Stängelschädlinge und erste Rapsglanzkäfer

Ansteigende Temperaturen werden für Zuflug sorgen

Mit den warmen Temperaturen beginnt auch ein neuer Zuflug der Rapsschädlinge.
Kontrollieren Sie daher in ihren Gelbschalen ob erneuter Zuflug bzw. in den kühlen der erste Zuflug mit Stängelschädlingen auftritt.
In den warmen Regionen, in denen bereits Ende Februar/Anfang März eine erste Behandlung erfolgt ist, ist eine erneute Behandlung gegen Stängelschädlinge nur notwendig, wenn erneuter Zuflug mit Stängelschädlingen festgestellt wird.
Auf Flächen die bereits vor 4 Wochen Zuflug mit Stängelschädlingen hatten, aber keine Behandlung erfolgt ist, sollte jetzt zügig mit Trebon 30 EC behandelt werden.
Erst mit Erscheinen der Blütenknospen am Haupttrieb erlangen die Rapsglanzkäfer, von denen bis dahin keine Schadwirkung ausgegangen ist, eine Bekämpfungswürdigkeit. In den meisten Regionen ist dieses Stadium heute noch nicht erreicht, allerdings wird sich der Raps mit den ansteigenden Temperaturen schnell entwickeln. 
Ob der Bekämpfungsrichtwert für den Rapsglanzkäfer erreicht ist und ob wirtschaftlich bedeutende Schäden an den Ertragsanlagen entstehen, kann nur die Kontrolle der Knospen am Haupttrieb klären. Klopfen Sie dazu die Triebe in eine Schale/Hand aus. In einem gut entwickelten Raps gilt der Bekämpfungsrichtwert von zehn Rapsglanzkäfern pro Haupttrieb. In schwachen Beständen sollten Sie ab fünf Rapsglanzkäfern pro Haupttrieb den Bestand behandeln.
Seit dem 12. März darf man Mospilan und Danjiri zur Bekämpfung von Rapsglanzkäfern nicht mehr in die offene Blüte spritzen. Das zulässige Anwendungsfenster wurde vom BVL eingekürzt. Zulässig ist eine Behandlung ab Sichtbarwerden der Hauptknospe inmitten der obersten Blätter (von oben betrachtet) (BBCH 51) bis zum Erscheinen erster Blütenblätter, die allerdings noch geschlossen sind (BBCH 59).