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Nufarm Amega® 360 SL 20 l Kanister
Artikelnr.: 2221325- Struktur
- flüssig
- Marke
- Nufarm
- Anwendungszeitraum
- Ganzjahr
nicht lieferbar
Produktdetails
| Struktur | flüssig |
|---|---|
| Marke | Nufarm |
| Anwendungszeitraum | Ganzjahr |
| Verpackung | Kanister |
| Anwendungsgruppe | Herbizide |
| Wirkstoff | Glyphosat |
| Zulassungs-Nr. | 00A164-60 |
Kurzbeschreibung
Wirkstoffe
360 g/l Glyphosat
Einsatzgebiet
Totalherbizide
Anwendungsempfehlung
gegen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide
ind Ackerbaukulturen, ausgenommen Winterraps, in Kernobst, auf Stilllegungsflächen, auf Wiesen, Weiden: 3 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
gegen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter ausgenommen Acker-Winde
an Weinreben: 3 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
ind Ackerbaukulturen, ausgenommen Winterraps, in Kernobst, auf Stilllegungsflächen, auf Wiesen, Weiden: 3 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
gegen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter ausgenommen Acker-Winde
an Weinreben: 3 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Hinweis zur Bienengefährdung
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
Anwendungsbestimmungen für glyphosathaltige Produkte
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
PAMIRA Rücknahmeaktion
Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern können kostenlos an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA abgegeben werden. Zurückgenommen werden Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke. Die Verpackungen müssen restlos entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA-Logo versehen sein. Die Deckel und sonstigen Verpackungen sind getrennt abzugeben. Behälter über 50 Liter müssen durchtrennt sein. Die Sauberkeit der Verpackungen wird bei der Annahme kontrolliert.
Termine finden sie hier.
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Hinweis
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Marke
Nufarm | Zum Nufarm Shop auf baywa.de
Produktbeschreibung
Nufarm Amega® 360 SL ist ein nicht-selektives Blatt-Herbizid mit dem Wirkstoff Glyphosat, das zur Bekämpfung von Unkraut in verschiedenen Kulturen eingesetzt wird. Es wird über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und systemisch im gesamten Unkraut, einschließlich der unterirdischen Teile, verteilt.
Gefahrenhinweise
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
- P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
- P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
- P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/ nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Gefahrenmerkmale
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.