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SAMOA® Pumpe mit Kunststoff-Zapfpistole

Artikelnr.: 1557163
590,31 € / Stück|inkl. MwSt.
zzgl. 6,99 € Versandkosten
Lieferzeit 27 - 29. August (2-4 Werktage)

Produktdetails

Leistung0,4 kW
Fördermenge35 l/min
Spannung230 V
Zählerohne
Zapfpistolemanuell
Länge Schlauch2,5 m
MediumAdBlue®
Anschluss1" Eingang/Ausgang

Kurzbeschreibung

Passend für

Fahrwagen für 200-l-Fässer

Marke

SAMOA® Logo
SAMOA® | Zum SAMOA® Shop auf baywa.de

Produktbeschreibung

Die SAMOA® Pumpe besitzt eine Förderleistung von 35 l/min. Sie ist passend für den Fahrwagen für 200-l-Fässer.

Der 3/4"-Saugschlauch besteht aus EPDM, besitzt einen CDS-/SEC-Adapter und ist 2,5 m lang. Der Druckschlauch mit eine Länge von 4 m und einen 3/4"-Anschluss.

Hinweis zur Altgeräte-Rücknahme

Symbol: Durchgestrichene Mülltonne – Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind einer getrennten Sammlung zuzuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin.

Wir sind verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät gleicher Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, kostenfrei am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu zurückzunehmen. Sie können Altgeräte wie folgt zurückgeben:

  • Rückgabe durch Versand an uns (Annahme per Postversand)
  • Rückgabe in geeigneten Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • Rückgabe in unseren Betriebsstätten

Für Altgeräte der „Kategorie Kleingeräte“ (≤ 25 cm Kantenlänge), erfolgt die oben beschriebene Rücknahme auch ohne Neukauf. Die Rücknahme ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Bitte löschen Sie personenbezogene Daten auf Altgeräten eigenverantwortlich, bevor Sie diese zurückgeben.

Altgeräte, die Batterien oder Lampen enthalten, müssen – sofern technisch möglich – vor der Abgabe entnommen werden.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass das Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Es muss einer separaten Erfassung zugeführt werden.