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Aktionszeitraum

  • Zeitraum BayWa Green Weeks 18.3. - 1.5.2024
  • 6 Woche Knaller-Angebote, super Marken und Hammer-Preise
  • Inklusive BayWa Green Weeks Oster Gewinnspiel
  • Nur solange der Vorrat reicht
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Freischaltung Sachkundenachweis

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Sachkundenachweis

Max zeigt euch einen weiteren Vorteil, warum es sich lohnt, euch im BayWa Portal anzumelden.

 

Warum wird ein Sachkundenachweis benötigt?

Pflanzenschutzmittel, die nur für die berufliche Anwendung zugelassen sind,  dürfen nach § 23 Pflanzenschutzgesetz nur an Kunden verkauft und abgegeben werden, die über einen Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde nach § 9 Pflanzenschutzgesetz verfügen.

Wie erkenne ich, dass ein Produkt sachkundepflichtig ist?

Jedes sachkundepflichtige Produkt unter der Sortimentskategorie „Pflanzenschutzmittel“ ist deutlich mit dem Hinweis „Nur für den beruflichen Anwender“ oder Pflanzenschutz-Sachkundenachweis erforderlich“ farbig gekennzeichnet. Einen weiteren Hinweis finden Sie in der Bestellübersicht, bevor Sie Ihre Bestellung abschließen.

Wie erwerbe ich ein Pflanzenschutzmittel, das einen Sachkundenachweis erfordert?

Für die Bestellung eines Pflanzschutzmittels (PSM) aus unserem Pflanzenschutzsortiment, das einen Sachkundenachweis erfordert, gehen Sie wie folgt vor:

  • Falls Sie noch nicht für das BayWa Portal registriert sind, eröffnen Sie Ihr persönliches Konto, indem Sie auf Anmelden klicken und sich registrieren (oben rechts in der Navigation).
  • Wenn Sie für ein Kundenkonto im BayWa Portal angemeldet sind, benötigen wir für die reibungslose Abwicklung Ihrer Bestellung folgende Unterlagen: - eine deutlich lesbare Kopie  von Vorder- und Rückseite Ihres Sachkundenachweises (Scheckkarte)- eine deutlich lesbare Kopie von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises* mit Vorder- und Rückseite. Hierbei müssen zur eindeutigen Identifikation Vor- und Zuname/n, die vollständige Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort deutlich erkennbar sein. Alle weiteren Angaben sowie das Foto dürfen unkenntlich gemacht werden. Gerne können Sie uns Kopien der Dokumente als Foto oder als eingescanntes Bild per E-Mail schicken. sachkundenachweis@baywa.de oder per Fax an die 089 / 92121131.*Den Personalausweis benötigen wir einmalig für den Abgleich Ihrer Daten. Diese werden anschließend selbstverständlich umgehend gelöscht.
  •  Zum Hinterlegen Ihrer Dokumente direkt im Kundenkonto: Sie laden die beiden Dokumente direkt im Mein Konto-Bereich unter „Belege“ über den Punkt „Sachkundenachweis“ in Ihrem Kundenkonto hoch.

Ihren Sachkundenachweis benötigen wir nur bei Ihrer ersten Bestellung von sachkundepflichtigen Pflanzenschutzmitteln. Für zukünftige Bestellungen ist er im BayWa Portal in Ihrem Kundenkonto hinterlegt. Bei Änderungen Ihrer sachkundigen Person teilen Sie uns dies bitte umgehend mit und übermitteln uns die neuen Dokumente.

Sachkundenachweis

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Pflanzenschutzmittel direkt bestellen – Wie?

✔ Einfach Sachkundenachweis und Personalausweis im Bereich "Mein Konto" hochladen.