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Glyphosateinsatz im Frühjahr

Vor einer Anwendung glyphosathaltiger Mittel muss geprüft werden, ob dies nach der neuen Pflanzenschutzanwendungsverordnung in der jeweiligen Situation noch möglich ist.

Vor einer Anwendung glyphosathaltiger Mittel muss geprüft werden, ob dies nach der neuen Pflanzenschutzanwendungsverordnung in der jeweiligen Situation noch möglich ist. Näheres dazu siehe S. 13-14 in den Pflanzenbauempfehlungen „Praktischer Pflanzenbau Frühjahr 2023“.

Ist ein Glyphosateinsatz zum Abwelken von z.B. Altunkräutern, Ausfallgetreide- u. Raps bzw. nicht abgefrorenen Zwischenfruchtresten grundsätzlich möglich, so sollte nach der Ausbringung die Nachttemperatur nicht mehr unter -3°C fallen. Zudem sollte eine warme und wüchsige Witterungsphase eintreten damit die Unkräuter wieder „aktiv“ zu wachsen beginnen, und somit auch die Herbizidwirkung zufriedenstellend und rasch eintreten kann.


Vor allem vor Zuckerrüben, Kartoffeln, Leguminosen, Sonnenblumen und weiteren Frühjahrskulturen, bei denen die verfügbare Herbizidpalette in der Kultur eingeschränkt ist, ist ein Glyphosateinsatz vor der Aussaat ratsam um einen „reinen Tisch“ zu machen. Für Mais ist das verfügbare Herbizidsortiment am breitesten und hier können auch im Nachauflauf diverse Unkräuter/Ungräser mit Herbiziden in der Regel noch gut erfasst werden.


Die besten Wirkungsgrade werden mit einer 2%-igen Ausbringung erzielt, das heißt z.B. 3,0 l/ha Produkt in 150 l/ha bis max. 200 l/ha Wasser. Eine Bodenbearbeitung nach erfolgter Glyphosatapplikation kann bei kleinen Unkräutern frühestens 2-5 Tage nach der Ausbringung erfolgen. Müssen Wurzelunkräuter wie z.B. Ampfer oder Quecke bekämpft werden, so muss bis zu 10-14 Tage gewartet werden.