1 von 5

SmartCoop Temperaturfühler für Stallbe- und -entlüftung für Geflügelställe, 70624

Artikelnr.: 2141682
19,95 € / Stück|inkl. MwSt.
zzgl. 6,99 € Versandkosten
Lieferzeit 1 - 3. Juli (2-4 Werktage)

Produktvorteile

  1. Temperaturfühler zur Überwachung der Temperatur im Hühnerstall
  2. Temperatureinheit wählbar °C/°F

Produktdetails

Länge Kabel1 m

Marke

SmartCoop Logo
SmartCoop | Zum SmartCoop Shop auf baywa.de

Produktbeschreibung

Der SmartCoop Temperaturfühler ermöglicht die temperaturabhängige Steuerung der Stallbelüftung und der programmierbaren Zwischensteckdose.
Die Temperatureinheit kann in Celsius oder Fahrenheit angezeigt werden.

Die Temperatur kann im Display der Steuerung oder in der App eingesehen werden.

Hinweis zur Altgeräte-Rücknahme

Symbol: Durchgestrichene Mülltonne – Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind einer getrennten Sammlung zuzuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin.

Wir sind verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät gleicher Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, kostenfrei am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu zurückzunehmen. Sie können Altgeräte wie folgt zurückgeben:

  • Rückgabe durch Versand an uns (Annahme per Postversand)
  • Rückgabe in geeigneten Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • Rückgabe in unseren Betriebsstätten

Für Altgeräte der „Kategorie Kleingeräte“ (≤ 25 cm Kantenlänge), erfolgt die oben beschriebene Rücknahme auch ohne Neukauf. Die Rücknahme ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Bitte löschen Sie personenbezogene Daten auf Altgeräten eigenverantwortlich, bevor Sie diese zurückgeben.

Altgeräte, die Batterien oder Lampen enthalten, müssen – sofern technisch möglich – vor der Abgabe entnommen werden.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass das Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Es muss einer separaten Erfassung zugeführt werden.