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Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die Ermöglichung einer elektronischen Vertragsabwicklung („Nutzungsbedingungen“)

1.    Geltung


(1)    Diese Nutzungsbedingungen zur elektronischen Vertragsabwicklung (im Einzelnen unter § 3 beschriebenen kostenlosen “Kunden-Leistungen”) gelten für Angebote und Leistungen im Rahmen von zwischen dem Kunden und der BayWa AG, Arabellastraße 4, D-81925 München (“BayWa AG”), abgeschlossenen Kauf-/Werk-/Dienst-/privatrechtlichen Verträgen ergänzend zu den gesondert vereinbarten Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der BayWa AG. 
(2)    Die Nutzungsbedingungen werden damit Bestandteil aller Verträge über Kunden-Leistungen, die BayWa AG mit natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (“Kunden”) schließt. 
(3)    Änderungen der Nutzungsbedingungen kann BayWa AG dem Kunden mit einfachem Brief, per E-Mail, De-Mail oder per Fax mitteilen. Soweit daraufhin kein entsprechender Widerspruch bei BayWa AG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung eingeht, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird BayWa AG besonders hinweisen.
(4)    Auf diese Nutzungsbedingungen bzw. die Leistungen der BayWa AG an den Kunden finden die §§ 327 ff. BGB keine Anwendung, da es sich hierbei nicht um entgeltliche Leistungen an den Kunden handelt und die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschließlich von der BayWa AG dafür verarbeitet werden, um ihre Leistungspflicht oder an sie gestellte rechtliche Anforderungen zu erfüllen, und BayWa AG diese personenbezogenen Daten des Kunden zu keinem anderen Zweck verarbeitet, gem. §§ 327 III i.V.m. 312 Abs. 1a Satz 2 BGB handelt.  

2.    Weitere Begriffe


(1)    Hostingdienst: Die logisch separierte Speicherplatzpartition in der von BayWa AG verwendeten Cloud („BayWa AG-Cloud“) zur Speicherung der Kunden-Daten.
(2)    Kunden-Daten: Alle Daten, die vom Kunden in die BayWa AG-Cloud zur Erfüllung und Abwicklung des gesondert vereinbarten Kauf-/Werk-/Dienst-/privatrechtlichen Vertrages übermittelt werden.
(3)    BayWa AG-Cloud: Der an das öffentliche Internet angebundene, von BayWa AG und/oder Dritten betriebene dezentrale Serververbund.
(4)    (BayWa AG-) Kunde: Jede Person, die mit BayWa AG einen Kauf-/Werk-/Dienst-/privatrechtlichen -Vertrag sowie über die Nutzung von Leistungen d BayWa AG- unter Berücksichtigung dieser Nutzungsbedingungen abgeschlossen hat.
(5)    BayWa AG-Software: Sämtliche Computerprogramme, Datenbanken, Datenbestände (exklusive Kunden-Daten) und sonstige Software, die BayWa AG dem Kunden zur Nutzung der Kunden-Leistungen bzw. Abwicklung des gesonderten Kauf-/Werk-/Dienst-/privatrechtlichen Vertrages bereitstellt.
(6)    Signaturdienst: Der von BayWa AG angebotene webbasierte Dienst zur Erstellung, Bearbeitung, Signatur und Versand elektronischer Dokumente.
(7)    Transaktion: Austausch, Änderung und/oder Signatur eines elektronischen Dokuments, das dem Kunden von BayWa AG über den Signaturdienst bereitgestellt wird.
(8)    Zugangsdaten: Die dem Kunden zur Gestattung des Zugangs zu Kunden- Leistungen (insbesondere für Kunden von BayWa AG bereitgestellte elektronische Dokumente) bereitgestellten Daten (z.B. Hyperlinks, Passwörter).

3.    Kunden-Leistungen


(1)    BayWa AG stellt Kunden ohne jegliche Gegenleistung eine Reihe von Leistungen und Diensten zur Abwicklung des gesonderten Kauf-/Werk-/Dienst-/privatrechtlichen Vertrages zur Verfügung. Darunter fallen das Zusenden eines Hyperlinks zu einem Formular bzw. Dokument per E-Mail, die Möglichkeit ein Formular bzw. Dokument auszufüllen und elektronisch zu signieren und weitere damit verbundene Dienste.
(2)    Der Kunden erwirbt weder durch Bereitstellung noch Nutzung irgendein Recht oder einen Anspruch, die Bereitstellung der Kunden-Leistungen durch BayWa AG zu fordern. Ebenso wenig ist BayWa zur Erbringung der Kunden-Leistungen in irgendeiner Weise gegenüber dem Kunden verpflichtet.
(3)    Die Aktivierung der Bereitstellung der BayWa AG-Leistungen kommt zustande, indem der Kunden die Geltung der über https://docs.baywa.de/ bereitgestellten und verlinkten Nutzungsbedingungen durch Klicken auf die Bestätigungs- und Übermittlungsfelder akzeptiert.
(4)    Die Kunden-Leistungen werden bereitgestellt, sobald BayWa AG dem Kunden die Zugangsdaten mitgeteilt hat (in der Regel handelt es sich hierbei um einen geheimen Hyperlink mit einem sicheren Zugangstoken).
(5)    Der Kunden informiert sich über die wesentlichen Eigenschaften der Kunden-Leistungen; bei Fragen oder Zweifeln lässt sich der Kunden fachkundig beraten. Diese und sonstige Beratungsleistungen werden von BayWa AG nicht erbracht.
(6)    Die Nutzung der Kunden-Leistungen ist nur nach Angabe bestimmter personenbezogener Daten (z.B. Name und E-Mail Adresse) möglich; weitere Informationen hierzu finden Sie in den BayWa AG-Datenschutzinformationen für Kunden.

4.    Nutzung der BayWa AG - Software


(1)    BayWa AG räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, örtlich auf die Bundesrepublik Deutschland begrenztes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares und jederzeit widerrufliches Recht ein, die BayWa AG-Software nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen dieses § 8 zu nutzen, jeweils ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des jeweiligen gesondert vereinbarten Kauf-/Werk-/Dienst-/privatrechtlichen Vertrages mit der BayWa AG; Dies umfasst auch die damit zusammenhängende Abgabe von einseitigen Willenserklärung z.B. Abnahmeerklärung des Kunden gegenüber der BayWa AG.
(2)    Das Nutzungsrecht an der BayWa AG-Software entsteht (aufschiebend bedingt), sobald BayWa AG dem Kunden die Zugangsdaten mitgeteilt hat (auflösend bedingt); es endet mit Zugang einer entsprechenden Widerrufserklärung beim Kunden, spätestens aber mit Beendigung der Bereitstellung der
Kunden-Leistungen durch BayWa AG.
(3)    Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch Laden und Ablaufen lassen der BayWa AG-Software in den bzw. im Arbeitsspeicher des Endgeräts des Kunden.
(4)    Dem Kunden ist untersagt, die BayWa AG-Software (i) unberechtigten Dritten zur Nutzung zu überlassen (z.B. Vermieten oder Verleihen der Zugangsdaten), (ii) öffentlich wiederzugeben oder (iii) öffentlich zugänglich zu machen.
(5)    Die Dekompilierung der BayWa AG-Software ist dem Kunden untersagt, soweit diese nicht nach Maßgabe des § 69e Abs. 1 UrhG (zur Herstellung ihrer Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen des Kunden) zulässig ist.

5.    Nutzung des Hostingdienstes


(1)    Der Kunden verpflichtet sich, (i) keine Daten in die BayWa AG-Cloud zu übermitteln, deren Veröffentlichung, Nutzung oder sonstige Verarbeitung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt und (ii) alle Daten, die der Kunden in die BayWa AG-Cloud übermitteln will, jeweils vor ihrer Übermittlung unter Einsatz eines dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Virenschutzprogramms auf schädliche Komponenten zu prüfen und befallene bzw. beschädigte Daten nicht in die BayWa AG-Cloud zu übermitteln.
(2)    Soweit die Kunden-Daten urheberrechtlich und/oder urheberrechtsverwandt geschützte Werke darstellen oder Kopien solcher Werke beinhalten, erteilt der Kunden hiermit seine Zustimmung und garantiert, soweit entsprechende Verwertungsrechte Dritten zustehen, deren Zustimmung jeweils zu jeglicher Verwertung dieser Daten, die zur Erbringung der Kunden-Leistungen erforderlich ist.
(3)    Der Kunden ist nicht berechtigt, den ihm im Rahmen des Hostingdienstes bereitgestellten Speicherplatz Dritten zur Nutzung zu überlassen (z.B. Vermieten oder Verleihen der Zugangsdaten).
(4)    BayWa AG ist zur jederzeitigen Sperre oder Löschung berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass von BayWa AG gespeicherte Kunden-Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte BayWa AG von der Rechtswidrigkeit in Kenntnis setzen. BayWa AG hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

6.    Gewährleistung & Haftung


(1)    Die vereinbarte Beschaffenheit der Kunden-Leistungen ergibt sich ausschließlich aus diesen Nutzungsbedingungen. BayWa AG gibt keinerlei Garantien oder Zusicherungen über die Eignung der Kunden-Leistungen für eine bestimmte vom Kunden beabsichtigte Verwendung.
(2)    Bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Kunden-Leistungen hat BayWa AG nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, sofern sich aus § 8 Abs. 3 nichts Abweichendes ergibt.
(3)    Soweit dem Kunden ein Mangel der Kunden-Leistungen bei Vertragsschluss bekannt war, sind Gewährleistungsansprüche wegen dieses Mangels ausgeschlossen. Im Falle eines dem Kunden bei Vertragsschluss unbekannten Mangels haftet BayWa AG nicht für Schäden die dem Kunden infolge dieses Mangels entstehen; dies gilt nicht, soweit BayWa AG diesen Mangel arglistig verschwiegen hat.
(4)    Für Beschädigung oder Verlust von Kunden-Daten einschließlich etwaiger Folgeschäden haftet BayWa AG nicht, soweit (i) diese auf dem Unterlassen des Kunden beruhen, regelmäßig Sicherungskopien dieser Daten zu erstellen und
(ii) die Wiederherstellung der beschädigten oder verlorenen Daten aus ordnungsgemäßen Sicherungskopien mit vertretbarem Aufwand möglich gewesen wäre.
(5)    § 8 (2), (3) und (4) gelten für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von BayWa AG entsprechend.

7.    Beendigung


(1)    Unbeschadet der gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsrechte von BayWa AG endet die Bereitstellung der Kunden-Leistungen, sobald der jeweils zugrunde liegende Kauf-/Werk-/Dienst-/privatrechtliche Vertrag erfüllt oder beendet wird.
(2)    Mit Ende der Bereitstellung stellt BayWa AG die Kunden-Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Download in einem dauerhaft lesbaren und ausdruckbaren Dateiformat zur Verfügung.
(3)    Sofern dem Kunden im Zusammenhang mit den Kunden-Leistungen Dokumentationen, Materialien oder sonstige Unterlagen durch BayWa AG überlassen wurden, ist der Kunden bei Ende der Bereitstellung verpflichtet, diese Unterlagen zu löschen bzw. zu vernichten.

8.    IT- & Datensicherheit


(1)    BayWa AG führt Datensicherungen ausschließlich im eigenen betrieblichen Interesse durch. Es obliegt dem Kunden, die Kunden-Daten bedarfsgerecht gegen Verlust oder Beschädigung zu sichern. BayWa AG weist darauf hin, dass Ausfälle und Störungen der zur Erbringung von Kunden-Leistungen eingesetzten Technologie selbst bei Anwendung aller erforderlichen Sorgfalt
auftreten und zum Verlust und/oder Beschädigung von Kunden-Daten führen können.
(2)    Der Kunden verpflichtet sich, technische und organisatorische Maßnahmen um die angemessene Vertraulichkeit der in seinem Besitz befindlichen Zugangsdaten, insbesondere deren Geheimhaltung gegenüber unautorisierten Personen, zu gewährleisten.

9.    Datenschutz


(1)    BayWa AG verarbeitet Kunden-Daten und sonstige vom Kunden übermittelte personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Einsatz eines Auftragsverarbeiters.
(2)    Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zur Nachverfolgung von Ereignisdaten (Öffnen, Ausfüllen und Signieren) ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO. Rechtsgrundlage für die Signatur des elektronischen Dokuments ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO (Abschluss, Durchführung und Abwicklung eines Rechtsgeschäfts mit Ihnen). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter www.baywa.de/datenschutz.  

10.    Sonstiges


(1)    Soweit diese Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich Abweichendes regeln, sind Anfragen, Anzeigen, Mitteilungen und sonstige gegenüber BayWa AG abzugebende Mitteilungen jeweils per E-Mail an bst.it-systeme@baywa.de zu richten. BayWa AG bleibt berechtigt, diesen Kontakt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden jederzeit zu ändern; die Änderung wird sieben (7) Kalendertage nach Zugang der Erklärung beim Kunden wirksam.
(2)    Die Beziehungen zwischen BayWa AG und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3)    Leistungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen BayWa AG und dem Kunden ist der Sitz von BayWa AG München (Deutschland).
(4)    Falls der Kunden Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen BayWa AG und dem Kunden nach Wahl von BayWa AG München (Deutschland) oder der Sitz des Kunden. Für Klagen des Kunden gegen BayWa AG ist München (Deutschland) ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(5)    Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die BayWa AG-Software (einschließlich etwaiger Aktualisierungen) Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bzw. Nutzungsbeschränkungen im Ausland bestehen. Der Kunden wird die jeweils 
anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften (v.a. der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union) einhalten. Die Bereitstellung der Kunden-Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass dem Vorschriften des Export- und Importrechts sowie sonstiger anwendbarer Gesetze nicht entgegenstehen.
(6)    Diese Nutzungsbedingungen geben neben dem gesondert zwischen BayWa AG und dem Kunden vereinbarten Kauf-/Werk-/Dienst-/privatrechtlichen Vertrag  alle Abreden zwischen Kunden und BayWa AG zu den Kunden-Leistungen in Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von BayWa AG sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden werden durch die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(7)    Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Soweit Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung treffen, genügt zur Wahrung der Schriftform die telekommunikative Übermittlung per Telefax oder E-Mail, falls dabei jeweils eine Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
(8)    Soweit diese Nutzungsbedingungen zwischen BayWa AG und dem Kunden Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche beide Parteien nach dem Zweck und den wirtschaftlichen Zielsetzungen ihrer Vereinbarungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.