Anstehende Maßnahmen
Aktuelle Maßnahmen im Detail
München 25.4.2024 – Für die meisten Landwirte stehen arbeitsreiche Tage vor der Tür. Viele vom Frost geschwächte und gestresste Bestände müssen sich erst erholen, vor allem Kulturen die eher sensibler auf Pflanzenschutzmaßnahmen reagieren wie z. B. Zuckerrüben.
Nachdem die letzte Frostnacht vorüber ist, würden sich folgende Maßnahmen chronologisch anbieten:
- Kartoffelbestände, die schon vor dem 4./5. April gepflanzt bzw. kurz vor dem Durchstoßen sind, und bei denen der Dammaufbau vorhanden ist, können bei Befahrbarkeit als Erstes behandelt werden.
- In Zuckerrüben Schnecken kontrollieren und evtl. am Freitag oder Samstag streuen.
- In Wintergerstenbeständen, die noch keinen Wachstumsregler und kein Fungizid bekommen haben, ist ab Samstag die Abschlussbehandlung durchzuführen.
- Raps Blütenbehandlung – wenn hier noch gefahren werden soll dann ab Samstagabend.
- Zuckerrüben erst behandeln wenn wir keinen Nachtfrost mehr erwarten. Vielleicht ab Samstag oder noch zuwarten. Nächste NAK dann max. 6-8 Tage später durchführen.
- Weizenbestände die noch keine T1-Fungizid-Behandlung und auch keinen Wachstumsregler bekommen haben, müssen umgehend behandelt werden. Septoria tritici und Halmbruch ist sehr oft in den Beständen zu finden.
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