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GAP 2023–2027: die Gemeinsame Agrarpolitik der EU im Überblick

Stand 01.03.2024*

GAP, GLÖZ, KULAP – Wer von den Fördermaßnahmen, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik in der EU umgesetzt werden, noch nie gehört hat, für den klingen diese Abkürzungen vermutlich rätselhaft und nicht gerade selbsterklärend.

Was nun verbirgt sich hinter diesen Bezeichnungen und noch viel wichtiger: Welche Vorgaben müssen Landwirte für die Förderperiode 2023 bis 2027 beachten? Was hat sich im Vergleich zur vorhergehenden Regelung geändert? Und wie können Sie am besten von den Ausgleichs- und Direktzahlungen profitieren? Wir bringen für Sie Licht ins Dunkel und helfen Ihnen gern dabei, Ihren Betrieb schnellstmöglich auf die Anforderungen der neuen GAP anzupassen.

Sie haben Fragen zur GAP? Wir beraten Sie gern

Die BayWa ist DER Spezialist in Sachen Landwirtschaft und bietet Ihnen dank hundert Jahren Erfahrung exzellenten Rundumservice für Ihren Betrieb. Sie möchten wissen, welche GAP-Regelungen für die Förderperiode ab 2023 gelten und welche Maßnahmen in Ihre Anbau-Strategie passen? Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten stehen Ihnen gern zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail oder unser Kontaktformular oder besuchen Sie einen unserer BayWa-Standorte. Als Agrarhandelspartner sind wir darüber hinaus gern bei der Vermarktung Ihrer Erzeugnisse behilflich.

GAP 2023 bis 2027 – Was bedeutet das?

Die Abkürzung GAP steht für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU. Sie sorgt seit 1962 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für einheitliche und stabile Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft und wird finanziell durch den EU-Haushalt gestützt. Wer sich an die Maßnahmen der GAP hält, kann unterschiedliche Arten finanzieller Förderung erhalten. Um sie aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen, werden die Vorgaben von der EU-Kommission seither immer wieder abgewandelt, ergänzt und reformiert. So auch für den Förderungszeitraum von 2023 bis 2027! Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Agrarförderung in Europa gerechter und ökologischer zu machen. Auch das Tierwohl steht stärker im Vordergrund.

Ziele der GAP 2023 bis 2027

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU hat sich zehn Hauptziele gesetzt, die sich auch in Deutschland für den Zeitraum von 2023 bis 2027 auf Themen der Landwirtschaft fokussieren.

Dabei handelt es sich um:

  • Sicherstellung gerechter Einkommen und Einkommensstützung für Landwirte
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Verbesserung der Position der Landwirte in der Lebensmittelkette
  • Klimaschutzmaßnahmen
  • Umweltpflege und nachhaltiger Umgang mit Ressourcen
  • Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt
  • Förderung des Generationswechsels (Junglandwirte)
  • Förderung lebendiger ländlicher Gebiete
  • Schutz von Lebensmittelqualität und damit von Ernährung und Gesundheit
  • Förderung von Wissen und Innovation

Diese Ziele schaffen die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den GAP Strategieplan, in der die verschiedenen Förderungsmaßnahmen bundeseinheitlich geregelt sind und gleichzeitig auf regionale Anforderungen angepasst werden können.

GAP Strategieplan – die zwei Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die Strategieplan-Verordnung der Gemeinsamen Agrarpolitik sieht die Förderung von Landwirten in zwei Säulen vor. Damit bleibt die bekannte Struktur der bisherigen Regelung erhalten und sieht in ihrer neuen Form jedoch wie folgt aus:

GAP Säulen

GAP Reform – Das ist bei der GAP 2023 neu!

Greening und Cross-Compliance wurden im Rahmen der Agrarreform in der Erweiterten Konditionalität zusammengefasst und angepasst. Neu hinzugekommen sind die Eco-Schemes sowie die gekoppelte Tierprämie. Junglandwirtprämie und Umverteilungsprämie bleiben in leicht veränderter Form erhalten.

Verändert hat sich auch die Verteilung der finanziellen Mittel. Um bei der Förderung auf regionaler beziehungsweise Länder-Ebene flexibler reagieren zu können, wurden Teile des Budgets von der ersten Säule in die zweite Säule des GAP-Strategieplans umgeschichtet.

Erste Säule der GAP

Zur ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik gehören bundeseinheitliche Maßnahmen, die den Großteil des GAP-Budgets ausmachen. Sie werden durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in Form von Direktzahlungen je Hektar landwirtschaftlicher Fläche finanziert und dienen der Einkommensgrundstützung. Zu ihnen zählen …

  • die obligatorische Erweiterte Konditionalität, die sich aus GLÖZ und den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) zusammensetzt.
  • die Eco-Schemes (Ökoregelungen) mit freiwilligen Umweltmaßnamen
  • die gekoppelte Tierprämie
  • die Prämie für Junglandwirte
  • die Umverteilungsprämie

Zweite Säule der GAP

Die zweite Säule der GAP-Strategie, für die im Rahmen der Reform ab 2023 mehr Budget zur Verfügung steht, umfasst wie die der vorherigen Regelung freiwillige und flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM).

Die Maßnahmen aus diesem Bereich sind länderspezifisch. Abhängig vom jeweiligen Bundesland stehen verschiedene Programme zur Verfügung, die zur Förderung von Ökolandbau, Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie zur Entwicklung der ländlichen Räume beitragen sollen. Letzteres wird dabei vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Zu den bekanntesten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zählen KULAP für das Land Bayern oder FAKT II in Baden-Württemberg.

GLÖZ-Regelungen

Erweiterte Konditionalität

Die Erweiterte Konditionalität legt die bundeseinheitlichen Bedingungen und Anforderungen – also die Konditionen – fest, die Landwirte gemäß der GAP erfüllen müssen, und ist obligatorisch. Nur wer diese erfüllt, erhält die Basisprämie beziehungsweise die Einkommensgrundstützung. Die Konditionalität umfasst unter anderem Cross Compliance und Greening aus der vorhergehenden Regelung und gilt für alle Landwirte mit nur wenigen Ausnahmen. Ohne sie können keine weiteren freiwilligen Fördermaßnahmen – zum Beispiel die Öko-Regelungen aus der ersten Säule oder die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen aus der zweiten Säule – beantragt werden.

Die Erweiterte Konditionalität setzt sich zusammen aus:

Elf GAB Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung

  • GAB 1: Wasserrahmenrichtlinie
  • GAB 2: Nitratrichtlinie
  • GAB 3: Vogelschutzrichtlinie
  • GAB 4: FFH-Richtlinie (Schutz von Flora und Fauna)
  • GAB 5: Regelungen zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • GAB 6: Verwendungsverbote u.a. von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung
  • GAB 7: Anwendung zugelassener PSM, Bienenschutz
  • GAB 8: Pflanzenschutzmittelrichtlinie
  • GAB 9: Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern
  • GAB 10: Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen
  • GAB 11: Regelungen zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere

Neun GLÖZ Standards zur Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand

Soziale Konditionalität ab 2025

Ab 2025 für alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtend wird die sogenannte soziale Konditionalität. Ihr Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern. Geregelt und gefördert werden folglich vor allem die Einhaltung bestimmter Arbeitsnormen, aber auch Themen wie Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit.

Eco Schemes

Öko-Regelungen

Die Eco-Schemes, auch als Öko-Regelungen (ÖR) bekannt, sind sieben neue Maßnahmen zum Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsschutz in der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Sie gehen über die grundlegenden Anforderungen der Konditionalitäten hinaus und sind freiwillig. Die Öko-Regelungen bieten Landwirten für die Förderperiode von 2023 bis 2027 die Möglichkeit, zusätzliche Förderprämien zu erhalten.

  • Eco-Scheme 1: Bereitstellung von Biodiversitätsflächen
  • Eco-Scheme 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland
  • Eco-Scheme 1b: Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland
  • Eco-Scheme 1c: Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen
  • Eco-Scheme 1d: Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland
  • Eco-Scheme 2: Vielfältige Kulturen im Ackerbau
  • Eco-Scheme 3: Beibehaltung Agroforst-Bewirtschaftung
  • Eco-Scheme 4: Extensive Dauergrünlandnutzung
  • Eco-Scheme 5: Kennarten im Dauergrünland
  • Eco-Scheme 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Eco-Scheme 7: Landwirtschaft in Natura 2000 Gebieten

Die Prämien, die unabhängig von einem Antrag auf Einkommensgrundstützung gewährt werden, variieren je nach gewählter Maßnahme und werden als pauschale Direktzahlungen ausgezahlt.

Die Eco-Schemes gelten einheitlich auf Bundesebene, sind auf ein Jahr beschränkt und müssen jährlich neu beantragt werden. Landwirte haben die Möglichkeit, sie miteinander zu kombinieren oder sogar mit Länderprogrammen zu verknüpfen, gegebenenfalls sogar auf derselben Fläche.

Die förderfähigen Flächen müssen im Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) des jeweiligen Antragsjahres entsprechend markiert sein. Nach der Stellung und Bewilligung des Antrags sind Landwirte unter anderem zur Einhaltung der Vorgaben, Aufbewahrung von Nachweisen sowie Kontrollen verpflichtet. Die Prämien werden unabhängig von einem Antrag auf Einkommensgrundstützung gewährt. Sie werden in Form von pauschalen Direktzahlungen ausgezahlt, die je nach Eco-Scheme variieren können.

KULAP Regelungen

KULAP in Bayern

Das Kulturlandschaftsprogramm – kurz KULAP – ist eine der länderspezifischen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen aus der zweiten Säule der GAP. Es wird vor allem in Bayern angewandt, ist darüber hinaus aber auch in Thüringen und Brandenburg zu finden. Das Programm zielt darauf ab, die Artenvielfalt und die Landschaftsdiversität sowie den Schutz von Böden und Gewässern zu fördern. Landwirte, die die Vorgaben von KULAP einhalten und/oder ökologischen Landbau betreiben, erhalten einen Nachteilsausgleich in Form von Ausgleichs-Zahlungen. Dafür stehen Gelder der EU, vom Bund und vom jeweiligen Bundesland zur Verfügung.

Platzhalter

Fakt II in Baden-Württemberg

FAKT II steht für Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl und folgt in Baden-Württemberg während der Förderperiode von 2023 bis 2027 auf FAKT I. Dabei im Mittelpunkt stehen Klimaschutz, Stärkung der Biodiversität sowie Tierschutz und eine artgerechte Haltung von Nutztieren. Wer darüber hinaus ökologischen Landbau betreibt, erhält weitere Förderungen. Die verschiedenen Maßnahmen können nach dem Baukastenprinzip miteinander kombiniert werden, müssen jedoch mindestens für einen Zeitraum von fünf Jahren umgesetzt werden.

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