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Aktionszeitraum

  • Nur gültig für Bestellungen im Aktionszeitraum (15.1.2026 – 31.3.2026)

  • Woher weiß ich, welche Artikel in der Aktion enthalten sind? Die Aktion gilt nicht auf das komplette BayWa Portal Sortiment. Sie erkennen die Artikel im gesamten Shop an der orangenen Kennzeichnung  mit "Frühbezug" oder unter den Produktdetails an dem Hinweis "Aktion: Frühbezugsartikel". Von der Aktion ausgenommen sind bereits reduzierte Artikel.

  • An welcher Stelle wird der Rabatt abgezogen? Der Rabatt wird im Warenkorb bei Eingabe des Gutscheincodes "FB26" für berechtigte Artikel berücksichtigt.

  • Nur auf gekennzeichnete Artikel.

  • Der Gutschein gilt nur im BayWa Portal für die Landwirtschaft.

  • Er ist nicht mit anderen Sonder- und Rabattaktionen kombinierbar.

  • Mitarbeiter und Angehörige der BayWa AG und aller Tochtergesellschaften / Beteiligungen sind von der Teilnahme an dieser Gutscheinaktion ausgeschlossen.

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FAKT

Mithilfe des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, kurz FAKT, unterstützt Sie das Bundesland Baden-Württemberg. Maßnahmen wie das Anlegen von Grünlandstandorten oder das Betreiben eines ökologischen Landbaus zählen hier dazu.

Ebenfalls gliedern sich verschiedene Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz in die Förderung ein sowie verschiedene Formen zur artgerechten Tierhaltung.
Grundsätzlich gilt diese Förderung dem Erhalt und der Pflege der Kulturlandschaft, dem Klimaschutz sowie den Ressourcen Wasser, Boden und Luft. Des Weiteren soll die Biodiversität aufrechterhalten und weiter geschützt werden.

Ob beim Stallbau oder Pflanzenbau – wir unterstützen Sie gern.

Das Förderprogramm auf einen Blick:

  • 1. Wer wird gefördert?

    • Landwirtschaftliche Unternehmen

  • 2. Was wird gefördert?

    • Nachhaltiges Betriebsmanagement (bspw. Fruchtartendiversifizierung oder ein Silageverzicht)
    • Die Pflege der Kulturlandschaft
    • Die Sicherung umweltschonender, besonders gefährdeter Nutzungen (bspw. die Erhaltung von Streuobstbeständen) und Tierrassen
    • Nachhaltige Pflanzenproduktion und Verwendung von biologischen Maßnahmen
    • Maßnahmen zum Schutz von Gewässer und vor Erosion
    • Artgerechte Tierhaltung

  • 3. Wie viel wird gefördert?

    •    Die Auszahlung erfolgt jährlich. Dabei liegt der Mindestauszahlungsbetrag bei 250 € je Antrag. Ab 100 ha erfolgt eine Reduzierung der Fördergelder.
    •    Allgemein gelten auch Förderobergrenzen. Im Bereich Öko-Kontrollnachweis liegt dieser bei 600 €, bei einer Brachebegrünung durch Blühmischungen werden maximal 4.970 € gefördert, die freiwillige Hofbilanz erstreckt sich auf 180 € und bei Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen ist eine maximale Förderung von 1.080 € vorgesehen.