Bio-Schweinehaltung: Anforderungen & Richtlinien
In Deutschland besteht eine hohe Nachfrage an Bio-Schweinefleisch. Die Angebotslücke liegt laut Heinrich Rülfing, Vorsitzender des Aktionsbündnis Bio-Schweinehalter Deutschland e.V., bei zehn bis 20 Prozent (oekolandbau.de ↗). Für Schweinehalter, die über eine Umstellung auf Bio nachdenken, stellt das eine große Chance dar. Gleichzeitig ist die Bio-Schweinehaltung anspruchsvoll und verursacht Mehrkosten.
In diesem Leitfaden erhalten Sie eine verständliche Übersicht über die wichtigsten Vorschriften der EU-Öko-Verordnung für Bio-Schweinehaltung. Wir beleuchten die Vor- und Nachteile der ökologischen Schweinehaltung aus betriebswirtschaftlicher Sicht und geben einen Überblick über zusätzliche Siegel von Anbauverbänden sowie Förderungen für Bio-Schweinehaltung.
Was muss bei der ökologischen Schweinehaltung beachtet werden?
Die ökologische Schweinehaltung unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der konventionellen Tierhaltung: artgerechte Ställe mit Auslauf, Bio-Futter ohne Gentechnik, strenge Gesundheitsvorschriften und flächengebundene Haltung sind nur einige der Anforderungen. Diese Auflagen bedeuten zwar höhere Kosten und mehr Aufwand, werden jedoch durch bessere Verkaufspreise, staatliche Förderungen und ein positives Image kompensiert.
Unsere Services für Bio-Schweinezucht & -haltung
Unsere spezialisierten Bio-Schweine-Berater stehen Ihnen mit fundiertem Fachwissen und praxisorientierter Erfahrung zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir passgenaue Konzepte – von der Planung artgerechter Stallungen mit Auslauf über die Auswahl des richtigen Bio-Futters bis hin zur optimalen Nutzung staatlicher Förderprogramme. Sie können uns bequem per E-Mail oder Kontaktformular erreichen oder uns persönlich an einem unserer BayWa-Standorte ansprechen. Wir freuen uns darauf, Sie individuell auf Ihrem Weg zur erfolgreichen ökologischen Schweinehaltung zu begleiten.
Vorteile & Nachteile der Bio-Schweinehaltung
Nur etwa ein Prozent der Schweinehaltung in Deutschland ist laut Bioland bio-zertifiziert. Viele Landwirte sind von den Vorschriften der Bio-Schweinehaltung und den damit einhergehenden höheren Kosten abgeschreckt. Neben dem gesteigerten Tierwohl bietet der ökologische Betrieb aber noch viele weitere Vorteile.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
|
✔ höhere Einnahmen pro Tier: Bio-Schweinefleisch erzielt deutlich bessere Preise am Markt
✔ steigende Nachfrage: Die Angebotslücke bei Bio-Schweinefleisch liegt aktuell zwischen 10 und 20 Prozent.
✔ öffentliche Wahrnehmung: Gesteigertes Tierwohl führt zu einem positiven Image
✔ staatliche Förderungen: Spezielle Förderprogramme unterstützen ökologische Landwirtschaft.
✔ Hofkreislauf: Bio-Schweinehaltung eröffnet Möglichkeiten zur Integration eines geschlossenen Betriebskreislaufs mit eigenem Futteranbau. ✔ Tierwohl: Artgerechte Haltung führt zu gesteigertem Tierwohl und gesunden Schweinen. |
✖ längere Mastdauer: Bio-Schweine setzen aufgrund des Verzichts auf synthetische Aminosäuren, geringerer Energiedichte der Rationen sowie mehr Bewegung langsamer an.
✖ Arbeitsaufwand: Mehr Platz pro Tier, Einstreu-Management und Auslaufbetreuung nehmen mehr Zeit in Anspruch.
✖ höhere Kosten: Tierwohlgerechte Ställe, Bio-Futter, längere Mastdauer und höherer Betriebsaufwand führen zu höheren Ausgaben.
✖ Vermarktung: Kleinere Mengen erschweren die Vermarktung. Oft sind Erzeugergemeinschaften notwendig. ✖ strenge Auflagen: Vorgaben zur Haltung, Fütterung und Tiergesundheit müssen eingehalten werden. |
Grundsätzliche Anforderungen: EU-Bio-Siegel für Schweine
Das EU-Bio-Siegel kennzeichnet seit 2010 verpackte Lebensmittel, die den EU-Richtlinien für ökologische Landwirtschaft entsprechen. Die EU-Öko-Verordnung ↗ gilt als Minimum, um Schweinefleisch als “Bio” bezeichnen zu dürfen. Darüber hinaus gibt es weitere Siegel von Anbauverbänden, die in der Regel noch strengere Auflagen haben.
1) Ökologische Schweinefütterung
Futtermittel für die Fütterung der Schweine in Bio-Betrieben müssen grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen und frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sein. Synthetische Aminosäuren, chemisch-synthetische Pestizide oder Kunstdünger im Futterbau sowie Antibiotika als Leistungsförderer sind verboten.
Mindestens 30 Prozent der Futtermittel müssen im eigenen Landbau oder als Ackerfutter hergestellt oder, wenn das nicht möglich ist, von anderen ökologischen Landwirtschaftsbetrieben aus der Region bezogen werden. Bis 2027 ist es das angestrebte Ziel, diesen Anteil auf 100 Prozent zu erhöhen.
Für Ferkel bis 35 kg Lebendgewicht gelten noch bis Ende 2026 Ausnahmen. Hier dürfen bis zu 3 bis 5 Prozent zugelassene konventionelle Eiweißfuttermittel eingesetzt werden, wenn der Eiweißgehalt im Bio-Futter nachweislich nicht ausreicht. Dies muss immer dokumentiert und begründet werden.
Werden konventionell zugekaufte Schweine auf Bio-Haltung umgestellt, müssen diese mindestens sechs Monate nach EU-Öko-Verordnung gefüttert werden, bevor sie als Bio-Schweine vermarktet werden.
Bei der Umstellung von konventioneller auf biologische Landwirtschaft darf im eigenen Betrieb Umstellungsfutter verwendet werden, welches von Flächen stammt, die noch keine vollständige Bio-Zertifizierung erreicht haben, jedoch seit mindestens zwölf Monaten nach Öko-Verordnung bewirtschaftet werden.
2) Platzbedarf & Stallklima der biologischen Schweinehaltung
Die ökologische Schweinehaltung zeichnet sich durch artgerechte Schweineställe und Haltungsbedingungen aus. Dazu zählen:
- ausreichend frische Luft und Tageslichteinfall in den Stallgebäuden
- mindestens ein Drittel eingestreute und befestigte Stallfläche
- ausreichend eingestreute Ruhe- und Liegeflächen für alle Schweine
- Einstreu mit Stroh oder anderen Naturmaterialien
- ungehinderter Zugang zu Fress- und Tränkplätzen für alle Schweine
- ständiger Zugang zu Auslaufflächen bzw. Auslauf
- Unterstände und Wühlmaterial im Auslauf
- Mindest-Stallflächen pro Schwein:
- Mastschweine: je nach Gewicht 1,3 bis 1,5 m2 Stallfläche und 1 bis 1,2 m2 Auslauffläche im Freien
- säugende Sauen mit Ferkeln: 7,5 m2 Stallfläche und 2,5 m2 Auslauffläche
3) Gesundheitsmanagement bei Öko-Schweinen
Das Gesundheitsmanagement in der Bio-Schweinehaltung beruht in erster Linie auf Präventionsmaßnahmen, um Erkrankungen zu verhindern. Vorsorge wie geeignete Schweinerassen, artgerechte Haltung und geringe Besatzdichte sichern die Tiergesundheit primär ab und haben Vorrang.
Routinemäßiges Schwanzkupieren und Zähnekneifen sind grundsätzlich nicht erlaubt. In begründeten Fällen gibt es Ausnahmen bei tierärztlicher Anordnung. Die operative Kastration von Bio-Schweinen ist zulässig, solange das Tierwohl gewahrt und Leiden minimiert wird. Deshalb dürfen Kastrationen nur unter Betäubung beziehungsweise der Gabe von Schmerzmitteln in einem angemessenen Alter der Tiere und durch qualifiziertes Personal erfolgen.
Die Gabe von prophylaktischen Antibiotika und vorbeugenden chemisch-synthetischen Arzneimitteln ist mit Ausnahme von Impfungen in der ökologischen Schweinehaltung nicht zulässig. Wie auch in der konventionellen Schweinehaltung dürfen keine Hormone und Antibiotika zur Leistungs- und Wachstumsförderung in der Schweinemast eingesetzt werden.
Die Behandlung von Schweinekrankheiten soll, falls möglich, mit pflanzlichen Medikamenten und Naturheilmitteln erfolgen. Die Anwendung allopathischer Tierarzneimittel und Antibiotika der konventionellen Veterinärmedizin ist streng limitiert und sollte darum nur nach reiflicher Überlegung und der Ausschöpfung aller alternativen Heilmethoden stattfinden:
- maximal drei allopathische Behandlungsgänge innerhalb von zwölf Monaten
- maximal eine Behandlung bei Ferkeln mit einem produktiven Lebenszyklus unter einem Jahr
Alle Behandlungen müssen sorgfältig dokumentiert werden. Bei Überschreiten der Richtlinienwerte muss eine erneute Umstellung des Schweins auf biologische Tierhaltung erfolgen oder das Tier muss als konventionell vermarktet werden.
4) Bio-Schweinezucht & Zuchtmethoden
Die Bio-Schweinezucht unterliegt ebenfalls speziellen EU-Öko-Vorschriften:
1) Bio-Zuchtmethoden
- Natürliche Fortpflanzungsmethoden sind grundsätzlich in der ökologischen Schweinezucht vorzuziehen.
- Künstliche Besamung ist die einzige zulässige künstliche Reproduktionsmethode
- Zuchteber müssen ebenfalls bio-zertifiziert sein und unterliegen bestimmten Haltungsbedingungen. Sind keine Bio-Zuchteber verfügbar, können konventionelle Eber nach einem entsprechenden Antrag dazugekauft werden und müssen mindestens sechs Monate auf Bio-Schweinehaltung umgestellt sein.
2) Bio-Zuchtsauen
- Zuchtsauen müssen in Gruppen gehalten werden. Ausnahmen bestehen während der Hochträchtigkeit und Säugeperioden.
- Abferkelbuchten: Trächtige Sauen dürfen erst unmittelbar vor der Abferkelung in Einzelbuchten gehalten werden.
- Säugenden Sauen stehen mindestens 7,5 m2 Stallfläche und 2,5 m2 Auslauffläche im Freien bis zum Absetzen der Ferkel zu.
- Die maximale Besatzdichte von Bio-Zuchtsauen beträgt 6,5 Zuchtsauen pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.
3) Bio-Ferkelaufzucht
- Die Mindestsäugezeit für Ferkel beträgt 40 Tage.
- Die Ernährung junger Saugferkel muss auf natürlicher Milch, vorzugsweise Milch der Muttersauen, basieren.
- Raufutter muss den Ferkeln im Absetzbereich zu jeder Zeit angeboten werden.
- Die Besatzdichte bei Bio-Ferkeln beträgt maximal 74 Ferkel pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.
5) Transport und hofnahes Schlachten von Bio-Schweinen
Für den Transport und die Schlachtung von Bio-Schweinen gelten dieselben Vorschriften wie für konventionelle Tiere: die EU-Tierschutztransportvorschriften ↗ und EU-Tierschutz-Schlachtverordnung ↗. Die Schlachthöfe müssen jedoch bio-zertifiziert sein und es muss sichergestellt werden, dass konventionelles und Bio-Schweinefleisch nicht verwechselt wird.
Um Tiertransporte und Stress für die Tiere zu minimieren und das Tierwohl zu steigern, gibt es die Möglichkeit der hofnahen bzw. (teil-)mobilen Schlachtung. Diese ist jedoch eher die Ausnahme. Professionelle Bio-Schweinehalter nutzen meist professionelle Schlachthöfe.
Landwirtschaftliche Nutzflächen & Bio-Schweinehaltung
Nach EU-Vorschrift muss die ökologische Schweinehaltung flächengebunden erfolgen, um einen nachhaltigen Nährstoffkreislauf herzustellen. So sollen Boden und Grundwasser vor Überdüngung geschützt und ausreichende Flächen für die Futtererzeugung im Betrieb sichergestellt werden.
Gemessen wird die Besatzdichte anhand der Stickstoff-Obergrenze: Das Äquivalent von 170 kg Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche und Jahr darf nicht überschritten werden. Das entspricht zwei Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar Landbau.
Für die Bio-Schweinehaltung bedeutet dies konkret:
- 6,5 Zuchtsauen pro Hektar
- 74 Ferkel pro Hektar
- 14 Mastschweine pro Hektar
Berücksichtigt werden dabei sowohl die eigenen landwirtschaftlich genutzten Flächen der Bio-Betriebe als auch regionale Bio-Kooperationsflächen. Verschiedene Bio-Betriebe können regionale Kooperationen eingehen, um die Flächenbindung gemeinsam zu erfüllen.
Tabelle: konventionelle und ökologische Schweinehaltung im Vergleich
| Bio-Schweinehaltung | Konventionelle Schweinehaltung |
|---|---|
| ca. 150 Prozent mehr Fläche pro Tier, Auslauf vorgeschrieben | ca. 0,75 m2 pro Masttier, kein Auslauf |
| natürliche Belüftung, Tageslicht und Wühlmöglichkeiten vorgeschrieben | natürliche Belüftung, Tageslicht, Wühlmöglichkeiten optional |
| befestigter Boden, Einstreu und verschiedene Funktionsbereiche vorgeschrieben | Vollspaltenboden erlaubt |
| 100 Prozent Bio-Futter (30 Prozent aus eigenem Betrieb) | konventionelles, zugekauftes Futter |
| Gentechnik und synthetische Aminosäuren verboten | Gentechnik und synthetische Aminosäuren erlaubt |
| max. 170 kg N/ha/Jahr | keine direkte Flächenbindung, die N-Obergrenze gilt jedoch über die Stoffstrombilanz |
| Antibiotika und allopathische Medikamente begrenzt auf 3 Zyklen/Tier/Jahr | gruppenspezifische Behandlung mit Antibiotika (Metaphylaxe) und Medikamente erlaubt |
| Schwanzkupieren und Zähneschleifen nur in Ausnahmefällen | Schwanzkupieren und Zähneschleifen nur in Ausnahmefällen |
| Mastdauer 7–8 Monate | Mastdauer ca. 6 Monate |
| ca. 135 Tiere Viehbestand/Betrieb in 2020 in Deutschland (Biohandel.de ↗) | ca. 822 Tiere Viehbestand/Betrieb in 2020 in Deutschland (Biohandel.de ↗) |
| Erzeugerpreis ca. 50 bis 100 Prozent mehr pro Tier | Erzeugerpreis optimiert |
Zusätzliche Siegel für mehr Tierwohl & strengere Richtlinien
Anbauverbände wie Bioland, Naturland und Demeter sind deutschlandweit bekannt und bei Konsumenten beliebt, weil sie noch bessere Bedingungen für die Bio-Schweine versprechen als der EU-Öko-Standard. Insbesondere im Bereich Transport und Schlachtung gelten für die EU-Bio-Schweinehaltung keine besonderen Vorschriften. Hier sind die Anbauverbände strenger. Die Warenzeichen gehen oft mit besserer Vermarktung und höheren Verkaufspreisen einher. Wie unterscheiden sich die Richtlinien der Anbauverbände vom EU-Bio-Siegel und welche Vorteile bieten sie noch?
Naturland Schweinehaltung
- Betriebsumstellung: schrittweise Umstellung des Gesamtbetriebs innerhalb von höchstens fünf Jahren auf Bio, keine Parallelbewirtschaftung mit konventionellen Methoden
- Fütterung: 100 Prozent Bio-Zutaten, min. 50 Prozent aus eigenem Betrieb oder regionaler Kooperation
- Dünger: nur hofeigener oder zertifizierter Bio-Dünger zulässig
- Platzbedarf: ca. doppelt so viel wie EU-Bio-Verordnung
- Transport: max. 200 km
- Vorteile der Mitgliedschaft: praxisnahe, ideologiefreie und wissenschaftliche Beratungsstruktur für Erzeuger, Mitglieder-Service, politische Interessenvertretung, weltweite Vernetzung und Zugang zu internationalen Märkten
Bioland Schweinehaltung
- Betriebsumstellung: vollständige Umstellung des Betriebs auf Bio innerhalb von zwei Jahren
- Fütterung: 100 Prozent Bio-Zutaten, min. 50 Prozent aus eigenem Betrieb oder regionaler Kooperation, strengere Einschränkungen bzgl. konventioneller Futterzugabe, Schwerpunkt auf regionale Futtermittel
- Flächenbindung: max. 112 N/ha/Jahr landwirtschaftlich genutzter Fläche
- Dünger: nur hofeigener oder zertifizierter Bio-Dünger zulässig
- Kreislaufwirtschaft vorgeschrieben
- Transport: max. 4 Stunden
- Vorteile der Mitgliedschaft: Netzwerk und Marktpartner, individuelle Fachberatung vor Ort, Umstellungsbegleitung, demokratische Struktur
Demeter Schweinehaltung
- Fütterung: 100 Prozent Bio-Zutaten und 70 Prozent Demeter-Futter, min. 50 Prozent von eigenem Betrieb oder Kooperation, max. 20 Prozent Umstellungsfutter, keine konventionelle Futterergänzung, Einsatz von Futterpflanzen vorgeschrieben
- Flächenbindung: max. 112 N/ha/Jahr landwirtschaftlich genutzter Fläche
- Tierhaltung ist auf allen Demeter-Höfen obligatorisch
- Einführungskurse in biodynamische Landwirtschaft für alle Mitglieder verpflichtend
- Vorteile der Mitgliedschaft: fachliche Unterstützung bei Umstellung und Betriebsführung, Betriebscheck und -optimierung, Bio-Warenbörse für Erzeuger und Verarbeiter, regionale Partnerschaften und Netzwerke, ganzheitliche Wertschöpfungskette, Direktvermarktung
Wie werden die Vorschriften für Bio-Schweinehaltung kontrolliert?
Die EU-Öko-Verordnung sieht ein zweistufiges Kontrollsystem vor: Privatrechtliche Öko-Kontrollstellen führen die Kontrollen durch und staatliche Behörden überwachen die Kontrollstellen.
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Zulassung und ein jährliches Audit der Kontrollstellen zuständig. Die 16 Landesbehörden überwachen die Kontrollstellen laufend. Circa fünf Prozent der Kontrollen werden behördlich begleitet.
Aktuell sind deutschlandweit etwa 20 Kontrollstellen zugelassen. Um in das Kontrollverfahren aufgenommen zu werden, muss der Bio-Betrieb eine Kontrollstelle auswählen und eine entsprechende Anmeldung einreichen. Die Kontrollstelle meldet dann der zuständigen Landesbehörde die Anmeldung.
Bei der Erstkontrolle vor Ort prüfen geschulte Kontrolleure der Kontrollstelle die Betriebsstruktur, Prozesse und Dokumentation. Anhand der Einschätzung erfolgt eine Risikobewertung und die Erstellung eines Kontrollplans.
Danach erfolgt mindestens einmal jährlich eine Regelkontrolle. Diese wird mit wenigen Tagen Vorlauf angemeldet. Ergänzend erfolgen risikobasiert unangemeldete Stichprobenkontrollen. Die Kosten für die Kontrollen tragen die Betriebe selbst. Diese werden in der Regel mit einer jährlichen Kontrollgebühr abgerechnet.
Folgende Bereiche werden bei der Kontrolle auf die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung überprüft:
1. Produktions- und Lagerstätten
- Stallungen, Weideflächen, Auslaufflächen
- Lagerräume (getrennt von konventioneller Ware)
- Produktionsanlagen
2.Buchhaltung und Verwaltung
- Mengenabgleich (Input-Output-Bilanz)
- Lieferantenzertifikate (alle Lieferanten müssen Bio-zertifiziert sein)
- Einkaufs- und Verkaufsbelege
- Futtermittelrechnungen und -belege
3. Dokumentation und Nachweisführung
- Betriebsbeschreibung (ist sie aktuell?)
- Tierbestandslisten, Behandlungsnachweise
- Düngemittelbelege, Pflanzenschutzmittel
4. Probennahmen
- Rückstandsanalysen (Pestizide, GVO, verbotene Stoffe)
- risikobasierte Stichproben
Nach erfolgreicher Kontrolle wird das Bio-Zertifikat durch die Kontrollstelle ausgestellt und eine entsprechende Code-Nummer vergeben. In der Regel gilt beides ein Jahr und wird bei der Folge-Kontrolle verlängert. Die Zertifizierung wird in der zentralen BVK-Datenbank veröffentlicht. Seit 2022 besteht außerdem eine EU-Datenbank, in der alle EU-Bio-Zertifikate eingestellt werden müssen, um eine EU-weite Überprüfung von Lieferanten zu gewährleisten.
Lohnt sich das? Förderungen für Bio-Schweinehaltung
Höhere Haltungskosten, geringerer Bestand: Viele Landwirte sind unsicher, ob eine Umstellung auf ökologische Schweinehaltung wirtschaftlich haltbar ist. Um die ökologische Landwirtschaft zu unterstützen, gibt es staatliche und regionale Förderprogramme mit Zuschüssen und Direktzahlungen für Erzeuger. Werden verschiedene Fördermittel miteinander kombiniert, können so bis zu 20 Prozent der jährlichen Kosten subventioniert werden:
1) Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Die aktuelle Förderperiode der GAP verläuft von 2023 bis 2027. Zentrale Elemente sind die Öko-Regelungen sowie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), die miteinander kombinierbar sind.
- ÖR 1 – Öko-Regelung für Bio-Betriebe ↗: Zusätzliche Direktzahlungen für EU-zertifizierte Bio-Betriebe für Grünland, Ackerfutter und Ackerflächen pro Hektar. Einjährige Förderung, jährlich neu zu beantragen.
- Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) ↗: Länderspezifische, fünfjährige Förderungen in Form von Umstellungs- und Beibehaltungsprämien pro Hektar Acker und Grünland.
2) Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT)
Die Förderung konzentriert sich auf Schweinehaltung und fördert tiergerechte Haltungssysteme. Gefördert werden Investitionsausgaben für den Stallbau und -umbau sowie laufende Mehrkosten. Der Förderantrag wird über die BLE ↗ gestellt.
- Investitionsförderung: Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden bei Bio-Schweinehaltung bezuschusst: Stallneubau und -umbau für Bio-Standards mit Außenklima und Auslauf, technische Ausstattung, z. B. Auslaufgestaltung und Beschäftigungsmaterial
- Laufende Mehrkosten: Haltung nach BUT-Standards, gestaffelte Förderung, für Bio-Schweine 30 bis 35 Euro pro Tier/Jahr, Zusatzanforderung ab 2026: min. 70 Prozent der Schwänze müssen bei Verkauf intakt sein, um die Einhaltung des Kupierverbots sicherzustellen.
3) Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
Das AFP fördert in vielen Bundesländern einzelbetriebliche Investitionen für artgerechte Tierhaltung und Klimaschutz. Teilweise ist das AFP bis Ende 2026 aufgrund des BUT ausgesetzt. Spätestens ab 2027 können aber wieder Zuschüsse ausgezahlt werden.
- AFP für Bio-Schweinehaltung: ca. 40 Prozent und mehr für Stallneubau und -umbau sowie Außenanlagen nach AFP-Standards.
4) Regionale Förderprogramme
Neben den staatlichen Förderungen für Bio-Schweinehaltung bieten einige Bundesländer zusätzliche Landesprogramme an. Dazu zählen z. B. das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm ↗ und Vertragsnaturschutzprogramm ↗ in Bayern, der Tierschutzplan Niedersachsen ↗ oder das NRW-Programm ländlicher Raum (LEADER) ↗.
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