FAKT II Baden-Württemberg (BW)

Alle Maßnahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

Stand Juli 2024*

Geschützte Lebensräume im Grünland, gefährdete Tierrassen, ökologischer Landbau, Gewässer- und Erosionsschutz – Die Maßnahmen von FAKT II gehören zur großen Strategie der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 bis 2027.

Sie umfassen ein breites Angebot und zahlreiche Möglichkeiten für Förderungen, stellen die Landwirtschaft jedoch auch vor Herausforderungen in Sachen umweltschonende Pflanzenerzeugung oder tiergerechte Haltungsverfahren. Bei uns erhalten Sie alle relevanten Informationen rund um das Thema FAKT II – einfach und verständlich erklärt.

Unsere Inhalte rund um FAKT II

Um was geht es bei FAKT II, in welchem Bundesland gelten die Maßnahmen und welche Förderungen für Landwirte gibt es? Wie stellt man einen Förderantrag und was ist aus dem bisherigen FAKT Vorantrag geworden? Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen und verraten Ihnen alles Wichtige rund um das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl.

BayWa-Services für Ihre FAKT-II-Maßnahmen

Sie möchten die Förderungen von FAKT II beantragen? Aber Sie haben Fragen? Kein Problem! Wir bieten eine individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung, aber auch umfassende Services und geeignete Produkte, damit Sie alle Vorgaben und Anforderungen kinderleicht erfüllen können. Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail oder Kontaktformular. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen gern bei allen Themen rund um die GAP-Reform zur Seite und unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der FAKT II-Maßnahmen.

Blühmisschungen

FAKT II in Baden-Württemberg BW – Darum geht‘s

Fakt II steht für Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl und ist ausschließlich in Baden-Württemberg (BW) anwendbar. FAKT II gehört zur zweiten Säule des GAP-Strategieplans und damit zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), die zusätzliche Ausgleichssätze für freiwillige Maßnahmen auf regionaler Ebene bieten. Im Zentrum von FAKT ll stehen der Schutz und Erhalt von Klima, Biodiversität und der Ressourcen Wasser, Boden und Luft sowie die Förderung artgerechter Tierhaltung. Für jede Maßnahme erhalten Sie eine bestimmte Prämie je Hektar, Tier oder Baum.

FAKT II folgt auf das Vorgänger-Programm FAKT I und gilt für die GAP-Förderperiode von 2023 bis 2027. Dabei wurden bestehende Maßnahmen angepasst und ausgebaut (zum Beispiel für Grünlandstandorte) sowie neue Maßnahmen (insbesondere im Bereich Tierwohl) ergänzt. Wieder andere – wie der ökologische Landbau – bleiben wie bekannt bestehen, werden jedoch stärker gefördert.

Die Maßnahmen müssen – mit einigen Ausnahmen im Bereich Tierhaltung – für einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren durchgeführt werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt jährlich. Viele der FAKT II-Maßnahmen können nach dem Baukastenprinzip untereinander und teilweise mit den Ökoregelungen (Eco-Schemes) der GAP kombiniert werden.

Förderantrag für FAKT II stellen

FAKT II beinhaltet nicht nur zahlreiche neue Maßnahmen. Auch das Antragsverfahren sowie der Zeitraum für die Beantragung haben sich im Vergleich zum Vorgängerprogramm FAKT I geändert. Der bisherige FAKT-Vorantrag wurde durch den neuen FAKT II-Förderantrag ersetzt.

Die Beantragung erfolgt für Landwirte online über das Antragsprogramm FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) in zwei Schritten:

1. Von Dezember bis zum 15. Februar wird der Förderantrag gestellt. Hierbei kann eine neue Verpflichtung, eine Erweiterung, eine Verlängerung sowie ein Umstieg beantragt werden.

2. Im Frühjahr des Antragsjahres wird der Auszahlungsantrag im Rahmen des Gemeinsamen Antrags gestellt.

Beide Anträge werden getrennt voneinander bewilligt, allerdings ist die Beantragung der Förderung eine der Grundvoraussetzungen für die Beantragung der Auszahlung. Des Weiteren muss die Fläche oder die Betriebsstätte im Land Baden-Württemberg (BW) liegen. Im gesamten Betrieb darf während des Förderzeitraums kein kommunaler Klärschlamm ausgebracht werden.

Landwirt auf Weide

FAKT II Maßnahmen im Überblick

Das Förderprogramm FAKT 2 für Baden-Württemberg (BW) besteht aus über 40 Maßnahmen, zählt man die Teilmaßnahmen für verschiedene Tierrassen mit, sind es sogar über 70. Aus diesen können Sie nach dem Baukastenprinzip die Maßnahmen heraussuchen und größtenteils miteinander (und mit den Öko-Regelungen) kombinieren, die für Ihren Betrieb geeignet sind. Bei Kombinationen kann es jedoch in manchen Fällen zu einer Absenkung von Fördersätzen kommen. Wir verschaffen Ihnen einen ersten Überblick über die aktuellen FAKT-Maßnahmen sowie über die jeweiligen Förderungen und Prämien.

A Umweltbewusstes Betriebsmanagement

A2 Silageverzicht im gesamten Betrieb (Heumilch)

80 €/ha

B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume im Grünland

B1.2 Extensive Bewirtschaftung bestimmter Grünlandflächen ohne Stickstoffdüngung in Betrieben ab 0,3 RGV/ha GL

150 €/ha

B3.2 Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mind. 6 Kennarten

260 €/ha

B4 Extensive Nutzung von § 30 BNatSchG/§ 33 NatSchG Biotopen

300 €/ha

B5 Extensive Nutzung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen

300 €/ha

B6 Messerbalkenschnitt in Kombination mit allen FAKT II GL-Flächen

50 €/ha

B7 Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel auf Grünland

80 €/ha

C Sicherung besonders landschaftspflegender gefährdeter Nutzungen und Tierrassen

C1 Bewirtschaftung von Streuobstflächen

5 €/Baum

C3 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen

 

Vorderwälder Rind – Milchkühe

120 €/Tier

Vorderwälder Rind – Mutterkühe

90 €/Tier

Vorderwälder Rind – Zuchtbullen

200 €/Tier

Hinterwälder Rind – Milchkühe

400 €/Tier

Hinterwälder Rind – Mutterkuh

140 €/Tier

Hinterwälder Rind – Zuchtbullen

360 €/Tier

Limpurger Rind – Milchkühe

400 €/Tier

Limpurger Rind – Mutterkühe

140 €/Tier

Limpurger Rind – Zuchtbullen

360 €/Tier

Braunvieh alter Zuchtrichtung – Milchkühe

400 €/Tier

Braunvieh alter Zuchtrichtung – Mutterkühe

140 €/Tier

Braunvieh alter Zuchtrichtung – Zuchtbullen

360 €/Tier

Altwürttemberger Pferd – Stuten

120 €/Tier

Altwürttemberger Pferd – Hengste

250 €/Tier

Schwarzwälder Fuchs – Stuten

120 €/Tier

Schwarzwälder Fuchs – Hengste

250 €/Tier

Schwäbisch Hällisches Schwein – Muttersau

160 €/Tier

Schwäbisch Hällisches Schwein – Zuchteber

180 €/Tier

Deutsches Edelschwein – Muttersau

100 €/Tier

Deutsches Edelschwein – Zuchteber

180 €/Tier

Deutsche Landrasse – Muttersau

100 €/Tier

Deutsche Landrasse – Zuchteber

180 €/Tier

D Ökologischer Landbau

D2 Ökolandbau – Einführung – Acker und Grünland

430 €/ha

D2 Ökolandbau – Einführung – Gartenbau

950 €/ha

D2 Ökolandbau – Einführung – Dauerkulturen

1.450 €/ha

D2 Ökolandbau – Beibehaltung – Acker und Grünland

240 €/ha

D2 Ökolandbau – Beibehaltung – Gartenbau

680 €/ha

D2 Ökolandbau – Beibehaltung – Dauerkulturen

1.000 €/ha

D2 Ökolandbau – Ausgleich Transaktionskosten

40 €/ha

(max. 600 €/Betrieb)

E Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen

E1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau

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100 €/ha

E3 Herbizidverzicht im Ackerbau

80 €/ha

E4 Ausbringung von Trichogramma bei Mais

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60 €/ha

E5 Nützlingseinsatz im Gewächshaus oder Folientunnel

2.700 €/ha

E6 Pheromoneinsatz im Obstbau

100 €/ha

E7 Anlage von Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild)

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650 €/ha

E8 Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen

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730 €/ha

E9 Anbau von Mais mit Gemengepartnern (Stangenbohnen)

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130 €/ha

E10 Mehrjähriger leguminosenbetonter Ackerfutterbau

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100 €/ha

E11 Herbizidfreie Bewirtschaftungssysteme in Dauerkulturen

300 €/ha

E12 Fungizidverzicht im Winterweizen-, -dinkel, -triticaleanbau bis zum Ährenschieben (EC 49)

50 €/ha

E13.1 Erweiterter Drillreihenabstand in Getreide (Lichtäcker)

150 €/ha

E13.2 Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender Untersaat in Getreide

230 €/ha

E14 Extensive Biomassepflanzen: Mehrjährige artenreiche Wildpflanzenmischungen

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500 €/ha

E15 Extensive Biomassepflanzen: Streifenanbau aus mehrjährigen Biomassepflanzen und Wildpflanzenmischungen

260 €/ha

F Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz

F3 Precision Farming (teilflächenspezifische N-Düngung)

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50 €/ha

F4 Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till-Verfahren

100 €/ha

G Besonders tiergerechte Haltungsverfahren

G1 Sommerweideprämie

50 €/Großvieheinheit (GV)

G2.1 Tiergerechte Mastschweinehaltung – Einstiegsstufe

14 €/Tier

G2.2 Tiergerechte Mastschweinehaltung – Premiumstufe

23 €/Tier

G3.1 Tiergerechte Haltung von Masthühnern – Einstiegsstufe

25 €/100 Tiere

G3.2 Tiergerechte Haltung von Masthühnern – Premiumstufe

65 €/100 Tiere

G3.3 Tiergerechte Haltung von Masthühnern – Premiumstufe Variante Bruderhahn

130 €/100 Tiere

G4.1 Tiergerechte Junghühneraufzucht von Zweinutzungshuhnrassen

130 €/100 Tiere

G4.2 Tiergerechte Haltung von Legehennen von Zweinutzungshuhnrassen

8 €/Tier

G5 Tiergerechte Ferkelerzeugung – Premiumstufe (Abferkelung)

110 €/Zuchtsau

G5 Tiergerechte Ferkelerzeugung – Premiumstufe (Deckzentrum)

45 €/Zuchtsau

G5 Tiergerechte Ferkelerzeugung – Premiumstufe (Wartestall)

125 €/Zuchtsau

G6 Tiergerechte Ferkelaufzucht – Premiumstufe

8 €/Tier

NEU! G7 Tiergerechte Haltung von Kälbern

35 €/Tier

AB 2025! G8.1 Tiergerechte Haltung von Mastrindern – Einstiegsstufe

150 €/Tier

AB 2025! G8.2 Tiergerechte Haltung von Mastrindern – Premiumstufe

250 €/Tier

Blühstreifen

8 BayWa-Experten-Tipps – FAKT II Saatgutlösungen & Dienstleistungen

Unsere Fachberaterinnen und Fachberater sind Profis in Sachen FAKT II. Ob geeignetes Saatgut, die Ausbringung von Trichogramma Schlupfwespen oder Precision Farming – wir von der BayWa haben erstklassige Lösungen parat, um Sie bei der Umsetzung der FAKT II-Maßnahmen zu unterstützen. Im Folgenden finden Sie praktische Tipps und Produktempfehlungen unserer Profis zu acht beliebten FAKT II-Maßnahmen.

E1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau

Die FAKT II-Maßnahme E 1.2 hat zahlreiche Ziele, darunter den Schutz von Grundwasser und Gewässern oder die Förderung des Bodenlebens. Darüber hinaus sollen durch Begrünungsmischungen die Bodenerosion reduziert und zusätzliche Lebensräume für Insekten und Wildtiere geschaffen werden. Dabei muss die Aussaat bis Ende August erfolgen. Der Aufwuchs darf während des Verpflichtungszeitraums von fünf Jahren weder genutzt noch gemulcht oder eingearbeitet werden. Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist untersagt. Findet die Begrünung auf derselben Fläche statt, muss dazwischen eine Hauptfrucht angebaut werden. Als Zuschuss erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 100 Euro je Hektar.

Unsere BayWa-Produkt-Empfehlungen

Zum Begrünen sind keine Eigenmischungen zulässig, es dürfen nur festgelegte Saatgutmischungen eingesetzt werden. Diese müssen aus mindestens fünf zugelassenen Komponenten bestehen. Jede Komponente muss mit mindestens fünf und höchstens 50 Prozent Samenanteil in der Mischung vertreten sein.

Jetzt Begrünungsmischungen kaufen

97,37 € / Sack
Grundpreis:  4,87 € / kg
120,91 € / Sack
Grundpreis:  6,05 € / kg
Landwirt mit Drohne

E4 Ausbringung von Trichogramma bei Mais

Mit der FAKT II-Maßnahme E4 erhalten Sie Förderungen in Höhe von 60 Euro pro Hektar, wenn Sie im Maisanbau für fünf Jahre Schädlinge mit Trichogramma-Schlupfwespen bekämpfen. Die Wespen parasitieren die Eier von Schädlingen – insbesondere die des Maiszünslers – und töten diese ab. So wird die Population der Schadinsekten reduziert und der Maisertrag gesichert. Voraussetzung für die FAKT II-Förderung ist, dass Sie den Kauf der Nützlinge sowie eine zweimalige Ausbringung belegen können.

Unsere BayWa-Produkt-Empfehlungen

Sichern Sie Ihre Maisernte und nutzen Sie den BayWa Service zur Trichogramma-Ausbringung per Drohne. Mithilfe der Fluggeräte werden Kapseln mit den Schlupfwespen gleichmäßig im Maisfeld ausgebracht. Die Methode hat einen Wirkungsgrad von bis zu 70 Prozent. Sie können die Buchung online vornehmen oder Sie rufen uns einfach an. Zusammen mit Ihnen planen wir die Flugrouten und stimmen den optimalen Behandlungszeitraum ab, zu dem unser Drohnen-Experte die Nützlinge vor Ort verteilt. Natürlich finden Sie in unseren Online-Shop auch Trichogramma Schlupfwespen, die Sie selbst ausbringen können.

E7 Anlage von Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild)

Mit der FAKT II-Maßnahme E7 werden Rückzugsorte beziehungsweise Nahrungsquellen insbesondere für Insekten und Vögel, aber auch für Wildtiere geschaffen oder erhalten. Für den Winter werden Unterschlupf und Bodenruhe gewährleistet. Insgesamt soll die biologische Vielfalt gestärkt werden. Dazu werden vorgegebene Blühmischungen auf förderfähigen Flächen entweder im vorangehenden Herbst oder bis zum 15. Mai ausgesät.

Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre. Währenddessen dürfen keine Pflanzenschutzmittel oder Dünger ausgebracht werden. Bis zum 15. Januar ist jeweils eine Winterruhe zu berücksichtigen, bis zum 15. Mai dürfen im Anschluss mindestens ein Drittel, höchstens jedoch zwei Drittel gemulcht oder bearbeitet werden, um den Boden für eine neue Ansaat vorzubereiten. Gefördert wird die Maßnahme in einer Höhe von 650 Euro je Hektar. Dabei muss die förderfähige Fläche mindestens 0,3 Hektar groß und zehn Meter breit sein.

Unsere BayWa-Produkt-Empfehlungen

Um die Förderung nach FAKT II E7 erhalten zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine der für diese Maßnahme fest vorgegebenen Blühmischungen eingesetzt und auf Ackerflächen ausgesät haben, die aus der Erzeugung genommen wurden. Die Verwendung von Eigenmischungen ist nicht erlaubt.

E8 Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen

Wer auf Brachen innerhalb des Verpflichtungszeitraums von fünf Jahren mithilfe von mehrjährigen Blühmischungen optimale Bedingungen für Insekten schafft, kann nach FAKT II E8 mit einer Förderung von 730 Euro je Hektar rechnen. Fördervoraussetzung ist, dass die beantragte Fläche eine Größe von maximal zehn Hektar aufweist und höchstens die Hälfte der gesamten Ackerfläche eines Betriebs ausmacht. Wichtig ist, dass die Aussaat entweder im Herbst des Vorjahres stattfindet oder im Frühjahr bis zum 15. Mai. Im Anschluss darf die Brache weder bearbeitet noch genutzt werden. Auch Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sind nicht erlaubt. Falls eine Nachsaat notwendig sein sollte, muss dies mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.

Unsere BayWa-Produkt-Empfehlungen

Für die FAKT II-Maßnahme E8 dürfen ausschließlich zugelassene mehrjährige Blühmischungen verwendet werden. Dabei muss das Saatgut regional sein. Die vorgegebene Aussaatstärke liegt bei acht bis zehn Kilogramm pro Hektar. Eigenmischungen sind nicht zulässig.

E9 Anbau von Mais mit Gemengepartnern (Stangenbohnen)

Um für mehr Biodiversität im Maisanbau zu sorgen, fördert die FAKT II -Maßnahme E9 den Anbau von Mais-Stangenbohnen-Gemenge zur Fruchtfolgeauflockerung. Der Gemengeanbau bietet zahlreiche Vorteile: Er verbessert die Bodenfruchtbarkeit, bietet bessere Bedingungen für zahlreiche Insekten, senkt indirekt den Bedarf an Düngemitteln und reduziert die Erosionsgefahr. Darüber hinaus kann durch die proteinreiche Stangenbohne der Eiweißgehalt in der Silage gesteigert werden. Wer sich für die Maßnahme entscheidet, erhält eine Förderung in Höhe von 130 Euro je Hektar.

Die Anteile der beiden Mischungskomponenten müssen 2023 zwischen 60 und 70 Prozent Mais und bei 30 bis 40 Prozent Stangenbohnen liegen, im Jahr 2024 muss das Verhältnis 60 bis 67 Prozent Mais und 33 bis 40 Prozent Stangenbohnen sein. Aufgrund der Leguminosenmüdigkeit empfehlen wir Ihnen einen Folgeanbau erst wieder nach vier Jahren.

Unsere BayWa-Produkt-Empfehlungen

Die für FAKT II E9 geeigneten Saatgutmischungen sind fix vorgegeben. Eigenmischungen sind nicht zulässig. Hier empfehlen wir Ihnen unsere fertige Planterra Mischung. Unsere Mischung wird mit der mittelfrühen Maissorte ES Fieldgold (ca. S230, ca. K230) und der Stangenbohnensorte Pueblo angeboten. ES Fieldgold ist eine gesunde und massebetonte Dreifachnutzungssorte mit guter Standfestigkeit. Sie überzeugte in den internen BayWa Versuchen 2022 über alle Versuchsstandorte bundesweit mit hervorragenden GTM-Erträgen. Die Stangenbohnensorte Pueblo sorgt als Leguminosenart für einen erhöhten Rohproteinertrag der Silage und eine Bindung von Stickstoff durch Knöllchenbakterien. Unter low-input Bedingungen kann die Mais-Stangenbohnen-Mischung den Silageertrag somit sogar bei einem gleichzeitigen Plus an Rohprotein steigern.

E10 Mehrjähriger leguminosenbetonter Ackerfutterbau

Das Ziel der FAKT II-Maßnahme E10 ist es, den Anbau von Eiweißpflanzen als Alternative zu Futtermais und zur Auflockerung der Fruchtfolge zu fördern. Die so erwirtschafteten Futtermittel können im eigenen und in anderen Betrieben eingesetzt werden. Darüber hinaus dient der mehrjährige leguminosenbetonte Ackerfutterbau der Verbesserung und dem Schutz von Boden, Bodenfruchtbarkeit und Wasser. Die Biodiversität soll erhöht werden. Dafür kann neben der Bodenbearbeitung der Einsatz von Stickstoffdüngern und Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Weniger Eiweißfuttermittel müssen hinzugekauft beziehungsweise importiert werden. Unterstützt wird die Maßnahme mit 100 Euro je Hektar.

Folgendes müssen Sie dabei beachten: Die Leguminosen müssen während des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums mindestens zweijährig auf derselben Fläche als Hauptkultur angebaut werden. Dabei darf nachgesät werden. Nicht zulässig ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach der Aussaat sowie von mineralischen Stickstoffdüngern.

Unsere BayWa-Produkt-Empfehlungen

Eine Saatgutmischung muss zu einem Drittel aus mindestens zwei Leguminosenarten bestehen, um für die FAKT II-Maßnahme E10 zulässig zu sein. Lernen Sie jetzt unser Saatgut für Leguminosen kennen.

154,08 € / Sack
Grundpreis:  7,70 € / kg
173,34 € / Sack
Grundpreis:  8,67 € / kg

E14 Extensive Biomassepflanzen: Mehrjährige artenreiche Wildpflanzenmischungen

Eine Prämie von 500 Euro je Hektar erhalten Landwirte, die die Vorgaben der FAKT II-Maßnahme E14 umsetzen: Mithilfe mehrjähriger artenreicher Wildpflanzenmischungen werden Boden und Wasser geschützt, Erosion verhindert und ein Lebensraum für Insekten geschaffen beziehungsweise erhalten. Die Wildpflanzenmischungen dienen dabei als Alternative beziehungsweise Ergänzung zu Bioenergiepflanzen wie Mais. Durch sie kann je nach Wahl der Mischung das Risiko bei der Ansaat gesenkt werden, in jedem Fall jedoch die Bodenbearbeitung und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Stickstoffdünger.

Die förderfähigen Flächen dürfen eine maximale Größe von zehn Hektar aufweisen. Auf diesen muss eine fix vorgegebene mehrjährige Wildpflanzenmischung mit mindestens 20 Arten ausgesät werden. Düngemittel, Herbizide und andere Pflanzenschutzmittel sind nicht zulässig. Ab dem 15. Juli kann mindestens einmal im Jahr ein Schnitt erfolgen. Zwischen dem 15. September bis zum 15. März darf die Fläche weder gepflegt noch genutzt werden. Eine Neuansaat oder Nachsaat ist nur nach Genehmigung durch die zuständige Behörde erlaubt.

Unsere BayWa-Produkt-Empfehlungen

Für die FAKT 2-Maßnahme E14 sind nur bestimmte Wildpflanzen-Saatgutmischungen zugelassen. Eigenmischungen dürfen nicht ausgebracht werden.

Landwirt im Weizen mit Tablet

F3 Precision Farming (teilflächenspezifische N-Düngung)

Die FAKT II-Maßnahme F3 belohnt die Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen und Ammoniak. Da durch Precision Farming und teilflächenspezifische Stickstoff-Düngung der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduziert werden kann, werden diese Maßnahmen mit 50 Euro pro Hektar gefördert – immer mit Blick auf die unterschiedliche Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Bodens innerhalb einer Ackerfläche.

Ausgezahlt wird die Prämie, wenn anhand digitaler Ausbringungs- und Applikationskarten nachgewiesen werden kann, dass mindestens 60 Prozent des benötigten Stickstoffs teilflächenspezifisch – das heißt mithilfe von Drohnen- und Satelliten-Technik – in Getreide, Mais, Raps und Kartoffeln ausgebracht wurde. Der Verpflichtungszeitraum liegt bei fünf Jahren, die betriebliche Obergrenze bei 150 Hektar.

Unsere BayWa-Produkt-Empfehlungen

Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich Precision Farming und lernen Sie unsere Services bei der teilflächenspezifischen Düngung kennen. Unsere satellitengestützten NEXT Farming-Produkte unterstützen Sie bei der optimalen und individuellen Bewirtschaftung Ihrer Flächen. Planen Sie im Applikationskartencenter Ihre Applikationskarten, erstellen Sie eine TalkingFields (TF) Basiskarte und errechnen Sie mithilfe des N-Managers automatisch den exakten Bedarf an Stickstoffdünger.

Kontakt GAP-Förderungen

Sie haben Interesse am Thema GAP-Förderungen oder eine konkrete Frage?
Dann nutzen Sie doch einfach unser Anfrageformular oder Sie melden sich telefonisch unter +49 89 9222 8100. Schildern Sie uns Ihr Anliegen so detailliert wie möglich, damit wir Ihre Anfrage gleich an die richtige Stelle weiterleiten können.

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