Glyphosateinsatz

Eingeschränkten Glyphosateinsatz beachten!

Ein Glyphosateinsatz ist seit September 2021 aufgrund der geänderten Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung sehr stark eingeschränkt. Auf jeden Fall ist jeglicher Einsatz verboten in Wasserschutz-, Heilquellenschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten, Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten ,Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen. Möglich ist noch die Vorsaatbehandlung auf Mulch- und Direktsaatflächen.
Auf Pflugsaatflächen muss unterschieden werden:

  • Unkräuter nur auf Flächen mit Erosionsgefährdungsklasse CCWasser 1 und 2 und CCWind
  • Auf Flächen außerhalb Erosionsgefährdungsklasse CCWasser 1 und 2 und CCWind: nur zur Bekämpfung perennierender (ausdauernder) Unkräuter wie zum Beispiel Distel-, Winden-,Ampfer-Arten und Quecke auf Teilflächen. Knappe Warenversorgung und stark gestiegene Preise sind bei allen glyphosathaltigen Produkten zu beachten.