – vor der Abgabe entnommen werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass das Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Es muss einer separaten Erfassung zugeführt werden.