Zwischenfruchtanbau

Planterra-Mischungen mit hoher Bestandesdichte

Der Anbau von Zwischenfrüchten hat flächenmäßig in den vergangenen Jahren, auch durch politischen Vorgaben gewollt, deutlich zugenommen. Viele Landwirte kommen ihren Greening-Verpflichtungen der Agrarreform über den Anbau von Zwischenfruchtmischungen nach. Wer darüber hinaus seinem Boden etwas Gutes tun möchte, sollte bei der Auswahl der Mischung und dem Aussaatverfahren bedachtsam vorgehen. Bei den angebotenen Mischungen sollte der Landwirte die Einzelkomponenten hinsichtlich Anbaueignung und Anbauverhalten kennen.

 

Der Saatzeitpunkt und das Säverfahren spielen eine entscheidende Rolle für eine erfolgreiche Etablierung einer Zwischenfruchtmischung. Ziel sollte es sein, 90 % Bodenbedeckung in 3 Wochen zu schaffen. Somit sollten ausgewählte frühsaatgeeignete Einzelkomponenten, wie z.B. Sonnenblumen, alle Kleearten, Ramtillkraut, Öllein, Leindotter, Phacelia usw. in hochwertigen Mischungen enthalten sein. Schnell zur Blüte und zum Aussamen neigende Arten wie Buchweizen, Ackersenf, Ölrettich oder auch Ackerkresse haben in wertvollen Mischungen für eine frühe Aussaat nichts verloren. Frühe Saatzeiten sprechen eindeutig für eine kombinierte Drillsaat nach vorangegangener Pflugfurche und Stoppelbearbeitung.

 

Das Streuen einer hochwertigen Mischung auf ein einmalig bearbeitetes Stoppelfeld macht bei einem frühen Saattermin keinen Sinn. Das Ausfallgetreide verhindert die Etablierung einer jeden noch so auserlesenen Mischung. Ackerbaulich betrachtet findet in solchen mit Ausfallgetreide durchsetzten Beständen keine Bodenverbesserung statt, sondern im Gegenteil sie wirken hinsichtlich Krankheits- und Virusübertragung sogar kontraproduktiv (siehe letztes Pflanzenbau aktuell zur Drahtwurmproblematik). Lediglich politische Vorgaben wären erfüllt. Ziel einer ackerbaulich sinnvollen Zwischenfruchtansaat mittels Drillsaat nach Pflugfurche muss ein von Unkraut und Ausfallgetreide freien Zwischenfruchtbestand zu etablieren.

 

Auch im Hinblick auf die äußerst kritische Diskussion um den Glyphosateinsatz gewinnt eine möglichst unkrautfreier Zwischenfruchtbestand nach dem Winter noch mehr an Bedeutung. Ein solcher Bestand ist ackerbaulich zusätzlich in der Lage, Humus zu mehren, das Bodenleben anzuregen, Bodengesundheit zu erhalten und damit die Bodenfruchtbarkeit zu steigern. Dieser im Frühjahr abgestorbene Bestand sollte eine Mulchsaat nach ein bis zwei vorausgegangenen Bodenbearbeitungsgängen zulassen. Das Ausstreuen einer Zwischenfruchtmischung mittels Schneckenkornstreuer macht nur in Spätsaaten und mit den dafür geeigneten Zwischenfruchtarten wie Ackerkresse, Ackersenf und beispielsweise Ölrettich Sinn. Dieser Bestand kann dann nach den gesetzlichen Anforderungen bei Faktverpflichtungen ab Ende November oder bei Greeningverpflichtungen ab 15. Januar des Folgejahres gepflügt werden.

 

Generell gilt natürlich, je höher die Aussaatstärke in Form von Körnern/Flächeneinheit ist, desto stärker ist die Unkrautunterdrückung einzuordnen. Eine Angabe zur Ausstärke ist nur sehr schwer möglich, da die einzelnen Arten spezifisch unterschiedliche Bestandesdichten vorweisen. Frühsaattaugliche Mischungen beispielsweise aus Alexandrinerklee, Perserklee, Phacelia, Ramtillkraut, Sonnenblume sollten durchaus Aussaatstärken von 400 – 600 Körnern/m2 aufweisen. Sind beispielsweise nur Feinsämereien mit Tausendkornmassen zwischen 2 g und 3 g in der Mischung enthalten, entspricht dies bei einem 75 %igen Feldaufgang Aussaatmengen zwischen 10 und 18 kg/ha. Die Aussaatmengenempfehlungen der Hersteller sind zu beachten, da durch Arten mit hohen Tausendkornmassen (z.B. Sonnenblumen, Sandhafer, Saatwicken, Buchweizen usw.) die Aussaatstärke schnell auf 20 – 30 kg/ha ansteigen kann.

 

Eine Zwischenfrucht benötigt für einen ordentlichen Bestand in der Regel eine Düngung. Lediglich reine Leguminosenbestände oder -mischungen, wie z.B. Alexandrinerklee oder ein Erbsen-Wicken-Gemenge sind davon ausgenommen. Werden Zwischenfrüchte im Rahmen des Greenings angebaut, dürfen sie mit maximal 60 kg Gesamt-N bzw. 30 kg/ha NH4-Stickstoff organisch gedüngt werden, wenn ein N-Bedarf vorliegt und wenn der Samenanteil der Leguminosen 60 % nicht überschreitet. Die Saat sollte bis spätestens 15.09. erfolgen und die Standzeit sollte mindestens 6 Wochen betragen.

 

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Planterra-Zwischenfruchtmischungen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Alle Mischungen liegen im Samenanteil unter 60 % Leguminosenanteil und haben daher bei rechtzeitiger Aussaat auch als ÖVF einen Düngebedarf.

 

Die Planterra ZWH 4024 wird dieses Jahr nicht mehr angeboten. Diese Mischung kann bei etwas früheren Aussaatterminen gleichwertig durch die ZWH 4028 (Vitalis N Safe) ersetzt werden. Die ZWH 4026 Vitalis Aqua Safe ist dieses Jahr im Abverkauf (nur noch Restmengen verfügbar) und wird nächstes Jahr durch eine neue leguminosenfreie Mischung ersetzt!