Nur für berufliche Anwender. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich.
Plantan Glister Ultra 20 l Kanister
Artikelnr.: 2181170- breites Wirkungsspektrum
- schnelle, effektive und zuverlässige Wirkung
- flexibel einsetzbar
98,80 € / Stück|inkl. MwSt.
Grundpreis: 4,94 € / Liter
zzgl. 6,99 € Versandkosten
Lieferzeit 1 - 3. Juli (2-4 Werktage)
Produktvorteile
- breites Wirkungsspektrum
- schnelle, effektive und zuverlässige Wirkung
- flexibel einsetzbar
Produktdetails
| Struktur | flüssig |
|---|---|
| Marke | Plantan |
| Anwendungszeitraum | Ganzjahr |
| Kulturen | Ackerbau und Grünland; Forst; Obstbau |
| Verpackung | Kanister |
| Anwendungsgruppe | Herbizide |
| Wirkstoff | Glyphosat |
| Zulassungs-Nr. | 00A782-00 |
Kurzbeschreibung
Wirkstoffe
360 g/l Glyphosat
Einsatzgebiet
Totalherbizide
Anwendungsempfehlung
gegen Unkräuter und Ungräser
in Ackerbaukulturen, Stilllegungsflächen, Grünlanderneuerung, Forstflächen, Obstbau: 3-5 l je nach Unkrautdruck vor der Saat oder nach der Ernte
in Ackerbaukulturen, Stilllegungsflächen, Grünlanderneuerung, Forstflächen, Obstbau: 3-5 l je nach Unkrautdruck vor der Saat oder nach der Ernte
Hinweis zur Bienengefährdung
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
Anwendungsbestimmungen für glyphosathaltige Produkte
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auf http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/ finden Sie weitere Rechtsgrundlagen.
PAMIRA Rücknahmeaktion
Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern können kostenlos an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA abgegeben werden. Zurückgenommen werden Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke. Die Verpackungen müssen restlos entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA-Logo versehen sein. Die Deckel und sonstigen Verpackungen sind getrennt abzugeben. Behälter über 50 Liter müssen durchtrennt sein. Die Sauberkeit der Verpackungen wird bei der Annahme kontrolliert.
Termine finden sie hier.
Termine finden sie hier.
Hinweis
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Marke
Plantan | Zum Plantan Shop auf baywa.de
Produktbeschreibung
Glister Ultra ist ein leistungsstarkes Totalherbizid, das Unkräuter und Ausfallkulturen zuverlässig beseitigt. Die moderne Formulierung mit integriertem Netzmittel sorgt für eine schnelle Wirkstoffaufnahme und eine tiefgreifende Wirkung – bis in die Wurzel. Ob im Ackerbau, auf Stilllegungsflächen oder im Obst- und Forstbereich bietet Glister Ultra überzeugt Flexibilität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Für eine saubere Fläche – von Anfang an.
Gefahrenhinweise
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
- P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
- P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/ nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.