BayWa Adventskalender: Jeden Tag eine neue Überraschung – Zum Adventskalender

Aktionszeitraum

  • 24 Türchen voller Überraschungen wie Rabattaktionen, Gewinnspiele und mehr
  • Zeitraum Adventskalender 1.12. - 24.12.2024
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Fragen und Antworten Mehrwertsteuer

  • Die BayWa AG wird die Steuersatzsenkung trotz der erheblichen Umstellungskosten vollständig an ihre Kunden weitergeben.

    Die Weitergabe erfolgt im Rahmen eines sog. Pauschalrabatts. Das bedeutet, dass die Preisschilder an den Regalen usw. nicht ausgetauscht werden, sondern der reduzierte Mehrwertsteuersatz (wie bei einer Rabattaktion) direkt an der Kasse angewandt wird. Darauf machen wir Sie auch mit diversen Hinweisen vor Ort aufmerksam.

  • Die Mehrwertsteuer ist allein abhängig vom Datum der tatsächlichen Lieferung oder sonstigen Leistung.

    Auftragsdatum, Bestelldatum, Vertragsdatum und Rechnungsdatum sind in diesem Zusammenhang nicht relevant.

    Es wird immer das Datum in Rechnung und Lieferschein angegeben, an dem die Ware tatsächlich das Lager der BayWa AG verlässt oder die Leistung an den Kunden erbracht ist. Der richtige Steuersatz wird dadurch automatisch ermittelt und ausgewiesen.

  • Für alle bis einschließlich 30.06.2020 durchgeführten Lieferungen oder sonstigen Leistungen erhalten Sie eine Rechnung mit dem im Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung gültigen Steuersatz in Höhe von 7% bzw. 19%.

  • Nein. Ihr Angebot oder Auftrag muss nicht neu geschrieben werden. Ungeachtet das alten Steuersatzes in Ihrem Angebot bzw. Auftrag wird Ihre Rechnung den im Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung gültigen Steuersatz enthalten.

  • Soweit pauschalierende Landwirte den Steuersatz von 10,7% anwenden, bleibt dieser unverändert.

    Für den pauschalierenden Landwirt ist die Mehrwertsteuersenkung, welche die BayWa AG weitergibt, eine echte Preissenkung.

    Teilen Sie uns bitte bei Ankäufen durch die BayWa AG immer mit, ob Sie Pauschalierer (10,7 %) sind oder zur Regelbesteuerung (7 % und 19 % bzw. 01.07. - 31.12.2020 5 % und 16 %) optiert haben!

  • Da die BayWa AG die Steuersatzsenkung vollumfänglich weitergibt, erhöhen sich die Nettopreise für Sie nicht.

    Teilen Sie uns bitte bei Ankäufen durch die BayWa AG immer mit, ob Sie Pauschalierer (10,7 %) sind oder zur Regelbesteuerung (7 % und 19 % bzw. 01.07. - 31.12.2020 5 % und 16 %) optiert haben!

  • Anzahlungsrechnungen werden mit dem im Zeitpunkt der Zahlung gültigen Steuersatz erstellt.

    Im Rahmen der Schlussrechnung ist aber der für die gesamte Lieferung oder sonstige Leistung gültige Steuersatz auszuweisen. Es kommt zur Anrechnung der bisher berechneten und bezahlten Mehrwertsteuer. Kunden zahlen in Summe nur die Mehrwertsteuer, die im Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung aufgrund des gültigen Mehrwertsteuersatzes anfällt.

  • Da die ursprüngliche Lieferung oder sonstige Leistung bei einer Retoure rückgängig gemacht wird, gilt der Steuersatz der ursprünglichen Lieferung.