Förderrichtlinie Insektenschutz und Artenvielfalt

Die Zahl der gefährdeten Insektenarten verfolgt seit einigen Jahren einen aufstreigenden Trend. Damit diese Entwicklung gestoppt wird, setzt sich nun das Bundesland Sachsen aktiv dafür ein und hat eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht.

Durch die Förderrichtlinie Insektenschutz und Artenvielfalt (FRL ISA/2021) soll der Insektenschutz verstärkt vorangetrieben werden. Sie als Landwirt sind hierbei ein wichtiger Partner. 

Wir als BayWa unterstützen Sie gerne bei der Wahl der richtigen Blühmischungen.

Das Förderprogramm auf einen Blick:

  • 1. Wer wird gefördert?

    • Landwirte

  • 2. Was wird gefördert?

    • Fünfjährige, ortsfeste Blüh- und Brachstreichen am Schlagrand eines Ackers mit einer Länge von mindestens sechs Metern und einer maximalen Breite von zwanzig Metern.
    • Mahd auf Grünland, die durch insektenschonende Technik durchgeführt wird.

  • 3. Wie viel wird gefördert?

    • Mehrjährige Blühstreifen: 909 €/ha
    • Mehrjährige Brachestreifen: 635 €/ha
    • Mahd auf Grünland: 702 €/ha