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Pumpe "Bluematic Maxi Typ S" mit Automatik-Zapfpistole

Artikelnr.: 1071819
793,30 € / Stück|inkl. MwSt.
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Produktvorteile

  1. Mit praktischer Automatik-Zapfpistole
  2. Gutes Preis-Leistungsverhältnis

Produktdetails

Länge Schlauch4 m
Fördermenge40 l/min
Zählerohne
Zapfpistoleautomatik
MediumAdBlue®
Spannung230 V
Frequenz50 Hz
Leistung0,37 kW
MaterialEdelstahl

Marke

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Produktbeschreibung

Selbstansaugende Elektro-Edelstahlpumpe für das Tanken von AdBlue®.
  • Sie besitzt einen 4-m-Kunststoffgewebeschlauch mit NW 19 und einen Saugschlauch mit Fußventil von 1,5 m Länge und Schlauchklemmen.

  • Weiterhin verfügt sie über eine Automatik-Zapfpistole.

  • Ihre Fördermenge liegt bei ca. 40 l/min, bei einer Spannung von 230 V und 0,37 kW.

Hinweis zur Altgeräte-Rücknahme

Symbol: Durchgestrichene Mülltonne – Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind einer getrennten Sammlung zuzuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin.

Wir sind verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät gleicher Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, kostenfrei am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu zurückzunehmen. Sie können Altgeräte wie folgt zurückgeben:

  • Rückgabe durch Versand an uns (Annahme per Postversand)
  • Rückgabe in geeigneten Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • Rückgabe in unseren Betriebsstätten

Für Altgeräte der „Kategorie Kleingeräte“ (≤ 25 cm Kantenlänge), erfolgt die oben beschriebene Rücknahme auch ohne Neukauf. Die Rücknahme ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Bitte löschen Sie personenbezogene Daten auf Altgeräten eigenverantwortlich, bevor Sie diese zurückgeben.

Altgeräte, die Batterien oder Lampen enthalten, müssen – sofern technisch möglich – vor der Abgabe entnommen werden.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass das Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Es muss einer separaten Erfassung zugeführt werden.