Jetzt 8 % Rabatt auf unsere Frühbezugsartikel sichern – Zur Aktion

Aktionszeitraum

  • Nur gültig für Bestellungen im Aktionszeitraum (15.1.2026 – 31.3.2026)

  • Woher weiß ich, welche Artikel in der Aktion enthalten sind? Die Aktion gilt nicht auf das komplette BayWa Portal Sortiment. Sie erkennen die Artikel im gesamten Shop an der orangenen Kennzeichnung  mit "Frühbezug" oder unter den Produktdetails an dem Hinweis "Aktion: Frühbezugsartikel". Von der Aktion ausgenommen sind bereits reduzierte Artikel.

  • An welcher Stelle wird der Rabatt abgezogen? Der Rabatt wird im Warenkorb bei Eingabe des Gutscheincodes "FB26" für berechtigte Artikel berücksichtigt.

  • Nur auf gekennzeichnete Artikel.

  • Der Gutschein gilt nur im BayWa Portal für die Landwirtschaft.

  • Er ist nicht mit anderen Sonder- und Rabattaktionen kombinierbar.

  • Mitarbeiter und Angehörige der BayWa AG und aller Tochtergesellschaften / Beteiligungen sind von der Teilnahme an dieser Gutscheinaktion ausgeschlossen.

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KULAP

Wenn Sie weniger Tiere pro Hektar halten, Greening betreiben oder Ihre Wiesen seltener mähen, erhalten Sie Geld von der EU, dem Bund und vom Land Bayern. Es handelt sich hier um ein kostenloses Angebot und läuft unter dem Namen „bayerisches Kulturlandschaftsprogramm“ oder kurz KULAP.

Die Förderung stellt Ausgleichszahlungen zur Verfügung. Ziel des Ganzen ist es, eine wachsende Artenvielfalt und Landschaftsdiversität zu unterstützen sowie Böden und Gewässer zu schützen.
Die Schwerpunkte liegen im Klimaschutz, dem Boden- und Wasserschutz, der Biodiversität – Artenvielfalt sowie der Kulturlandschaft. Falls Sie ökologischen Landbau betreiben, profitieren Sie ebenfalls von dieser Förderung. 
Für das Anlegen von Blühflächen bzw. der Winterbegrünung werden spezielle Blühmischungen benötigt. Wir als BayWa helfen Ihnen hierbei gerne weiter.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung mit unserem umfassenden Sortiment.

Das Förderprogramm auf einen Blick:

  • 1. Wer wird gefördert?

    • Landwirtschaftliche Unternehmer
    • Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben
    • Alm- und Weidegenossenschaften

  • 2. Was wird gefördert?

    • Umstellung oder Aufrechterhaltung eines ökologischen Betriebs
    • Extensive Grünlandnutzung
    • Extensive Ackernutzung
    • Besondere Bewirtschaftungsformen, die zur Aufrechterhaltung der Kulturlandschaft beitragen

  • 3. Wie viel wird gefördert?

    • Es handelt sich hierbei um jährliche Zuwendungen innerhalb des Verpflichtungszeitraums.
    • Im Bereich Klimaschutz werden bis zu 570 €/ha gefördert, im Bereich Boden- und Wasserschutz bis zu 350 €/ha, im Bereich Biodiversität –  Artenvielfalt bis zu 600 €/ha und im Bereich Kulturlandschaft bis zu 3.500 €/ha.