Agrarinvestitions- förderungsprogramm (AFP)
Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) | BayWa AG
Das Bundesland Baden-Württemberg unterstützt Sie, wenn Sie demnächst Investitionen tätigen. Diese müssen jedoch dazu dienen, dass Sie weiterhin wettbewerbsfähig bleiben.
Die Investitionen sollen dazu beitragen eine besonders umweltschonende, tiergerechte und witterungsbedingen Risiken vorzubeugende Landwirtschaft zu fördern. Sie müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Dazu zählt unter anderem, dass die Gelder in langlebige Wirtschaftsgüter oder in entsprechende Erschließungsmaßnahmen fließen müssen. Die Anträge sind nach den jeweils geltenden, vom MEPL III-Begleitausschuss beschlossenen, Auswahlkriterien zu wählen. Mit dem Bauvorhaben darf nicht vor Bewilligung begonnen werden.
Ob Stallbau oder Technik, wir als BayWa unterstützen Sie gerne.
Das Förderprogramm auf einen Blick:
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1. Wer wird gefördert?
• Landwirtschaftliche Unternehmen
• Junglandwirte
• Existenzgründer (entsprechend der geltenden Auflagen) -
2. Was wird gefördert?
• Errichtung oder Modernisierung von immobilem Vermögen (z.B. Ställe mit höherem Platzangebot, Gewächshäuser, klimatisierte Lagerräume für Obst- und Gemüse)
• Kauf von Anlagen der Innenwirtschaft inklusive der nötigen Software
• Kauf von neuen Maschinen und Geräten für die Außenwirtschaft, insbesondere für die Düngung und den Pflanzenschutz, zur Reduktion der Emission und weiterer Umweltbelastungen
• Investitionen in bauliche Anlagen für die Tierhaltung (nach besonderen Kriterien, im Sinne einer tierartgerechten Haltung)
• Anlage von Dauerkulturen im Obstbau und Installation von Hagelschutznetzen (sofern keine anderweitigen Förderungen erfolgen)
• Investitionen in die Frostschutzberegnung bei Sonderkulturen
• Allgemeine Aufwendungen für Dienstleistungen, wie beispielsweise für Beratung und Betreuung im Rahmen der baulichen Investitionen -
3. Wie viel wird gefördert?
• Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt
•Bis zu 20 % Zuschuss als Basisförderung
•Bis zu 30 % Zuschuss für Vorhaben zur besonders tiergerechten Rinderhaltung
• Bis zu 40% Zuschuss für Vorhaben zur besonders artgerechten Haltung anderer Tierarten (z.B. Geflügel und Schwein) nach entsprechenden Kriterien
• Bis zu 10 % der Bemessungsgrundlage , zusätzlich für Junglandwirte, jedoch maximal 20.000 Euro
• Bis 40 % Zuschuss für spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK-Maßnahmen), jeweils nach speziellen Kriterien z.B. zur Abluftreinigung, Pflanzenschutzgeräte Reinigung, Lagerstätten für flüssigen Wirtschaftsdünger oder Festmist, Investitionen in die Kot-Harn-Trennung, emissionsarme Stallböden, Systeme zur nährstoffreduzierten Phasenfütterung
• Bis zu 35 % Zuschuss für Milchkuh-Laufställe, in Verbindung mit den spezifischen Anforderungen für Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz zur Emissionsminderung
• Bis zu 40% für Stallbauinvestitionen in Laufställe für Rinder, z.B. zur Umstellung von der Anbindehaltung auf Laufstallhaltung, nach speziellen Kriterien