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2 Genehmigungen nach §22 Pflanzenschutzgesetz

Genehmigungen gelten nur für die jeweiligen Mitglieder und in Baden-Württemberg

Bitte beachten:
Agil und Focus Ultra für die Gräserbekämpfung vor der Saat von Zuckerrüben gelten Genehmigungen nur für die Mitglieder des Verbandes baden-württembergische Zuckerrübenanbauer.

Vor der Saatanwendung von Fusilade Max vor Sommergerste, Hafer, Weizen gelten Genehmigungen nur für die Mitglieder der baden-württembergischen Bauernverbände.

Da in Wasser und Heilquellenschutzgebieten die Anwendung von Glyphosat auch bei Mulch-oder Direktsaat nicht mehr zulässig ist, hat der Landesbauernverband eine Genehmigung für Fusilade Max zur Anwendung vor Sommergetreide nach §22 PflSchG beantragt. Diese Genehmigung gilt für Mitglieder des LBV und des BLHV ab 02.03.2022, befristet bis 31.12.2024, ausschließlich für die in Baden-Württemberg liegenden Flächen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten und kann jederzeit widerrufen werden.

Zulässig ist deshalb ab sofort eine Anwendung vor der Saat von Sommergerste, Hafer, Weizen.
Es gelten folgende Bedingungen:

Anwendungszeitpunkt: vor der Saat der Hauptkultur (Sommergerste, Hafer, Weizen)Die Schadgräser (Ausfallgetreide und andere Ungräser wie Ackerfuchsschwanz, Flughafer, etc.)sollen nicht weiter als über das Stadium der Bestockung entwickelt sein. Maximal eine Anwendung mit 1,0 l/ha Fusilade Max in 200 – 400 l/ha Wasser. Wer nicht Mitglied in dem jeweiligen Verband ist, darf diese Anwendungsmöglichkeiten nicht nutzen und müsste im Bedarfsfall einen Einzelantrag bei der LTZ stellen.