
Anbindehaltung für Rinder – Verbot & Umbau
Stand: 01.07.2025*
Die Anbindehaltung von Rindern ist seit langem ein bewährtes Haltungssystem, das in vielen Viehbetrieben – besonders in kleinen und mittleren – nach wie vor verbreitet ist. Mit den steigenden Anforderungen an den Tierschutz und den gesetzlichen Entwicklungen rückt die Zukunft dieser Haltungsform zunehmend in den Fokus. Immer wieder wurde in der Vergangenheit ein Rückbau beziehungsweise ein Verbot der dauerhaften Anbindehaltung diskutiert, die genaue Umsetzung und der Zeitpunkt sind bis dato jedoch ungewiss.
Für viele Landwirte stellt sich daher die Frage: Lohnt sich der Umbau eines bestehenden Anbindestalls bereits jetzt? Welche Alternativen bieten sich für die Haltung von Milchkühen und anderen Rindern an? Und welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Umstieg auf tierfreundlichere Stallkonzepte?
Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage zur Anbindehaltung, die Vor- und Nachteile dieses Systems sowie praxisnahe Lösungen für den Umbau oder Neubau von Rinderställen. So können Sie Ihre Kühe zukunftssicher und tierschutzgerecht halten – und zugleich die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs im Blick behalten.
Unsere BayWa-Services rund um die Rinderhaltung
Mit über 100 Jahren Erfahrung in der Landwirtschaft ist die BayWa Ihr zuverlässiger Partner in der Rinderhaltung. Ob die Anbindehaltung von Milchkühen oder Mastvieh, der Umbau oder Neubau von Ställen, hochwertiges Rinderfutter, moderne Stallausstattung oder Tiergesundheit – unsere erfahrenen Expertinnen und Experten stehen Ihnen mit fundierter Beratung zur Seite. Wir entwickeln zusammen mit Ihnen individuelle Lösungen, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse und Ihren Betrieb abgestimmt sind. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder über unser Kontaktformular, oder besuchen Sie einen unserer BayWa-Standorte. Wir freuen uns auf Sie!
Anbindehaltung für Rinder – Kurz vorgestellt
Die Anbindehaltung bei Rindern ist eine Form der Stallhaltung, bei der die Tiere mithilfe von Halsbändern, Ketten oder Gurten an einem festen Platz im Stall angebunden sind. Sie können aufstehen, sich hinlegen und den Kopf begrenzt bewegen, aber nicht frei umherlaufen. Diese Haltungsform wird vor allem in kleinen bis mittleren Betrieben oder in Regionen mit schwierigen klimatischen Bedingungen bei Milchvieh, aber auch bei Bullen oder Mastrindern genutzt.
Unterschieden wird die Anbindehaltung in …
- teilweise Anbindehaltung oder Kombi-Haltung, bei der die Rinder zwar im Stall angebunden sind, jedoch für eine vom jeweiligen Bundesland festgelegte Dauer Auslauf auf die Weide, in einem Laufhof oder in Stallboxen erhalten.
- ganzjährige Haltung in Anbindung, bei der die Rinder das ganze Jahr durchgehend im Stall angebunden sind und keinen oder nur selten Auslauf erhalten.
Vorteile und Nachteile bei der Anbindehaltung
Vorteile | Nachteile |
---|---|
✔ geringerer Platzbedarf, weswegen die Anbindehaltung besonders von Betrieben mit wenig Stallfläche genutzt wird
✔ einfacheres und gezieltes Füttern, Melken und Kontrollieren, da die Tiere fixiert sind
✔ leichteres Hygiene-Management: Kot und Urin können kontrolliert abgeführt werden
✔ feste Struktur und weniger Rangkämpfe unter den Tieren |
✖ hoher Arbeitsaufwand, jedes Tier muss einzeln gemolken, gefüttert und gepflegt werden
✖ eingeschränkte Bewegungsfreiheit für die Tiere, die unter anderem zu Muskelschwund, Verhaltensstörungen oder Gelenk- und Liegeschäden führen kann
✖ fehlende soziale Interaktionen und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Rinder |
Verbot der Anbindehaltung – aktueller Stand und Ausblick
Ein Verbot der Anbindehaltung ist bereits seit Jahren in der Diskussion – auch und gerade auf politischer Ebene. Während sich in Österreich die Gesetzgebung bereits in eine Richtung entwickelt, die die dauerhafte Anbindehaltung schrittweise abschaffen soll, ist die Umsetzung in Deutschland derzeit noch ungewiss und verzögert sich.
1. In Deutschland ist die dauerhafte Anbindehaltung von Rindern weiterhin erlaubt. Ein Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2024, der die bundesweite Abschaffung innerhalb von zehn Jahren vorsah, befindet sich noch immer im parlamentarischen Verfahren und wurde bislang nicht verabschiedet. Die teilweise Anbindehaltung oder Kombihaltung sollte gemäß dem Entwurf für bestimmte Betriebe unter weiterentwickelten Bedingungen erlaubt bleiben. Angesichts der politischen Lage, wirtschaftlicher Bedenken und der Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern ist es jedoch derzeit eher unwahrscheinlich, dass der Entwurf in seiner ursprünglichen Form zeitnah umgesetzt wird. Es ist vielmehr zu erwarten, dass die neue Bundesregierung das Thema mit Verzögerung und möglichen Änderungen erneut aufgreifen wird.
Aufgrund der unterschiedlichen regionalen Bedingungen gibt es länderabweichende Zahlen dafür, wie viele Betriebe von der Abschaffung der ganzjährigen Anbindehaltung betroffen wären. In Bayern, wo die Anbindehaltung insbesondere bei kleinen und traditionellen Betrieben, Bergbauern und Almen noch weit verbreitet ist, aber auch in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg würde ein Verbot große Umstellungen bedeuten. Im Entwurf von 2024 waren daher Übergangsfristen und Förderprogramme zur Umstellung auf Laufstallhaltung oder Weidegang vorgesehen.
2. In Österreich wird die Anbindehaltung bereits schrittweise eingeschränkt. Seit 2020 ist die ganzjährige Anbindehaltung in Neubauten bereits verboten. Bestehende Betriebe müssen bis 2030 auf eine Kombihaltung mit regelmäßiger Bewegungsmöglichkeit (zum Beispiel Weidegang) oder andere Haltungsformen wie den Laufstall umstellen. Ab 2030 wird eine dauerhafte Anbindehaltung bis auf bestimmte Ausnahmen nicht mehr erlaubt sein.
Anbindehaltung bei Bio-Betrieben
Die ganzjährige Anbindehaltung im Ökolandbau ist laut der EU-Öko-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848) grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen greifen nur aus tierschutzrechtlichen oder tierärztlichen Gründen. Die teilweise Anbindung ist im Ökolandbau erlaubt – allerdings nur für kleine Betriebe mit weniger als 50 Rindern oder Großvieheinheiten (GVE), wenn regelmäßig Weidegang oder Auslauf gewährleistet wird. Langfristig wird auch die teilweise Anbindehaltung in Bio-Betrieben weiter eingeschränkt und könnte in Zukunft komplett verboten werden.
Bei Bioland dürfen derzeit keine Anbindeställe mehr neu gebaut werden. Die sogenannte Kombihaltung (Weidegang von Frühjahr bis Herbst, Anbindung im Winter) ist nur noch für Kleinbetriebe mit maximal 35 Großvieheinheiten erlaubt.
Bei Demeter ist die teilweise Anbindehaltung für Kleinbetriebe per Ausnahmegenehmigung zulässig und richtet sich nach der EU-Öko-Verordnung. Voraussetzung für eine Antragstellung: Kühe müssen während der Stallperiode an mindestens zwei Tagen pro Woche für eine Stunde Zugang zu Freigelände haben.
Gewährt werden Ausnahmen nur, wenn sie für die Aufrechterhaltung oder Aufnahme der Öko-Produktion aufgrund von klimatischen, geografischen oder strukturellen Gegebenheiten unabdingbar sind. Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen gibt es bei der zuständigen Öko-Kontrollstelle.

Anbindestall umbauen
Im Hinblick auf die aktuelle Lage und die geplanten gesetzlichen Änderungen bei der Anbindehaltung von Rindern setzen immer mehr Landwirtschaftsbetriebe auf andere Haltungsformen. Der Umbau eines Anbindestalls ist stets individuell und im Vergleich zum Stallneubau unter Umständen oft die finanziell günstigere Wahl.
Ganzjährigen Anbindestall umbauen in teilweise Anbindestall
Insbesondere kleinere Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung und geringerem Budget können in einem ersten Schritt zu einem Stall mit teilweiser Anbindehaltung oder Kombi-Haltung umbauen und im Rahmen der Modernisierungsmaßnahme nicht nur das Tierwohl verbessern, sondern gleichzeitig bestehende Strukturen weiter nutzen.
Neben der Analyse der vorhandenen Stallstruktur (zum Beispiel Stallmaße, Platzangebot etc.) müssen vor allem die Freilaufbereiche geplant werden. Ob ein Laufhof, Laufgänge, freigeräumte Stallabschnitte und die Zugänge zum Außenbereich oder zur Weide – die Übergänge zwischen den Anbinde- und den Freilaufbereichen müssen für die Rinder sicher und gemäß den gesetzlichen Vorgaben gestaltet werden. Berücksichtigen Sie dabei unter anderem:
- rutschfeste Böden
- ein angepasstes Güllemanagement in den Laufbereichen
- flexible Anbindeplätze beispielsweise mit klappbaren Anbinde-Vorrichtungen oder Trennbügeln, die die Bewegung der Rinder erleichtern
- zusätzliche Fütterungssysteme (zum Beispiel Futtertröge, Fressgitter) in den Freilaufbereichen
- baurechtliche, umweltrechtliche und tierschutzrechtliche Vorgaben
Anbindestall in einen Laufstall umbauen
Landwirte, die über ein größeres Budget verfügen und einen zukunftssicheren Rinderstall planen, bauen ihren Anbindestall in einen Laufstall oder Boxenlaufstall um, der …
- bei Milchvieh zu einer höheren Milchleistung führen kann,
- den Tieren (auch ohne Laufhof oder Weidegang) mehr Bewegungsfreiheit, Liegekomfort und Raum für soziale Interaktionen bietet.
- Zugleich kann er den Arbeitsaufwand reduzieren, da nicht immer eine Einzelbetreuung der Tiere notwendig ist. Milchkühe können beispielsweise mithilfe automatischer Melksysteme (AMS) oder in Melkständen einfacher gemolken werden.
Vor dem Umbau eines Anbindestalls in einen Laufstall sollte die Bestandsaufnahme und Planung stehen. Geklärt müssen Fragen wie:
- Reicht die Stallgröße für einen Laufstall? (Empfohlen werden mindestens 5 m² pro Tier)
- Ist der Untergrund für Laufbereiche geeignet? (rutschfest, trittsicher)
- Gibt es ausreichend Frischluft und Tageslicht?
- Sind Anpassungen an das Entmistungssystem nötig?
- Sind bauliche Genehmigungen erforderlich?
Da sich die Rinder bei einem Laufstall frei bewegen können, müssen die Funktionsbereiche …
- Laufbereich mit Laufgang
- Liegebereich mit eingestreuten Liegeflächen und/oder Liegeboxen
- Fressbereich mit Fresstisch
- Melkbereich (wenn nötig mit Wartebereich) bei Milchvieh
- gegebenenfalls ein Laufhof oder Zugang zur Weide
… entsprechend voneinander getrennt angelegt und umgesetzt werden. Falls der Platz nicht ausreicht, kann ein Teilabriss oder eine Stallverlängerung notwendig sein. Eine Kombination mit einem Außenbereich (zum Beispiel ein Laufhof) kann helfen, den Platzbedarf zu decken.
Anbindestall in einen Jungviehstall umbauen
Wer einen Anbindestall in einen Kälber- oder Jungviehstall umbauen will, muss berücksichtigen, dass Jungvieh mehr Bewegungsfreiheit, Gruppenhaltung und daran angepasste Fütterungssysteme benötigt. Daher müssen vorab unter anderem die Baustruktur, das Platzangebot, die Beschaffenheit von Boden, Belüftung und Beleuchtung sowie das Fütterungs- und das Gülle-Management überprüft werden.
- Ein Tiefstreubereich oder Liegeboxen,
- angepasste Laufgänge mit rutschfesten Böden und einer Breite von etwa 2,5 bis drei Metern,
- gut erreichbare Fressplätze und Tränken sowie
- ein jungtierfreundliches Stallklima
… sollten ebenso eingeplant werden wie ein optionaler Zugang zu einem Außenbereich oder zur Weide. Letzteres kann insbesondere helfen, wenn das Platzangebot begrenzt ist.
Anbindestall in einen Mutterkuhstall umbauen
Vor dem Umbau eines Anbindestalls in einen Mutterkuhstall steht die Bestandsaufnahme und Planung an. Da Mutterkühe …
- Gruppenhaltung,
- ausreichend Bewegungsfreiheit,
- Kälberschlupfbereiche und
- eine funktionale Fütterung
… benötigen, ist es am wichtigsten zuerst das Platzangebot zu prüfen. Ein Laufstall- oder Tiefstreubereich sollte eingeplant werden. Ebenso muss die Bodenbeschaffenheit überprüft werden. Ein rutschfester, trittsicherer Untergrund ist essenziell. Als Einstreu eignet sich Tiefstreu, alternativ kann auch ein teilweiser Spaltenboden genutzt werden.
Nach der Entfernung der Anbindevorrichtungen sollten Laufbereiche eingerichtet werden. Auch die Fütterungs- und Tränkesysteme müssen angepasst werden. Der Fütterungsbereich kann mit Selbstfangfressgittern oder einem freien Zugang zum Futtertisch ausgestattet werden. Trockensteher und laktierende Kühe sollten gegebenenfalls getrennt gefüttert werden. Falls es die Gegebenheiten zulassen, ist ein Zugang zu einem Außenbereich oder einer Weide sehr vorteilhaft.
Ein wesentlicher Bestandteil des Umbaus ist die Einrichtung eines Kälberschlupfs und eines Abkalbebereichs.
- Der Kälberschlupf sollte ein separater Bereich sein, der nur für Kälber zugänglich ist. Ein Liegebereich und spezielle Fressplätze für Kälber sind sinnvoll.
- Der Abkalbebereich sollte ruhig gelegen und großzügig bemessen sein, mit mindestens zehn Quadratmetern pro Kuh. Eine Tiefstreu- oder eine weiche Bodenauflage sorgt für den nötigen Komfort.

Förderungen für den Umbau eines Anbindestalls oder den Neubau eines Rinderstalls
Die Kosten für den Umbau von der Anbinde- auf die Laufstallhaltung stellen gerade kleine Unternehmen vor große Herausforderungen. Darum gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten, die landesweit teils unterschiedlich sind.
- Über das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung ↗ können bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für Ersatz- oder Neubauten übernommen werden, wenn diese auf Tierwohl ausgerichtet sind. Die genaue Höhe richtet sich nach der Investitionssumme und der Bauart des jeweiligen Stalls.
- Das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) ↗ unterstützt kleine Betriebe beim erstmaligen Umbau von Anbindeställen mit bis zu 40 Prozent Förderung.
- Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) ↗ unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in moderne und nachhaltige Ställe. Die Förderhöhe liegt bei bis zu 40 Prozent Zuschuss, je nach Maßnahme und Bundesland. Voraussetzungen sind genehmigte Baupläne und die Einhaltung der Tierwohlstandards.
Kontakt BayWa Landwirtschaftliches Bauen
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